Wasserversorgung: Neufestsetzung der prozentualen Aufteilung des Verbesserungsbeitrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Vergangenheit wurde bei der Kalkulation von Herstellungsbeiträgen die Gewichtung der Investitionskosten mit 10 % auf die Grundstücksflächen und mit 90 % auf die Geschossflächen festgesetzt.

Diese früher getroffene Festsetzung darf nicht verändert werden, da dies zu einer Ungleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern führen würde.

Beschluss

Die Verbesserungsbeiträge und Herstellungsbeiträge werden mit einem Anteil von 90 % auf die Geschossflächen und mit einem Anteil von 10 % auf die Grundstücksflächen festgesetzt. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Aufteilung festgesetzt worden sein, so wird diese frühere Aufteilung hiermit aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 14:44 Uhr