Datum: 21.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrhof Apfeldorf
Gremium: Gemeinderat Apfeldorf
Körperschaft: Gemeinde Apfeldorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung
2 Bauantrag: Einbau einer 3. Wohneinheit in das bestehende Zweifamilienhaus, sowie Neubau eines Carports und eines Abstellraumes FlNr. 801 (Alpenstraße 18a)
3 Bauantrag: Anbau eines Einfamilienhauses an das bestehende Gebäude FlNr. 165 (Flößerstraße 10)
4 Umstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldwegs "Mitterwand" zur Ortsstraße "Mitterfeld", Umschreibung eines Teilstücks der Ortsstraße "Lechrainstraße" zur Ortsstraße "Mitterfeld"
5 DGH Apfeldorf; Vergabe Bühnenbau
6 DGH Apfeldorf; Vergabe der bewegungsfördernden Ausstattung
7 Wasserversorgung (Neubau Hochbehälter, Verbundleitungen etc.); Vergabe Maschinen- und Elektrotechnik
8 Informationen an den Gemeinderat
9 Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

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1. Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderats vom 16.04.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugesandt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16.04.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Einbau einer 3. Wohneinheit in das bestehende Zweifamilienhaus, sowie Neubau eines Carports und eines Abstellraumes FlNr. 801 (Alpenstraße 18a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Umgebungsbebauung entspricht einem MDW.
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nicht ersichtlich. 

Dem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Beschluss vom 23.10.2024 erteilt.

Das Vorhaben bedarf einer Befreiung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung, diese wurde ebenfalls am 23.10.2024 erteilt.

Das 16m Privileg kann auf der Nord- und Südseite (vgl. Planbeilage) aufgrund des Balkons mit darüber liegendem Dach nicht eingehalten werden, da die Hauslänge dann insgesamt 17,49 m beträgt.
Hierfür ist laut Email des LRA ebenfalls eine Befreiung notwendig.

Beschluss

Dem Abweichungsantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Gemeinde erteilt die Zustimmung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 145 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Anbau eines Einfamilienhauses an das bestehende Gebäude FlNr. 165 (Flößerstraße 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Umgebungsbebauung entspricht einem dörflichen Mischgebiet (MD).
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nicht ersichtlich. 

Es werden zwei Stellplätze geschaffen. 

Das Vorhaben liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Anhaltspunkte, dass das Vorhaben den Zielen der Sanierungssatzung zuwiderläuft, sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Gemeinde erteilt die Zustimmung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 145 BauGB.

Das Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Umstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldwegs "Mitterwand" zur Ortsstraße "Mitterfeld", Umschreibung eines Teilstücks der Ortsstraße "Lechrainstraße" zur Ortsstraße "Mitterfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch In-Kraft-Treten der 2. Änderung der Abrundungssatzung Apfeldorfhausen sind nun die Flurstücke mit den Nummern 2438/8, 2438/9 und 2438/10 der Gemarkung Apfeldorf in den Innenbereich einbezogen worden. Bei der anliegenden Straße hat sich dadurch die Verkehrsbedeutung geändert. Das im Lageplan grün gekennzeichnete Teilstück ist aktuell noch Bestandteil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Nr. 43 Mitterwand“, das rot dargestellte Teilstück ist derzeit Bestandteil der Ortsstraße „Nr. 13 Lechrainstraße“, das orange dargestellte Teilstück ist derzeit noch nicht gewidmet.

Beschluss

Das auf der Flurnummer 2440 der Gemarkung Apfeldorf gelegene grün markierte Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „Nr. 43 Mitterwand“ wird zur Ortsstraße „Nr. 35 Mitterfeld“ umgestuft und zwar bis zum Ende des Grundstücks FlNr. 2438/10.
Das auf der Flurnummer 2436 der Gemarkung Apfeldorf gelegene rot markierte Teilstück der Ortsstraße „Nr. 13 Lechrainstraße“ wird dort abgeschrieben und bei der Ortsstraße „Nr. 35 Mitterfeld“ eingetragen. Die Lechrainstraße 5 bleibt die Lechrainstraße 5.
Das auf der Flurnummer 2438/11 der Gemarkung Apfeldorf gelegene Teilstück (gelb markiert) wird als Bestandteil der Ortsstraße „Nr. 35 Mitterfeld“ gewidmet, bis zum Ende des Grundstücks FlNr. 2438/10.:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. DGH Apfeldorf; Vergabe Bühnenbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Bühnenbauarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus Apfeldorf liegen 3 Angebote vor.
Die Angebote wurden vom Architekturbüro Barbist geprüft.
Die Angebotspreise:

1. Bühnenbau Schnakenberger GmbH & Co. KG
78.547,81 € brutto 
2. Bieter
93.554,53 € brutto
3. Bieter
95.260,10 € brutto

Es wird ein Skonto von 3% gewährt.

Auf den vom Architekturbüro Barbist erstellten Vergabevorschlag wird verwiesen.

Beschluss

Der Auftrag wird entsprechend des Vergabevorschlags an die Fa. Bühnenbau Schnakenberger GmbH & Co. KG aus Wuppertal mit der Angebotssumme von 78.547,81 € brutto gemäß deren Angebot vom 20.04.2025 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. DGH Apfeldorf; Vergabe der bewegungsfördernden Ausstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die bewegungsfördernde Ausstattung im Dorfgemeinschaftshaus Apfeldorf liegen 2 Angebote vor.
Die Angebote wurden vom Architekturbüro Barbist geprüft.
Die Angebotspreise:

1. Gotthilf Benz Turngerätefabrik 
53.513,85 € brutto 
2. Bieter
55.605,59 € brutto


Auf den vom Architekturbüro Barbist erstellten Vergabevorschlag wird verwiesen.

Beschluss

Der Auftrag wird entsprechend des Vergabevorschlags an die Fa. Gotthilf Benz aus Winnenden mit der Angebotssumme von 53.513,85 € brutto gemäß deren Angebot vom 25.04.2025 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Wasserversorgung (Neubau Hochbehälter, Verbundleitungen etc.); Vergabe Maschinen- und Elektrotechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

LOS 1 (Maschinen- und Elektrotechnik Brunnen und Druckerhöhungsanlage):
Die Leistungen wurden im freihändigen Verfahren ausgeschrieben, zum Submissionstermin am 05.05.2025 lag 1 Angebot vor.
Die Angebotssumme:

Augsburger Pumpenservice APS Höck GmbH
173.264,00 € brutto
Es wird ein Skonto in Höhe von 3% Skonto gewährt.

LOS 2 (Erfassung Energiedaten EMSR – Technik Hochbehälter):
Die Leistungen wurden im freihändigen Verfahren ausgeschrieben.
Zum Submissionstermin am 05.05.2025 lagen 2 Angebote vor.
Die Angebotssummen:

Hydro Elektrik GmbH
199.115,80 € brutto
Bieter 2
210.899,49 € brutto

LOS 3 (Datenkommunikation zur Datenplattform):
Die Leistungen wurden im freihändigen Verfahren ausgeschrieben.
Zum Submissionstermin am 05.05.2025 lagen 2 Angebote vor.
Die Angebotssummen:

RIWA GmbH
82.668,21 € brutto
Bieter 2
89.738,01 € brutto

Die Angebote wurden von Herrn Buchner geprüft, und dieser erstellte den Vergabevorschlag.
Auf den von Herrn Buchner erstellten Vergabevorschlag wird verwiesen.

Beschluss

Beschluss 1:
Der Auftrag wird entsprechend des Vergabevorschlags an die Firma Augsburger Pumpenservice APS Höck GmbH aus Augsburg, entsprechend deren Angebot vom 28.04.2025 mit der Angebotssumme von 173.264,00 € brutto vergeben. ABSTIMMUNG: 11:0

Beschluss 2:
Der Vorsitzende wird ermächtigt den Auftrag an den günstigsten Bieter, gemäß Vergabevorschlag Ingenieurbüro Buchner, zu vergeben. ABSTIMMUNG: 11:0

Beschluss 3:
Der Auftrag wird entsprechend des Vergabevorschlags an die Firma RIWA GmbH aus Memmingen, entsprechend deren Angebot vom 02.05.2025 mit der Angebotssumme von 82.668,21 € brutto vergeben. ABSTIMMUNG: 11:0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Informationen an den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Auf Anregung eines Bauwerbers wir vorgeschlagen im Geltungsbereich der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Apfeldorfhausen die Baugrenze an die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zu verschieben. Bei den restlichen Festsetzungen ergeben sich keine Änderungen.

Ausschnitt aus den aktuell festgesetzte Baugrenzen:


Vorschlag für die neu festzusetzenden Baugrenzen:
 

Die 3. Änderung der Ortsabrundungssatzung Apfeldorfhausen kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Es wird den Grundstücksanliegern, als betroffene Öffentlichkeit, der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Landsberg am Lech, als betroffene Behörde und Träger öffentlicher Belange, die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

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9. Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö informativ 9

Sachverhalt

GR Schertich: Apfeldorfhausen – Verkehrszeichen freischneiden – Vorsitzender gibt den Auftrag an den Bauhof weiter
GR Beltz: Buchenhecke vom Grundstück von Frau Bückle muss zurückgeschnitten werden – Vorsitzender gibt den Auftrag an den Bauhof weiter
GR Baab: DGH-Namensfindung – 47 Personen haben abgestimmt, Veröffentlichung folgt

Datenstand vom 03.06.2025 09:03 Uhr