Vorstellung des Projekts "Kiesabbau im Nassabbauverfahren" auf den Fl.Nrn. 1127 u. 1139 der Gemarkung Ramerberg (OT Sendling, Nähe Katzbach)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 24.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, auf den Fl.Nrn.  1127 u. 1139 der Gemarkung Ramerberg Kies im Nassabbauverfahren abzubauen.
Insgesamt sollen über eine Dauer von ca. 10 Jahren mit einem jährlich geplanten Abbau von 15.000 m³ folglich 150.000 m³ abgebaut werden.
Die beabsichtigte Abbaufläche soll während der Abbauphase mit einem Eingrünungsstreifen versehen werden und es soll ein Schutzwall zum Schall- und Sichtschutz aufgeschüttet und bepflanzt werden.
Nach Abschluss des Kiesabbauverfahrens soll eine Wasserfläche verbleiben, eine Rekultivierung der gesamten Abbaufläche ist jedoch nicht vorgesehen.

Zufahrt zur beabsichtigten Abbaufläche soll die vorhandenen Gemeindestraße, welche beim Anwesen Wasserburger Straße 1/3 in die B15 mündet, verwendet werden. Die Zulässigkeit dieser beabsichtigten Zufahrt muss zuerst noch mit dem Straßenbauamt Rosenheim abgeklärt werden.

Die Zufahrt zur Kiesgrube erfolgt dann über eine gemeindliche Verbindungsstraße. Da diese Verkehrsfläche das vorgesehene Abbaugebiet durchschneidet, wurde vorgeschlagen, die Straße an den Westrand des Grundstückes Fl.Nr. 1139 zu verlegen. Die Verlegekosten sind von der Firma Mayer zu tragen. 

Bei einer Verlegung würde der Zu- und Abfahrtsverkehr zur Kiesgrube nicht unmittelbar am Wohngebäude der Wasserburger Straße 1 und 3 vorbeiführen.

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1127 ist eventuell die Wasserleitung zum Anwesen Wasserburger Straße 1 und 3 verlegt. Der im gemeindlichen Wasserleitungskataster eingetragene Leitungsverlauf bildet nur die direkte Verbindungslinie zwischen den beiden in der Natur vorhandenen Wasserschiebern. Der tatsächliche Leitungsverlauf könnte jedoch auch anders verlaufen.

Die Fa. Mayer hat sich, soweit erforderlich, dazu bereit erklärt, die Wasserleitung auf deren Kosten zu verlegen.

Die Maßnahme wird in der Sitzung genauer durch den Antragsteller sowie dessen Ingenieurbüro veranschaulicht und vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Diskussionsverlauf

Im Zuge der Diskussion wird seitens des Gemeinderats der Auftrag an die Verwaltung erteilt, die unmittelbaren Anwohner nach deren Meinung bzgl. der geplanten Kiesgrube zu befragen. Eine Beschlussfassung im Gemeinderat soll erst nach Durchführung dieser Abfrage erfolgen.

Beschluss

Vor einer Beschlussfassung im Gemeinderat sollen zunächst die unmittelbaren Anwohner zur geplanten Kiesgrube angehört werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.03.2023 16:23 Uhr