Antrag des Gemeinderatsmitglieds Magnus Steinmüller auf juristischen Beistand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.08.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit beiliegender Email stellte Gemeinderatsmitglied Steinmüller einen Antrag auf juristischen Beistand für die Gemeinde bzw. deren Vertreter im Zusammenhang mit Presseberichten bzw. der Öffentlichkeitsarbeit. Dieser Antrag wurde von Herrn Steinmüller in der Gemeinderatssitzung präzisiert. 

Diskussionsverlauf

Einleitend verlas Gemeinderatsmitglied Steinmüller seinen Antrag und erklärte, dieser sei teilweise falsch verstanden worden. Bzgl. der Rolle von Herrn Stawiarski als Gemeinderatsmitglied einerseits sowie als Geschäftsführer eines regionalen Medienunternehmens andererseits sei es ihm lediglich darum gegangen, eine etwaige persönliche Beteiligung des Herrn Stawiarski bei diesem Tagesordnungspunkt vorab klären zu lassen. Diese Klärung sei auch nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim nun erfolgt. Zudem erklärt Gemeinderatsmitglied Steinmüller die Hintergründe seines Antrags. So sei die Berichterstattung in den örtlichen Medien seiner Meinung nach oftmals nicht zutreffend und dagegen müsse sich die Gemeinde im Bedarfsfall dann auch juristisch wehren können. Im Anschluss entwickelte sich eine intensive Diskussion im Gemeinderat, in deren Verlauf von den Unterstützern des Antrags eine sehr einseitige und oftmals unzutreffende Berichterstattung bemängelt wurde, gegen die man sich eben Notfalls auch juristisch wehren müsste, um in der Öffentlichkeit ein zutreffendes Bild der Lage vermitteln zu können. Die Gegner des Antrags bemängelten im Wesentlichen, dass es hier aus ihrer Sicht darum gehe, gegen unliebsame Berichterstattung vorzugehen und man dafür finanzielle Mittel der Gemeinde verwenden möchte. Nach Abschluss der Diskussionen wird von Herrn Steinmüller ein entsprechender Beschlussvorschlag verlesen, der seitens des Bürgermeisters zur Abstimmung gegeben wird. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Ramerberg beschließt die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde bezüglich der Darstellung und Berichterstattung sowie Richtigstellung und Beantwortung von Presseanfragen über die Gemeinde sowie Vertreter der Gemeinde oder Gemeindebedienstete in Presseerzeugnissen und sozialen Medien. Soweit entsprechende Berichterstattung oder Veröffentlichungen insbesondere unwahre oder ehrenrührige Behauptungen enthalten, soll hiergegen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorgegangen werden.
2. Der Erste Bürgermeister wird berechtigt, einen geeigneten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung zu beauftragen und im Bedarfsfall über entsprechende Berichte und Veröffentlichungen zu informieren und die geeigneten Schritte abzustimmen und einzuleiten sowie in geeigneten Fällen über Presseanfragen zu informieren.
3. Die mit der Wahrnehmung dieser Interessen entstehenden Kosten werden zunächst auf 15.000 € begrenzt. Diese Begrenzung ist dem Rechtsanwalt mitzuteilen. Der Rechtsanwalt ist anzuhalten bei absehbarer Erreichung der Wertgrenze den Ersten Bürgermeister hiervon zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Folgende Gemeinderatsmitglieder wünschen eine namentliche Protokolllierung des Abstimmungsverhaltens: Für den Antrag: Rupert Riedl Gegen den Antrag: Florian Baumann Max Jaroljmek Andreas Ullmann Konrad Fuchs

Datenstand vom 08.12.2023 08:20 Uhr