Antrag auf Umnutzung der besteh., leerstehenden und nicht ausbaufähigen Wohnung (Zuhaus Alt) in ein der Landwirtschaft zuträgliches Gebäude. Umnutzung des bestehenden Hühnerstalles zur Wohnnutzung, mit Errichtung einer Altenteilerwohnung und Anbau einer Garage (Zossöd 1, FlNr. 364, 373 Gem. Ramerberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 07.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.
Der Bauherr beantragt die Umnutzung der bestehenden, leerstehenden und nicht ausbaufähigen Wohnung (Zuhaus Alt) in ein der Landwirtschaft zuträgliches Gebäude.
Zusätzlich wird die Umnutzung des bestehenden Hühnerstalls zur Wohnnutzung mit Errichtung einer Altenteilerwohnung beantragt.

Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Die Zufahrt zum Altenteiler erfolgt über eine auf dem Grundstück neu zu schaffende Stichstraße. 
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung ist vorhanden, das Schmutzwasser wird über eine Kleinkläranlage entsorgt. Das Niederschlagswasser soll auf dem Baugrundstück versickert werden; Dachfläche bleibt unverändert.
Die Zufahrt erfolgt über eine gemeindliche Verbindungsstraße.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor; diese erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Abdruck des Bescheids, gegen welchen Sie offizielle Rechtsmittel einlegen können.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt haben sie keine Einwände gegen die Anträge, es handelt sich laut Landratsamt Rosenheim um ein privilegiertes Vorhaben. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 13:51 Uhr