Bauantrag auf Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 468 der Gemarkung Ramerberg, Schwarzöd Nr. 5, 83561 Ramerberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.08.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück Fl.Nr. 468 der Gemarkung Ramerberg (Schwarzöd Nr. 5) liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Schwarzöd“. Somit ist der Bauantrag nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Der Carport hat eine Grundfläche von 55,12 m², die Wandhöhe des Carports zur südöstlichen Grundstücksgrenze (Fl.Nr. 467 der Gemarkung Ramerberg) beträgt 2,96 m.

Da die Grundfläche des Carports eine Größe von über 50 m² aufweist, kann dieser nicht verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO errichtet werden. Die Erteilung einer Baugenehmigung wird erforderlich. 
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Die Einhaltung einer Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 467 der Gemarkung Ramerberg ist nicht erforderlich, weil eine mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überschritten wird (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr.1 BayBO).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2023 08:20 Uhr