Antrag auf isolierte Befreiung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Anger“ zur Errichtung eines Doppelcarports auf der Fl.Nr. 75/2 der Gemarkung Ramerberg (Anger 5a)
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss Ramerberg, 17.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) | Bauausschuss Ramerberg | 17.04.2023 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Bei ausführlicher Prüfung des Antrags wurde festgestellt, dass für die Errichtung des Doppelcarports auf der Fl.Nr. 75/2 der Gemarkung Ramerberg keine isolierte Befreiung notwendig ist, da das Grundstück nicht innerhalb des Geltungsbereichs Bebauungsplan Nr. 2 Anger“ liegt.
Das Vorhaben ist somit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Datenstand vom 02.05.2024 10:39 Uhr