Antrag auf Abriss und Neuerrichtung einer Doppelhaushälfte auf der Fl.Nr. 737 der Gemarkung Ramerberg (Am Gries 24a)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 10.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und beurteilt sich somit nach §34 BauGB.

Mit dem Neubau ergeben sich folgende Gebäudeveränderungen:

Das Gebäude verlängert sich um  0,3m und wird um 2,3m verbreitert. Die Wandhöhe wird von 3,43m auf 5,51m angehoben, gemessen ab Rohfußboden. Die Firsthöhe erhöht sich von 6,16m auf 7,32m, gemessen ab Rohfußboden. Die Wandhöhe gemessen ab Geländeoberfläche beträgt tatsächlich 5,51m, die Firsthöhe 7,82m.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Zufahrt erfolgt über das private Nachbargrundstück Fl.Nr. 732. Laut Auskunft des Eigentümers besteht ein Geh- und Fahrtrecht für die Bauherren.

Gemäß Baubeschreibung werden mit dem Neubau 222m³ Wohnfläche geschaffen. Für diese Wohnfläche ist ein Stellplatzbedarf von 3 Stellplätzen erforderlich. Im Bauplan sind lediglich 2 Stellplätze nachgewiesen. 

Mit Schreiben vom 07.10.2023 hat der südlich gelegene Grundstücksnachbar darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist in naher Zukunft den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zu erweitern. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 BauGB wird unter Vorbehalt erteilt, dass ein dritter Stellplatz nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2024 13:38 Uhr