Antrag auf Erneuerung des schadhaften Dachstuhls auf dem Grundstück Fl.Nr. 342 der Gemarkung Ramerberg, Brandstett 1
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss Ramerberg, 28.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) | Bauausschuss Ramerberg | 28.05.2024 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Eine Privilegierung ist gegeben.
Der bestehende Dachstuhl wird durch einen neuen Dachstuhl ersetzt, der mit der gleichen Dachneigung und Abmessungen errichtet wird.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2024 09:42 Uhr