Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 563/1 der Gemarkung Ramerberg (Nähe Steingassen 6)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich, aufgrund der „Ortsabrundungssatzung Sendling“, im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.


Der Bauherr möchte mittels eines Vorbescheids-Verfahren abklären, ob es baurechtlich möglich wäre, auf der Flurnummer 563/1 ein Doppelhaus mit Garagen zu errichten.
Das Gebäude soll eine Größe von ca. 16,00 m auf 10,00 m erreichen.

Die Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgaragen wurden mit Vorbescheid vom 23.03.2000 bereits genehmigt. Dieser begünstigende Vorbescheid wurde im Jahr 2003 und 2005 jeweils um weitere 2 Jahre verlängert, sodass er seine Gültigkeit bis 28.03.2007 erhielt. 

Auf Anfrage von Herrn Kutschker beim Landratsamt Rosenheim wurde Ihm mit einem Schreiben des Landrats Wolfgang Berthaler vom 28.11.2016, dass die Oberste Baubehörde des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr die „Ortsabrundungssatzung Steingassen“ als nichtig anerkennt und somit kein Baurecht auf der Fl.Nr. 563/1 der Gemarkung Ramerberg nach §34 BauGB geschaffen werden kann. 
Allerdings wurde Ihm als Alternative vorgeschlagen, auf Antrag bei der Gemeinde Ramerberg einen Erlass eines Bebauungsplanes für die Flurnummer zu beantragen.
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderats Ramerberg am 11.09.2018 behandelt. Abstimmungsergebnis war, dass kein Bauleitplanungsverfahren in die Wege geleitet wird.

Das Baugrundstück liegt unweit vom Hochwasserschutzgebiet entfernt, liegt jedoch selbst nicht im Hochwasserschutzgebiet.
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 08:57 Uhr