Der Antragsteller plant, auf den Fl.Nrn. 1127 u. 1139 der Gemarkung Ramerberg Kies im Nassabbauverfahren abzubauen.
Insgesamt sollen über eine Dauer von ca. 10 Jahren mit einem jährlich geplanten Abbau von 15.000 m³ folglich 150.000 m³ abgebaut werden.
Die beabsichtigte Abbaufläche soll während der Abbauphase mit einem Eingrünungsstreifen versehen werden und es soll ein Schutzwall zum Schall- und Sichtschutz aufgeschüttet und bepflanzt werden.
Nach Abschluss des Kiesabbauverfahrens soll eine Wasserfläche verbleiben, eine Rekultivierung der gesamten Abbaufläche ist jedoch nicht vorgesehen.
Zufahrt zur beabsichtigten Abbaufläche soll die vorhandenen Gemeindestraße, welche beim Anwesen Wasserburger Straße 1/3 in die B15 mündet, verwendet werden. Die Zulässigkeit dieser beabsichtigten Zufahrt muss zuerst noch mit dem Straßenbauamt Rosenheim abgeklärt werden.
Die Zufahrt zur Kiesgrube erfolgt dann über eine gemeindliche Verbindungsstraße. Da diese Verkehrsfläche das vorgesehene Abbaugebiet durchschneidet, wurde vorgeschlagen, die Straße an den Westrand des Grundstückes Fl.Nr. 1139 zu verlegen. Die Verlegekosten sind von der Firma Mayer zu tragen.
Bei einer Verlegung würde der Zu- und Abfahrtsverkehr zur Kiesgrube nicht unmittelbar am Wohngebäude der Wasserburger Straße 1 und 3 vorbeiführen.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1127 ist eventuell die Wasserleitung zum Anwesen Wasserburger Straße 1 und 3 verlegt. Der im gemeindlichen Wasserleitungskataster eingetragene Leitungsverlauf bildet nur die direkte Verbindungslinie zwischen den beiden in der Natur vorhandenen Wasserschiebern. Der tatsächliche Leitungsverlauf könnte jedoch auch anders verlaufen.
Die Fa. Mayer hat sich, soweit erforderlich, dazu bereit erklärt, die Wasserleitung auf deren Kosten zu verlegen.
Die Maßnahme wird in der Sitzung genauer durch den Antragsteller sowie dessen Ingenieurbüro veranschaulicht und vorgestellt.