Vorstellung des Projekts "Kiesabbau im Nassabbauverfahren" auf den Fl.Nrn. 1127 u. 1139 der Gemarkung Ramerberg (OT Sendling, Nähe Katzbach)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 24.01.2023 des Gemeinderats Ramerberg wurde sich dahingehend geäußert, dass zunächst die unmittelbaren Anwohner zur geplanten Kiesgrube von der Verwaltung angehört werden sollen.
Somit wurde am 31.01.2023 ein Schreiben an alle unmittelbaren Anwohner versendet.
Inhalt des Schreibens war die Möglichkeit zur schriftlichen Abgabe einer Stellungnahme über mögliche Bedenken bei Errichtung der geplanten Kiesgrube bis zum 10.02.2023.

Insgesamt wurden 7 Stellungnahmen abgegeben.
Zusammenfassend lassen sich folgende Bedenken aufführen:

  • Die bereits bestehende Lärmbelästigung durch die Bundesstraße B15 (trotz vorhandenem Lärmschutzwall)
  • Festsetzung über die Arbeits- und Abbauzeiten in der Kiesgrube, dass eine mögliche Ruhestörung im Vorhinein ausgeschlossen ist (geregeltes Zeitfenster)
  • Erhöhung der Abgas- und Feinstaubbelastung durch den Kiesabbau und Abtransport in der unmittelbaren Nähe des Kiesgruben-Geländes
  • Durch das Ausheben und Abtragen des Kieses wird eine statische Beeinträchtigung der umliegenden Dämme befürchtet; dies stellt ein Sicherheitsrisiko für den baulichen Bestand (umliegende Wohnhäuser) und die Öffentlichkeit dar
  • Durch den Abbau im Nassabbauverfahren könnte auch der Katzbach und/oder der Inn-Damm sowie die Bundesstraße unterspült werden (aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse in diesem Umfeld)
  • Die Bundesstraße B15 soll als Zufahrt zum Kiesgrubengelände verwendet werden; hier werden Bedenken über ein erhöhtes Unfallrisiko abgegeben, wenn hier täglich LKW-Verkehr auf die Bundesstraße ab- oder auffährt
  • Generelle Sorge um das Grund- und Trinkwasser und eine mögliche Beeinträchtigung des Grundwasserspiegels
  • Verlust von wertvollem Ackerboden
  • Die unmittelbare Nähe zum Vogelschutzgebiet der Innauen, sowie zu diversen bestehenden Biotopen und dem Landschaftsschutzgebiet Altwässer und Röhrichte südlich von Sendling
  • Der geplante Verlauf der Gemeindestraße ist umständlich und führt genau unterhalb des Katzbach-Dammes entlang, explizit landwirtschaftlicher Verkehr sowie Schwerlastverkehr von und zur Kiesgrube
Anmerkung: Mit der Verlegung  der Gemeindestraße muss eine vollumfängliche zufahrt aller anliegenden Grundstücke gewährleistet sein, hier vor allem die Flurnummer 1138 der Gemarkung Ramerberg zur aktiven Bewirtschaftung der Ackerfläche
  • Die Errichtung des Lärm- und Schutzwalles, welcher die Anwohner in unmittelbarer Nähe das Panorama stark beeinträchtigt und möglicherweise den Grundstückswert mindern könnte (Höhe soll mit den Anwohnern abgeklärt werden)
  • Die Bepflanzung und Pflege des Schutzwalles soll so geregelt sein, dass eine Verwilderung des Walles ausgeschlossen werden kann und ein gepflegter Zustand des Dammes sichergestellt ist (Bepflanzung soll mit Anwohnern abgeklärt werden)
  • Nach Beendigung der Abbaumaßnahme soll an dieser Stelle kein öffentlicher Badesee entstehen


Der Sachverhalt wird entsprechend zur Kenntnis gegeben.
Alle Stellungnahmen sind diesem TOP als Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg spricht sich grundsätzlich gegen die Errichtung einer Kiesgrube an diesem Standort aus. Falls jedoch dennoch eine Genehmigung für die Errichtung der Kiesgrube erteilt werden sollte, wird der Firma Mayer eine vertragliche Einigung zur Verlegung des Weges in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2023 17:23 Uhr