Datum: 16.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 26.03.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26.03.24 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Longhierhalle auf Fl.Nr. 947 der Gemarkung Ramerberg, Attelfeldstraße 20
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Eine Privilegierung ist gegeben.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 18.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauBG erteilt, mit dem Zusatz „Aus Sicht der Gemeinde ist die Erschließung nur über den Oberkatzbacher Bahnübergang als gesichert anzusehen.“
Für das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 24.06.2020 die Baugenehmigung erteilt.
Mit Schreiben vom 05.03.2024 hat der Grundstückseigentümer eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Aus Sicht der Gemeinde ist die Erschließung nur über den Oberkatzbacher Bahnübergang als gesichert anzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Ruheraums auf Fl.Nr. 947 der Gemarkung Ramerberg, Attelfeldstraße 20
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Eine Privilegierung ist gegeben.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 18.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauBG erteilt, mit dem Zusatz „Aus Sicht der Gemeinde ist die Erschließung nur über den Oberkatzbacher Bahnübergang als gesichert anzusehen.“
Für das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 07.07.2020 die Baugenehmigung erteilt.
Mit Schreiben vom 05.03.2024 hat der Grundstückseigentümer eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Aus Sicht der Gemeinde ist die Erschließung nur über den Oberkatzbacher Bahnübergang als gesichert anzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Heuraufe auf Fl.Nr. 947/2 der Gemarkung Ramerberg, Attelfeldstraße 20
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Eine Privilegierung ist gegeben.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 18.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauBG erteilt, mit dem Zusatz „Aus Sicht der Gemeinde ist die Erschließung nur über den Oberkatzbacher Bahnübergang als gesichert anzusehen.“
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Für das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 08.07.2020 die Baugenehmigung erteilt.
Mit Schreiben vom 05.03.2024 hat der Grundstückseigentümer eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Aus Sicht der Gemeinde ist die Erschließung nur über den Oberkatzbacher Bahnübergang als gesichert anzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 52
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Reichlsiedlung“. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Für das Baugrundstück wurde bereits ein Bauantrag gestellt, und mit Bescheid vom 10.08.2022 genehmigt.
Mit dem vorliegenden Bauantrag wird der Neubau eines Einfamilienhauses erneut beantragt. Gegenüber dem vorangegangenen Bauantrag ergeben sich Änderungen in der Grundfläche (vorher 141,15 m² nunmehr 173,52 m² + 32,37 m²) und Wandhöhe (vorher 6,58 m nunmehr 6,31 m – 0,27 m) sowie Dachform (vorher Zeltdach nunmehr Walmdach) des Gebäudes. Das neu geplante Gebäude wird ohne Keller gebaut.
In der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung ist das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,3, einer maximalen Wandhöhe von 6,6 m sowie eine Dachneigung von 22° bis 26° festgesetzt.
Bei einer Grundstücksgröße von 1.252 m² kann eine Grundfläche von 375,60 m² überbaut werden. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 173,52 m². Mit den überbauten Flächen für Terrassen, Garagen, Stellplatz und Zufahrten ergibt sich eine Gesamtgrundfläche von 331,30 m². Die GRZ von 0,3 ist somit eingehalten.
Die Wandhöhe ist mit 6,31 m und die Dachneigung mit 22° angegeben.
Die erforderlichen Stellplätze sind mit einer Doppelgarage und einem Stellplatz nachgewiesen.
Die Zufahrt erfolgt über eine Privatstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 72 der Gemarkung Ramerberg, die in einen öffentlich gewidmeten Weg einmündet. Nach Auskunft der Bauherren besteht für das Baugrundstück ein Geh- und Fahrtrecht.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie an die Kanalisation ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 "Sendling Mitte";
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/8 der Gemarkung Ramerberg, Kapellenstraße 7
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 20.02.2024 über die beabsichtigte Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Süd- und Ostseite des Gebäudes informiert. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zuzustimmen.
Nunmehr haben die Grundstückseigentümer einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde Ramerberg eingereicht. Die Terrassenüberdachung hat eine Dachfläche von 22,50 m² (Länge 7,50 m Bereite von 3,00 m). Gegenüber der ursprünglich angedachten Überdachungsfläche hat sich diese erheblich verringert.
Mit der beantragten Fläche der Terrassenüberdachung könnte gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO das Bauvorhaben verfahrensfrei errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Sendling Mitte“. Mit der Terrassenüberdachung wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten. Ebenso wird mit der Terrassenüberdachung die zulässige Grundfläche für Gebäude von 120 m² um 12,60 m² überschritten. Insgesamt wird die zulässige überbaubare Grundfläche (Grundfläche Gebäude einschließlich überbaubarer Flächen für Garagen und Zufahrten usw.) mit 240 m² nicht überschritten.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 „Sendling Mitte“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/8 der Gemarkung Ramerberg, Kapellenstraße 7 wird stattgegeben und die isolierte Befreiung auf Überschreitung der Baugrenze auf der Südseite des Gebäudes sowie Überschreitung der zulässigen Grundfläche wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für die Unterbringung von Fundtieren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Seitens des Tierheims Ostermünchen erfolgte am 19.03.2024 eine allgemeine Fundtiermeldung für eine Katze. Am 21.03.2024 wurde Antrag auf Erstattung der Auslagen für die Unterbringung des Katers „Django“ gestellt.
Demnach wurde der Kater am 12.02.2024 im Tierheim Ostermünchen abgegeben. Der Besitzer konnte bisher nicht ermittelt werden.
Seitens der Interessengemeinschaft Mensch und Tier werden für die Unterbringung und medizinische Betreuung Kosten in Höhe von 2.878,00 € geltend gemacht.
Im Haushalt 2024 sind keine Mittel für die Unterbringung von Fundtieren eingestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Tilmann Rieger, 1. Vorsitzender IG Mensch und Tier e.V., erklärt die gesetzlichen Grundlagen für die Fundtierunterbringung und erläutert die verschiedenen Möglichkeiten, sich über einen Vertrag mit einem Tierheim eine gewisse Kostensicherheit einzukaufen. Seitens des Gemeinderats wird grundsätzliches Interesse an einem Angebot für eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geäußert. Auch unter Berücksichtigung einer etwaigen künftigen vertraglichen Vereinbarung stimmt Herr Rieger einer Reduzierung der Kostenübernahme durch die Gemeinde auf einen Betrag i.H.v. 2.500 € zu.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, die von den IG Mensch u. Tier e.V. geltend gemachten Auslagen für die Unterbringung und medizinische Betreuung für die Zeit von 12.02.-10.03.2024 für den Kater „Django“ anteilig mit einem Betrag i.H.v. 2.500 € zu erstatten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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8. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Einleiten von verschmutzten Niederschlagswasser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 20.03.2024, eingegangen bei der VG am 27.03.2024 wird die Niederschlagswasserabgabe für die Jahre 2017 bis 2021 gefordert.
Die zu leistende Schlusszahlung beträgt 13.206,50 €.
Geringere Kosten hätten sich lediglich errechnet, sofern sich die Zahl der „Einleiter“ im aufgeführten Zeitraum verringert hätte. Dies ist nicht der Fall.
Im Haushalt 2024 sind für die Abwasserabgaben allgemein 7.500 € eingestellt, wobei bereits 5.368,51 € (Vorauszahlung) für die Abwassergabe an die Staatsoberkasse geleistet wurden. Zuletzt wurde die Abwasserabgabe für das Jahr 2021 in 2023 abgerechnet. Es ist davon auszugehen, dass die Abwasserabgabe 2022 im Haushaltsjahr 2024 abgerechnet wird
Beschluss
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 11.075,01 € werden genehmigt. Sofern in 2024 weitere Ausgaben für die Niederschlagswasser/Abwasserabgabe anfallen, werden auch diese genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Bürgerbegehren "Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreith";
Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit sowie ggf. über den Ablauf des Bürgerentscheids
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt
Am 21.03.2024 wurden in der VG Rott a. Inn Unterschriftslisten mit insgesamt 433 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreit“ von den Initiatoren des Bürgerbegehrens abgegeben. Nach Prüfung aller 433 Unterschriften durch die Verwaltung kann festgehalten werden, dass insgesamt 416 gültige Unterschriften vorhanden sind. Insgesamt 17 Unterschriften sind ungültig. Als Unterschriftenquorum sind gemäß Art. 18a der Gemeindeordnung Unterschriften von mindestens 10 % der Gemeindebürger erforderlich, dies entspricht einer Anzahl von 112 erforderlichen Unterschriften. Mit den insgesamt 416 gültigen Unterschriften ist das Unterschriftenquorum somit deutlich erreicht.
Bezüglich der Fragestellung bestanden verwaltungsseits insbesondere bei der Formulierung der zweiten Frage (Änderung des Flächennutzungsplans) zumindest Bedenken, ob die Fragestellung mit der gewählten Formulierung zulässig ist. Nach Rücksprachen mit dem Anwalt, der bei der Formulierung der Fragestellung für die Initiatoren tätig war, sowie der Rechtsaufsicht am Landratsamt Rosenheim und dem Bayerischen Gemeindetag kann jedoch festgestellt werden, dass verwaltungsseits keinerlei Bedenken mehr gegen die Zulässigkeit der Fragestellung bestehen.
Sofern der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ebenfalls bejaht ist im nächsten Schritt ein Termin für den dann erforderlichen Bürgerentscheid festzulegen. Der Bürgerentscheid sollte aus Sicht der Verwaltung sinnvollerweise gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt werden. Hierfür ist jedoch gemäß Art. 10 GLkrWG die Zustimmung des Bayerischen Innenministeriums erforderlich. Auf telefonische Anfrage hin wurde eine entsprechende Zustimmung bereits in Aussicht gestellt. Verwaltungsseits wird daher als Termin für den Bürgerentscheid der 09.06.2024 vorgeschlagen.
Seitens des Gemeinderats ist zudem über die Gestaltung des Stimmzettels Beschluss zu fassen. Als Anlage wurde daher ein Entwurf eines Stimmzettels beigefügt, der bereits mit dem Verlag, welcher die Abstimmungsunterlagen herstellen würde, abgestimmt wurde. Aufgrund der Vorlaufzeiten für den Druck der Abstimmungsunterlagen ist eine umgehende Beauftragung bzgl. der Erstellung der Abstimmungsunterlagen erforderlich, um den anvisierten Termin halten zu können.
Weiterhin ist vom Gemeinderat der Umfang der Zulässigkeit der Briefwahlmöglichkeiten festzulegen. Verwaltungsseits wird hier empfohlen, die Zulässigkeit der Briefwahl analog zu den Briefwahlmöglichkeiten bei der Europawahl festzulegen.
Abschließend ist seitens des Gemeinderats dann noch zu beschließen, ob der Rückversand der Briefwahlunterlagen auf Kosten der Gemeinde erfolgt oder ob die Briefwähler die Kosten des Rückversands an die Gemeinde selbst tragen müssen.
Diskussionsverlauf
Die Gemeinderatsmitglieder der UWR beantragen, folgende Bedenken der UWR-Fraktion schriftlich im Protokoll festzuhalten:
- Der Anwalt (Labbe & Partner) sieht die Antragstellung zum Bürgerbegehren kritisch.
- Alternativen zum Standort Zellerreit sind Unterkatzbach und Ramerberg.
- Für den Standortwunsch Zellerreit werden neue Gutachten nötig, da die Alten bereits über 5 Jahre zurückliegen (z.B. Gutachten für den die Zufahrt, Boden, Naturschutz).
- Kosten für die Gemeinde (Zuschuss und Bürgschaft) für den Wunschort Zellerreit bis heute nicht bekannt. Bezüglich der Finanzen verweisen wir auf die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde.
- Zu beachten ist, dass im Rahmen des Bürgerentscheids nur der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens getroffen wird und nicht der Bebauungsplan selbst.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreit“ sowie das Erreichen der erforderlichen Anzahl an Unterschriften für das vorgenannte Bürgerbegehren fest. Als Termin für den nunmehr durchzuführenden Bürgerentscheid wird der 09.06.2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Zustimmung des Innenministeriums gemäß Art. 10 GLkrWG einzuholen. Der als Anlage beigefügte Entwurf eines Stimmzettels wird genehmigt. Für die Stimmzettel, die Abstimmungsscheine, die Stimmzettelumschläge, die Abstimmungsbriefe und eventuelle Merkblätter für den Bürgerentscheid ist ein grüner Farbton (nach Möglichkeit einheitlich hellgrün) zu verwenden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag an den Jüngling-Verlag zu erteilen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, die Möglichkeiten zur Stimmabgabe per Briefwahl analog zu den Möglichkeiten der Briefwahl bei der Europawahl festzulegen. Die Kosten für den Rückversand der Briefwahlunterlagen an die Gemeinde trägt die Gemeinde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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10 | |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.03.2024:
- Der Beschluss zur befristeten Einstellung eines Mitarbeiters Bauhof/Wasserwerk wurde gefasst.
- Den überplanmäßigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Erstellung der Gefährdungsanalyse wurde zugestimmt.
- Zum weiteren Vorgehen bzgl. der Ergebnisse der Gefährdungsanalyse wurde beschlossen, zeitnah mit dem Gesundheitsamt einen Termin zum weiteren Vorgehen zu vereinbaren. Zudem sollen die bereits begonnen Gespräche mit den umliegenden Gemeinden zur Bildung eines Zweckverbands fortgeführt und eine Infoveranstaltung für die Ramerberger Bürger abgehalten werden.
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.03.2024:
Dem Angebot zur Anlage einer Blühfläche inkl. der notwendigen Gießleistungen wurde zugestimmt.
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11. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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11 | |
Diskussionsverlauf
Bekanntgaben:
Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
- Die Bauarbeiten an den Wasserleitungen in der Hochriesstraße und im Heubergbogen sind weitgehend abgeschlossen, die Asphaltierung der Straße wird jedoch noch etwas dauern.
- Am Sonntag findet das Holzpokalschießen mit anschließender Siegerehrung statt.
- Die Inhalte der Artikel in den „Ramerberger Antworten“ sind für Bürgermeister Reithmeier inakzeptabel. Insbesondere sind hier auch die Angriffe auf den gemeindlichen Wasserwart zu nicht hinnehmbar.
Anfragen:
- Gemeinderatsmitglied Riedl erkundigt sich, wieso der Notausgang beim Kindergarten zugesperrt war. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass Reinigungspersonal sei nochmals entsprechend informiert worden.
- Herr Ullmann erkundigt sich nach einem Termin für die Bauarbeiten für den Fußweg Eich/Eich-West. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass im Juni diesen Jahres mit den Bauarbeiten begonnen werden soll.
- Herr Ullmann erkundigt sich weiterhin, ob die Risikoanalyse der Trinkwasserversorgung nunmehr mit der Bürgerinformationsveranstaltung abgeschlossen sei. Bürgermeister Reithmeier bejaht, dass dieser Teil nun abgeschlossen sei.
- Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich, ob den Gemeinderatsmitgliedern die PowerPoint-Präsentation von Herrn Bittner zur Verfügung gestellt werden könnte. Bürgermeister Reithmeier bejaht dies.
- Gemeinderatsmitglied fragt nach, wann seitens der Bahn die Anhebung des Bahnsteigs sowie die Asphaltierung geplant seien. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass seitens der Bahn eine Barrierefreiheit für die Jahre 2024/25 angedacht sei.
- Gemeinderatsmitglied Tretter erkundigt sich, ob die Kosten der Asphaltierung der Straße zur Kläranlage von der Bahn übernommen werden. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass diese Kosten teilweise von der Bahn getragen werden, teilweise von der Gemeinde.
Datenstand vom 04.07.2024 14:54 Uhr