Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 574/2 der Gemarkung Ramerberg, Stegen 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 30.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Stegen. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Damit das Bauvorhaben realisiert werden kann, muss der noch bestehende Gebäudeteil (Stegen 1) abgerissen werden.

Für das Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 13.06.2023 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Das Gebäude hat eine Grundfläche von 18,00 m x 10,50 m. Die Wandhöhe beträgt 6,37 m, die Firsthöhe 10,04 m. Das Gebäude hat eine Dachneigung von 35°. Die Nachbargebäude haben eine max. Dachneigung von 28°.

Die Nachbarunterschriften wurden erteilt. 

Das Baugrundstück ist an die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Trinkwasserversorgung angeschlossen. Die Zufahrt erfolgt über eine gemeindliche Zufahrt.

Die Abstandsflächen zwischen dem bestehenden Wohnhaus Stegen 1a und dem beantragten Neubau werden eingehalten. Die Abstandsflächen für beide Gebäude werden auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 574/2 der Gemarkung Ramerberg nachgewiesen. 

Mit der Wohnflächenberechnung wurde für beide Doppelhaushälften eine Wohnfläche von über 140 m² festgestellt. Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind ab 140 m² je Wohneinheit drei Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Bauplan sind je Wohneinheit nur zwei Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 BauGB erteilt mit der Bedingung, dass je Wohneinheit ein dritter Stellplatz nachgewiesen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 14:30 Uhr