Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons mit Außentreppe an das bestehende Anwesen auf der Fl.Nr. 230/7 der Gemarkung Ramerberg (Am Hain 3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.

Der Bauherr beantragt den Anbau eines Balkons mit Außentreppe in südöstlicher Richtung an das Bestandsgebäude.
Der Balkon hat eine Tiefe von 1,72 m und eine Breite von 3,20 m.
Die Treppe hat eine Länge von 2,43 m und eine Breite von 1,20.
Die Oberkante des Geländers hat eine Höhe von 2,00 m.

Die Erweiterung des bestehenden Balkons löst Abstandsflächen aus.
Diese können nicht alle auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden, es liegt jedoch eine Abstandsflächenübernahme in den Antragsunterlagen bei.
Diese ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer unterschrieben.

Ein Stellplatznachweis wird nicht benötigt, da sich die Wohnraumfläche nicht erhöht.
Ein Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung wird hier nicht benötigt.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor; diese erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Abdruck des Bescheids, gegen welchen Sie offizielle Rechtsmittel einlegen können.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 14:04 Uhr