Datum: 02.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrhof Apfeldorf
Gremium: Gemeinderat Apfeldorf
Körperschaft: Gemeinde Apfeldorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung
2 Einbeziehungssatzung Rauhenlechsberg; Aufstellungsbeschluss
3 Ggf. Änderung Flächennutzungsplan – virtuelles Kraftwerk; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitige Beteilungen
4 Bebauungsplan virtuelles Kraftwerk; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitige Beteilungen
5 Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Filzle Nord" zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 226/5 der Gemarkung Apfeldorf, Schlossbergstraße 29
6 Strombeschaffung für die gemeindlichen Liegenschaften ab 2026
7 Grundschule Apfeldorf / Kinsau - Antrag auf den Einbau einer Akustikdecke im Klassenzimmer der 4. Klasse
8 Informationen an den Gemeinderat
9 Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

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1. Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderats vom 19.03.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugesandt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Einbeziehungssatzung Rauhenlechsberg; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zur behutsamen Arrondierung und zur Deckung des Wohnbedarfs der einheimischen Bevölkerung könnte im Winkel westlich des Anwesens Schlossbergstraße 25 und südlich des Anwesens Schlossbergstraße 27 eine Einbeziehungssatzung für eine Fläche von ca. 1.290 qm aufgestellt werden. Die Erschließung würde als private Zufahrt von Westen her (Rauhenlechsberg) erfolgen.

Die Höhenlage der geplanten Zufahrt ist dort vorläufig auf 663,37 m üNN. Vorgesehen, die OKFFB könnte insofern auf ca. 663,50 m festgesetzt werden. 
Fraglich ist, ob sowohl der Gebäudetyp E+D (wie z.B. Schlossbergstraße 25) als auch E+1 (wie im Filzle Nord zulässig) zugelassen werden soll. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für eine 1290 qm große Teilfläche im Osten des Grundstücks FlNr. 227 mit Zufahrt von Westen her.
  2. Der Vorsitzende wird beauftragt, in Absprache mit dem Antragsteller den Planungsverband oder das Ing.Büro Hörner&Partner mit der Erstellung der Planentwürfe zu beauftragen.
  3. Die Planung soll folgende Eckpunkte haben: OK FFB EG max. 663,10 m üNN, Wandhöhe max. 5,50 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Ggf. Änderung Flächennutzungsplan – virtuelles Kraftwerk; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitige Beteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund der geplanten Errichtung eines Batteriespeichers auf der Flurnummer 
2447 Gemarkung Apfeldorf, soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen soll ein externes Büro beauftragt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Apfeldorf.
Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan. 
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein externes Büro beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und auf der Basis der Entwürfe die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan virtuelles Kraftwerk; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitige Beteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf der Flurnummer 2447 der Gemarkung Apfeldorf soll ein Batteriespeicher errichtet werden.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen soll ein externes Büro beauftragt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Virtuelles Kraftwerk“. 
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein externes Büro beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und auf der Basis der Entwürfe die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Filzle Nord" zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 226/5 der Gemarkung Apfeldorf, Schlossbergstraße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben ist an sich genehmigungsfrei. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. dem Bebauungsplan „Filzle Nord“.

Das Vorhaben unterschreitet dem im Bebauungsplan festgesetzten uneingefriedeten Stauraum um 60 cm in der der Tiefe.

Grundsätzlich können Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und eine städtebauliche Vertretbarkeit gegeben ist; außerdem müssen nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.
Ob der beantragten Befreiung zugestimmt wird, liegt im gemeindlichen Ermessen.

Beschluss

Der beantragten isolierten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Strombeschaffung für die gemeindlichen Liegenschaften ab 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Reichling hatten bisher für die Bündelausschreibung Strom einen Dienstleistungsvertrag über den Bayerischen Gemeindetag mit der KUBUS GmbH. Dieser Vertrag wurde vom Bayerischen Gemeindetag zum 31.12.2024 gekündigt. Die bisherigen Stromlieferverträge laufen zum 31.12.2025 aus. Ab 01.01.2026 müssen neue Lieferverträge ausgeschrieben werden.

Der Bayerische Gemeindetag hat nach europaweiter Ausschreibung den Auftrag für die Energiebeschaffung ab 01.01.2026 der enPORTAL GmbH mit Sitz in Pronstorf, Schleswig-Holstein erteilt. Die erste Beschaffungsrunde beginnt ab Mai 2025.

Beteiligt sich die Gemeinde an der Bündelausschreibung, muss mit der enPortal GmbH ein „Dienstleistungsvertrag zur Durchführung einer Beschaffung von Strom / Gas im Rahmen von Bündelausschreibungen“ abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Abnahmestellen auf ca. 715,00 € (Grundpreis: 475,00 €, pro SLP-Abnahmestelle 
15,00 €), jeweils zuzüglich MWSt. 

Aufgrund der schlechten Erfahrungen der letzten Ausschreibung für die Jahre 2023 – 2025, bei der die Gemeinden aufgrund der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für 3 Jahre extrem hohe Strompreise akzeptieren mussten, haben sich die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Apfeldorf, Kinsau, Reichling, Rott, Thaining und Vilgertshofen dazu entschlossen, nicht an der Bündelausschreibung teilzunehmen. Um bessere Konditionen zu erreichen, soll der Strom für alle Mitgliedsgemeinden einschließlich VG Reichling und Zweckverband Apfeldorf-Kinsau gesammelt ausgeschrieben werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Strom gebündelt für alle Gemeinden einschließlich VG Reichling und Zweckverband Apfeldorf-Kinsau selbständig auszuschreiben. Es soll Normalstrom für die Bereiche Normalstrom, Heizstrom und Straßenbeleuchtung beschafft werden.

Erfahrungsgemäß steht nach Abgabe der Angebote zur Annahme des Angebotes nur ein sehr kurzer Zeitraum zur Verfügung. Deshalb wird Herr Hentschke als Geschäftstellenleiter der VG ermächtigt, dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Grundschule Apfeldorf / Kinsau - Antrag auf den Einbau einer Akustikdecke im Klassenzimmer der 4. Klasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 27.03.2025 ging ein Antrag der Grundschule Apfeldorf ein, in welchem die Rektorin um den Einbau einer  Akustikdecke im Klassenzimmer der 4. Klasse bittet.

Es liegen Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2016 vor, welche belegen, dass auf Grund der zu hohen Schallbelastung der Einbau einer Akustikdecke befürwortet wird. Auf Grund dessen wurde im Jahr 2019 im Klassenraum der 3. Klasse bereits eine Akustikdecke eingebaut.

Die Resonanz zeigt, dass sich die Schallbelastung deutlich verringert hat. 


Die Kosten belaufen sich auf 1.500 – 2.000 € für Material, die Montage erfolgt durch den  Bauhof.

Beschluss

Die Maßnahme ist wie im Sachvortrag beschrieben auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Informationen an den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö informativ 8

Sachverhalt

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9. Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö informativ 9
Datenstand vom 10.04.2025 16:51 Uhr