Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des EG im bereits bestehenden Wohnhaus zur Nutzung zu Wohnzwecken und Einbau einer 2. WE auf der Fl.Nr.237/6 der Gemarkung Ramerberg (Heubergbogen 7)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zellerrreit - Unterfeld“ und begründet sich somit nach §30 BauGB bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung im Erdgeschoss zur Änderung der Raumaufteilung für eine zweite Wohneinheit, den Einbau von Türen bzw. ein Versetzen der Durchbrüche und eine Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken. Hierbei soll das Zufahrtstor der Garage verschlossen werden und Fenster eingebaut werden. Ebenso soll eine zweite Eingangstür eingebaut werden, um in die zweite, neu errichtete Wohneinheit, zu gelangen.
Eine Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Abstandsflächen können alle, aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung, auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Es liegt ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis für die 4 erforderlichen Stellplätze im Antrag bei.

Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation sowie an die gemeindliche Trinkwasserversorgung ist ebenfalls durch das bereits bestehende Gebäude vorhanden.
Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße „Heubergbogen“.

Die Unterschriften der Nachbarn (Nachbarschaftsbeteiligung) wurde nicht durchgeführt, dies wird durch das Landratsamt Rosenheim durchgeführt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 08:57 Uhr