Datum: 13.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:13 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 17.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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13.06.2023
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Der Bauausschuss Ramerberg genehmigt seine öffentliche Niederschrift vom 17.04.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Tektur (Einbau einer 2. WE) zum Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Errichtung eines Ersatzhauses auf der Fl.Nr. 896 der Gemarkung Ramerberg (Attlfeldstr. 15)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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13.06.2023
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ö
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beschließend
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Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.
Das Vorhaben wurde bereits 2017 im Vorbescheids-Verfahren geprüft, der Antrag wurde hier jedoch zurückgenommen; aktuell läuft ein 2. Verfahren auf Vorbescheid, welches jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
Lt. Antragsteller wurde das Vorhaben mit dem Landratsamt besprochen (Ortstermin mit Kreisbaumeister) und als genehmigungsfähig nach §35 Abs. 4 BauGB im Sinne eines profilgleichen Ersatzbaus beurteilt.
Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Breite von 8,00 m und einer Länge von 17,24 m.
Als Querbau in südlicher Richtung wird eine Garage mit einer Größe von 6,00 auf 7,00 Meter errichtet.
Das Gebäude erreicht eine Wandhöhe von 4,30 m und eine Firsthöhe von 6,43 m.
Die Garage hat eine Firsthöhe von 4,65 m.
Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Es liegt ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis für die 3 erforderlichen Stellplätze vor.
Die Zufahrt erfolgt über die gemeindliche Straße „Attlfeldstraße“.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie die Kanalisation ist vorhanden.
Das Niederschlagswasser soll mittels Versickerungsrigolen im Boden versickert werden.
Die Unterschriften aller Nachbarn liegen vor.
Das o. g. Bauvorhaben wurde mit Genehmigung vom 03.03.2023 genehmigt.
Mit der nun beantragten Tektur soll im 1. OG eine zweite Wohneinheit errichtet werden.
An der äußeren Gestalt des Gebäudes ändert sich nichts, es ändert sich lediglich die innere Raumaufteilung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des Anwesens Stegen 1 sowie zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 574 der Gemarkung Ramerberg (Stegen 1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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13.06.2023
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ö
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beschließend
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Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.
Jedoch befindet sich das Baugrundstück im Geltungsbereich der gemeindlichen Außenbereichssatzung Stegen (§35 Abs. 6 BauGB), weshalb einer Wohnbebauung nach §35 Abs. 2 BauGB nichts entgegengehalten werden kann.
Im Rahmen des Verfahrens auf Vorbescheid soll abgeklärt werden, ob der Abbruch des bestehenden Anwesens Stegen 1 sowie die Errichtung eines Doppelhauses (2 WE für Selbstnutzung) mit Garage bauplanungsrechtlich möglich ist.
Das Doppelhaus soll eine Länge von 18,00 m sowie eine Breite von 10,50 m erhalten, also 9,00 m auf 10,50 m je Doppelhaushälfte).
Die Gebäudehöhe soll in etwa 9,00 m (OK Dachfirst) betragen, so sich eine Wandhöhe von ca. 6,00-7,00 m ergeben wird.
Als Dach soll ein relativ steiles Satteldach 30-35 Grad errichtet werden.
Zur Größe und Höhe der Garage wurden keine Angaben gemacht.
Eine Angabe zu den gesetzlichen Abstandsflächen wurde nicht gemacht, diese sind auch nicht Bestandteil eines Antrages auf Vorbescheid; aus Sicht der Verwaltung sollten diese jedoch problemlos auf dem Baugrundstück eingehalten werden können.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie die Kanalisation im Trennsystem ist möglich.
Die Zufahrt erfolgt über eine gemeindliche Verbindungsstraße.
Eine Nachbarschaftsbeteiligung wurde durchgeführt, jedoch liegt keine Information über deren Einverständnis vor.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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ö
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beschließend
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Datenstand vom 18.01.2024 13:43 Uhr