Antrag auf Vorbescheid zur erdgeschossigen Erweiterung des bestehenden Wohnbereichs sowie Überdachung einer Terrasse auf der Fl.Nr. 765 der Gemarkung Ramerberg (Am Gries 2a)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 31.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach §35 BauGB sowie Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Sendling – Am Greis“ nach §35 Abs. 6 BauGB.

Der Bauherr beantragt eine erdgeschossige Erweiterung des bestehenden Wohnbereichs sowie die Überdachung einer Terrasse.
Der Anbau soll in Richtung des Anwesens Am Gries 4, also in süd-östliche Richtung, errichten werden.

Der Anbau an die bestehende Wohnfläche hat eine Breite von ca. 10,20 m sowie eine Tiefe von ca. 3,65 m, die geplante Wandhöhe des Anbaus beträgt in etwa 3,10 m.
Ebenfalls beantragt wird eine Terrassenüberdachung.
Diese hat auf der süd-östlichen Seite eine Länge von ca. 13,00 m und eine Tiefe von etwa 3,00 m, auf der süd-westlichen Seite  eine Länge von etwa 11,70 m und eine Tiefe von 2,80 m.
Die geplante Höhe der Terrassenüberdachung beträgt ebenfalls ca. 3,10 m.

Alle benötigten Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Den Antragsunterlagen liegt ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis bei.

Die Zufahrt ist über die gemeindliche Straße „Am Gries“ gesichert.
Der Anschluss an die gemeindliche Trink- und Abwasserversorgung ist aufgrund des Bestandsgebäudes bereits gesichert.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Diese erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Abdruck des erlassenen Bescheids, gegen welchen Sie dann ggf. offizielle Rechtsmittel einlegen können.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 11:49 Uhr