Bekanntgaben und Anfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Anfrage zur Errichtung eines Carports auf der Fl.Nr. 627/9 der Gemarkung Ramerberg (Am Feld 6, OT Sendling); isolierte Befreiung bzw. Baugenehmigung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Diskussionsverlauf

Prinzipiell kann sich der Bauausschuss der Gemeinde Ramerberg die Errichtung eines Carports an dieser Stelle vorstellen.
Es ist nur zu beachten, dass keine Überschreitung der GRZ auf dem Baugrundstück stattfindet, bei einem ähnlichen Fall musste aufgrund der geplanten Überschreitung der GRZ ein Stellplatz zurück gebaut werden, damit ein Gartenhaus errichtet werden durfte.
Hier würde der Bauausschuss Ramerberg um einen Nachweis bitten, in welchem alle überbauten Flächen mit den entsprechenden Maßen aufgeführt sind, um eine Überprüfung der GRZ vornehmen zu können und dann einen Rückschluss geben könnte, in welchem Umfang eine Überschreitung der GRZ notwendig wäre.
Würde man den Carport mit einer Überschreitung der GRZ errichten wollen, müsste dies über einen Antrag auf Baugenehmigung beantragt werden, da hier dann die Planungsgrundzüge des Bebauungsplanes betroffen wären und somit dann das Landratsamt Rosenheim, Untere Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsbehörde ist.

Mit einer isolierten Befreiung dürfte ein Stellplatz ohne Überdachung errichtet werden, sofern der Stellplatz aus einer wasserdurchlässigen Oberfläche besteht.
Das heißt, ein Stellplatz mit Rasengittersteinen könnte über eine isolierte Befreiung ohne den Rückbau anderer Nebenanlagen (Garagen, Terrasse, Gartenhaus) bewilligt werden, da eine solche, wasserdurchlässige Oberfläche nicht zur GRZ zählt.

Datenstand vom 02.03.2023 14:00 Uhr