Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Ruheraums auf Fl.Nr. 947 der Gemarkung Ramerberg, Attelfeldstraße 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 16.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Eine Privilegierung ist gegeben. 

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 18.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauBG erteilt, mit dem Zusatz „Aus Sicht der Gemeinde ist die Erschließung nur über den Oberkatzbacher Bahnübergang als gesichert anzusehen.“
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Für das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 07.07.2020 die Baugenehmigung erteilt.

Mit Schreiben vom 05.03.2024 hat der Grundstückseigentümer eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Aus Sicht der Gemeinde ist die Erschließung nur über den Oberkatzbacher Bahnübergang als gesichert anzusehen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2024 14:54 Uhr