Datum: 23.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:11 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 07.12.2023
2 Bauleitplanung; Antrag auf Aufnahme des Grundstücks Fl.Nr. 1058 der Gemarkung Ramerberg in den Bebauungsplan Nr. 8 "Sendlig - Am Grabenfeld"
3 Antrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Wiederaufbau als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und Einliegerwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 502 und 503 der Gemarkung Ramerberg, Berg 2
4 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
5 Antrag der Fraktion NRL/FWR auf Offenlegung aller Kosten für Rechtsanwälte/Gutachter/Mediatioren seit Mai 2020
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 07.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 23.01.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2. Bauleitplanung; Antrag auf Aufnahme des Grundstücks Fl.Nr. 1058 der Gemarkung Ramerberg in den Bebauungsplan Nr. 8 "Sendlig - Am Grabenfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 23.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.10.2023 beantragten die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1058 der Gemarkung Ramerberg, dass dieses Grundstück in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Sendling – Am Grabenfeld“ neu mit aufgenommen wird. Das Grundstück hat eine Größe von 889 m² und liegt nördlich der Sendlinger Straße und westlich des o.g. Baugebietes. 

Nach Auffassung der Verwaltung widerspricht die Erweiterung eines Bebauungsplans um eine Bauparzelle den bauplanungsrechtlichen Grundsätzen. Eine Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans wäre denkbar, wenn die Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung mit einem größeren Umgriff, im dem das o.g. Grundstück integriert wird, erfolgen würde. 

Jedoch würde eine derartig denkbare Bebauungsplanerweiterung auch bauplanungsrechtlichen Grundsätzen widersprechen. Hierzu wird auf die Sitzungsniederschrift vom 11.04.2023, TOP 3 verwiesen. In dieser Sitzung wurden dem Gemeinderat die Stellungnahmen von Behörden in einem vorgezogenen Anhörungsverfahren zu einer beabsichtigten Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortsteil Steingassen zur Kenntnis gegen. Die Fachbehörden haben die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortsteil Steingassen mit einem Umfang von rund 4,5 ha als sehr kritisch und bauplanungsrechtlich nicht geeignet angesehen. Die beantragte Erweiterung des Bebauungsplans „Am Grabenfeld“ um eine Bauparzelle dürfte bei den Fachbehörden ebenfalls als nicht geeignet eingestuft werden. 

Aufgrund dieser bauplanungsrechtlichen Beurteilung der Fachbehörden kann die Erweiterung des o.g. Bebauungsplans um ein Grundstück als ausgeschlossen betrachtet werden. 

Auch besteht keine Möglichkeit für das Grundstück eine Bebaubarkeit durch den Erlass einer sog. „Einbeziehungssatzung“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauBG zu erreichen, da auch hierfür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Beschluss

Die Aufnahme des Grundstücks Fl.Nr. 1058 der Gemarkung Ramerberg in den Bebauungsplan Nr. 8 „Sendling – Am Grabenfeld“ wird nicht befürwortet, weil hierzu die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Wiederaufbau als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und Einliegerwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 502 und 503 der Gemarkung Ramerberg, Berg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 23.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist somit nach § 35 Baugesetzbuch (BauBG) zu beurteilen. 

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt das ehemalige landwirtschaftliche Anwesen abzureißen und durch einen Neubau in gleichartiger Bauweise gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauBG zu errichten. Der Neubau soll von Familienmitgliedern für den Eigenbedarf genutzt werden. Mit dem Neubau werden zwei Wohneinheiten mit Wohnflächen von 201 m² bzw. 209 m² sowie eine Einliegerwohnung mit einer Wohnfläche von 72 m² geschaffen. Gemäß den o.g. gesetzlichen Voraussetzungen hat der Neubau die Gebäudemaße des noch bestehenden ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens. 

Mit dem Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung, unter Teilnahme des Kreisbaumeisters Rupert Seeholzer, wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die baurechtlichen Voraussetzungen für eine positive Beurteilung des Bauvorhabens besprochen. Der vorliegende Bauplan dürfte nach Auffassung der Verwaltung den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen um eine baurechtliche Genehmigung erteilen zu können. 

Für die insgesamt drei Wohneinheiten besteht ein Stellplatzbedarf von 8 Stellplätzen. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundriss für das Erdgeschoss auf dem Eingabeplan zeichnerisch dargestellt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 23.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023:


  • Die Ergebnisse der Risikoabschätzung für den Bereich Wasserversorgung bzgl. der Personalausstattung wurden vorgestellt. In diesem Zuge wurde der Empfehlung des Fachbüros gefolgt und die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters für die Wasserversorgung beschlossen.
  • Die Beschaffung von 2 Notstromaggregaten beim wirtschaftlichsten Anbieter wurde beschlossen.
  • Es wurde beschlossen, dass auf die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts bei einem Grundstücksgeschäft verzichtet wird.

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5. Antrag der Fraktion NRL/FWR auf Offenlegung aller Kosten für Rechtsanwälte/Gutachter/Mediatioren seit Mai 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 23.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit beiliegendem Schreiben vom 13.01.24 (Eingang Verwaltung am 15.01.24) beantragte die NRL/FWR in der nächsten Gemeinderatssitzung alle Kosten für Rechtsanwälte/Gutachter und Mediatoren seit Mai 2020 detailliert unter Angabe von Rechnungsdatum, Name des Rechtsanwalts/Mediators/Gutachters, Grund der Zahlung sowie einzelner Betrag je Rechnung offenzulegen. Seitens Bürgermeister Reithmeier wurde darauf hingewiesen, dass diesbezüglich bereits umfangreiche Informationen auch in öffentlichen Gemeinderatssitzungen stattgefunden haben. Zudem greife der Antrag auch zu kurz, da viele Zahlungen an z.B. Rechtsanwälte zwar erst nach Mai 2020 erfolgt sind, die entsprechenden Beauftragungen aber vor Mai 2020 erfolgt sind und somit der Zeitraum mindestens bis ins Jahr 2018 zurück gefasst werden müsste.

Beschluss

Dem Antrag der Fraktion NRL/FWR auf Offenlegung aller Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter und Mediatoren seit Mai 2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Dem Antrag wird somit nicht zugestimmt.

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 23.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan Nr. 11 „Berg- ELPRO“
Antrag auf Errichtung einer Montagehalle mit Büro, Berg 4a, 
Fl.Nrn. 510/2 und 509/3 der Gemarkung Ramerberg 
Das Bauvorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Alle Bebauungsplanfestsetzungen werden eingehalten.
Der Antragstellerin gegenüber wurde erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 3 BayBO kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
    • Es gab erneut einen Wasserrohrbruch, diesmal in der Hochriesstraße
    • Die Stellenausschreibung für den Vertreter Wasserwart bzw. Mitarbeiter Bauhof ist mittlerweile veröffentlicht
    • Am Samstag findet die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr statt
    • Im Kindergarten gab es einen Wassereintritt. Der Schimmel an einer der Kindergartenwände wurde bereits entfernt.
    • Die Vorstellung des zweiten Teils der Risikobewertung der Wasserversorgung wird voraussichtlich Anfang Februar erfolgen.
    • Das Gemeindeblatt wird diesen Monat eine Woche später verteilt.

  • Herr Pertl gibt bekannt, dass seitens der Gemeinde Ramerberg bei dem Bauvorhaben „Errichtung einer Montagehalle mit Büro“ auf Fl.Nr. 510/2 und 509/3 der Gemarkung Ramerberg gegenüber der Antragstellerin mitgeteilt wurde, dass gemäß Art. 58 Abs. 3 BayBO kein Baugenehmigungsverfahren gefordert wird.

Anfragen:


Keine

Datenstand vom 21.02.2024 13:52 Uhr