Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 248 der Gemarkung Ramerberg, Pfaffinger Str. 10, Ramerberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit dem Antrag soll baurechtlich geklärt werden, ob die Errichtung einer Halle zur Überdachung der bestehenden vier Stockbahnen möglich ist. Die Halle soll mit einer Breite von 17 m und eine Länge von 32 m errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 3,5 m.

Auf dem Grundstück befinden sich vier Stockbahnen sowie das Vereinsheim. Das Landratsamt Rosenheim hat mit Bescheid vom 11.11.2004 für diese Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt. 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. 

Das beabsichtigte Bauvorhaben ist kein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB und muss somit als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2, 3 und 4 BauGB betrachtet werden. 

Das beabsichtigte Bauvorhaben erfüllt nicht die erforderlichen Voraussetzungen der o.g. gesetzlichen Bestimmung um als genehmigungsfähig eingestuft werden zu können. 

Diskussionsverlauf

Herr Pertl verdeutlicht, dass das geplante Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, da die Fläche im absoluten Außenbereich liegt. Ein Bauvorhaben wäre nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Maßnahme einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.  Öffentliche Belange sind z.B. Naturschutz, Denkmalschutz sowie das Ort- und Landschaftsbild.
Für die bereits bestehende Bebauung gibt es zwar Bestandsschutz, eine Genehmigung seitens des Landratsamtes würde aus heutiger Sicht nicht mehr erteilt werden, auch nicht für bauliche Änderungen am Bestandsgebäude.
Sofern für die diese Flächen Baurecht geschaffen werden soll, ist zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. 

Beschluss

Da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Halle zur Überdachung von Stockbahnen im Außenbereich nicht vorliegen, kann das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Auf jeweiligen Wunsch wird folgendes Abstimmungsverhalten namentlich festgehalten: Die Gemeinderatsmitglieder Fuchs und Ullmann haben gegen Beschlussvorschlag gestimmt.

Datenstand vom 01.12.2023 11:34 Uhr