12. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Ramerberg im Zusammenhang mit de Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11, "Berg - Elpro" Feststelllungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 03.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderat Rupert Riedl nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung bei diesem Tagesordnungspunkt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Die Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden vom Gemeinderat unter TOP 3.1 gefasst.
Die beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen sind in die Begründung in der Fassung vom 25.04.2022 eingearbeitet worden.
Nach dem Feststellungsbeschluss ist der Akt mit den Unterlagen des Änderungsverfahrens dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung vorzulegen.
Beschluss
Unter TOP 3.1 wurden vom Gemeinderat die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen.
Die beschlossenen redaktionellen Änderungen sind in die Begründung in der Fassung vom 25.04.2022 eingearbeitet worden.
Der Gemeinderat Ramerberg stellt gemäß § 6 BauGB die vom Architekturbüro Wüstinger Rickert, Frasdorf ausgearbeitete 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ramerberg in der Fassung vom 25.04.2022 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2022 11:53 Uhr