Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 549/0 der Gemarkung Ramerberg (Nähe Steingassen 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.
Ebenfalls befindet sich das Baugrundstück im Geltungsbereich der gemeindlichen Ortsabrundungssatzung Steingassen.

Im Rahmen des Verfahrens auf Vorbescheid soll abgeklärt werden, ob die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage bauplanungsrechtlich möglich ist.

Das EFH soll eine Länge von 10,21 m und eine Breite von 7,25 m haben, zur Höhe des Gebäudes wurde in den Unterlagen leider keine Angabe gemacht.
Aufgrund der umliegenden Bebauung lässt sich eine maximale Wandhöhe von 6,00 - 7,00 m sowie eine letztendliche Gebäudehöhe (OK Dachhaut) von 8,00 – 9,00 m annehmen.
Die Garage soll mit einer Größe von 6,00 m Breite und 7,00 m Länge errichtet werden.

Eine Angabe zu den gesetzlichen Abstandsflächen wurde nicht gemacht, diese sind auch nicht Bestandteil eines Antrages auf Vorbescheid; aus Sicht der Verwaltung sollten diese auf dem Baugrundstück jedoch problemlos eingehalten werden können.

Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie die Kanalisation im Trennsystem ist möglich.
Die Zufahrt erfolgt über die Kreisstraße RO43. Die Errichtung einer weiteren Einfahrt in die Kreisstraße muss mit dem Tiefbauamt abgeklärt werden, ist jedoch nicht Teil des Prüfungsverfahrens bei einem Antrag auf Vorbescheid.

Eine Nachbarschaftsbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 10:39 Uhr