Antrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Wiederaufbau als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und Einliegerwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 502 und 503 der Gemarkung Ramerberg, Berg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 23.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist somit nach § 35 Baugesetzbuch (BauBG) zu beurteilen. 

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt das ehemalige landwirtschaftliche Anwesen abzureißen und durch einen Neubau in gleichartiger Bauweise gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauBG zu errichten. Der Neubau soll von Familienmitgliedern für den Eigenbedarf genutzt werden. Mit dem Neubau werden zwei Wohneinheiten mit Wohnflächen von 201 m² bzw. 209 m² sowie eine Einliegerwohnung mit einer Wohnfläche von 72 m² geschaffen. Gemäß den o.g. gesetzlichen Voraussetzungen hat der Neubau die Gebäudemaße des noch bestehenden ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens. 

Mit dem Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung, unter Teilnahme des Kreisbaumeisters Rupert Seeholzer, wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die baurechtlichen Voraussetzungen für eine positive Beurteilung des Bauvorhabens besprochen. Der vorliegende Bauplan dürfte nach Auffassung der Verwaltung den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen um eine baurechtliche Genehmigung erteilen zu können. 

Für die insgesamt drei Wohneinheiten besteht ein Stellplatzbedarf von 8 Stellplätzen. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundriss für das Erdgeschoss auf dem Eingabeplan zeichnerisch dargestellt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 13:52 Uhr