Bauleitplanung; BebPlan Nr. 5 "Eich-West", 2. Änderung für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 272/23 u. 272/36 der Gemarkung Ramerberg; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 11.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 11.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Ramerberg hat in der Sitzung vom 13.12.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich West“ in der Fassung vom 13.12.2022 gebilligt und die Auslegung beschlossen. Aufgrund einer Stellungnahme wurde die Bebauungsplanänderung ergänzt bzw. geändert. Die Satzungsänderung in der Fassung vom 14.02.2023 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 14.02.2023 gebilligt und eine erneute Auslegung beschlossen.

Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 14.02.2023 wurde im Zeitraum vom 28.02.2023 bis 31.03.2023 gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauBG) erneut öffentlich ausgelegt. 

Im gleichen Zeitraum wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. 

Behördenbeteiligung § 4 Abs. 2 BauBG
Die beteiligten Behörden haben keine Einwände zur Fassung vom 14.02.2023 erhoben. 

Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

Somit ist keine Beschlussfassung zu der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich. Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Eich-West“ in der Fassung vom 14.02.2023 kann gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die vom Architekturbüro Hans Hertreiter, Amerang ausgearbeiteten 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5 „Eich-West“ mit Begründung in der Fassung vom 14.02.2023 als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2023 15:23 Uhr