Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes;
Vereidigung von Frau Karin Baumann als neues Gemeinderatmitglied gem. Art. 31 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 08.08.2023 wurde das Nachrücken von Frau Karin Baumann als Listennachfolgerin von Frau Petra Hölzle vom Gemeinderat bestätigt. Frau Baumann war an der Sitzungsteilnahme aufgrund terminlicher Überschneidungen verhindert, so dass keine Vereidigung stattfinden konnte. Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind neue Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung zu vereidigen. Die Vereidigung erfolgt nun im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2023. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Diskussionsverlauf
Frau Baumann wird, wie in Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung vorgeschrieben, vom 1. Bürgermeister vereidigt und spricht die Eidesformel.
Datenstand vom 01.12.2023 11:34 Uhr