Datum: 03.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 02.07.2024
2 Bauleitplanung; Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Anger für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 83/1, 83/4 und 83/5 der Gemarkung Ramerberg; Grundsatzbeschluss zum Aufstellungsverfahren
3 Bauleitplanung; Anträge auf Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 "Gewerbegebiets Sendling - Ost" für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 836 und 837 der Gemarkung Ramerberg
4 Unwetterschäden, Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
5 Gemeindehaus Ramerberg; Erlaubnis zur Befestigung einer Sicherung für Hebefiguren
6 freiwillige Leistungen, Zuschussantrag des Caritas Centrums
7 freiwillige Leistungen; Zuschussantrag der VHS Wasserburg
8 Hochwasserschutz Reitberg Beratung über weiteres Vorgehen
9 Hochwasserschutz Rotter Str. Beratung über einen möglichen Abflusskorridor
10 Gewässer 3. Ordnung; Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in die Attel
11 Bauleitplanung; Bekanntgabe eines Schreibens des SV Ramerberg bzgl. Standortsuche neuer Sportplatz
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
13 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 02.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Anger für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 83/1, 83/4 und 83/5 der Gemarkung Ramerberg; Grundsatzbeschluss zum Aufstellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.02.2024 beantragten die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 83/4 und 83/5 der Gemarkung Ramerberg für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 83, 83/1, 83/4 und 83/5 der Gemarkung Ramerberg für die Errichtung von zwei Wohnhäuser im Ortsteil Anger eine Einbeziehungssatzung zu erlassen.

Vorbemerkung:
Mit den Antragstellern und ihren Rechtsanwalt fand eine Ortsbesichtigung sowie eine Besprechung über den möglichen Ablauf des Aufstellungsverfahrens statt.

In dieser Besprechung wurde von der Verwaltung gefordert, bevor der eigentliche Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat gefasst wird, ein Konzept vorzulegen, aus dem die Größe, die Lage sowie die beabsichtigte Nutzung der beiden Gebäude ersichtlich ist. 

Das Planungskonzept vom 30.07.2024 wurde nunmehr vorgelegt. Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/4 der Gemarkung Ramerberg ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 108 m² (12,00 m x 9,00 m) und einer Wandhöhe von 6,00 m zu errichten. An der Nordseite soll eine Garage mit einer Grundfläche von 6,50 m x 9,00 m angebaut werden. 

Das Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/5 der Gemarkung Ramerberg hat eine Grundfläche von 106 m² (12,50 x 8,50 m) mit einer Wandhöhe von 6,00 m. An der Nordwestseite des Gebäudes wird eine Garage mit einer Grundfläche von 6,50 m x 7,00 m angebaut. Auf der Garage soll ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken entstehen.

Die Ausgleichsflächen sollen im Norden und im Süden angeordnet werden. Die Ausgestaltung und Größe werden noch mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke haben eine Hanglage. Dem Planungskonzept ist eine Ansicht beigefügt, die die beabsichtigte Lage im Gelände darstellt.

Beide Grundstücke sollen über das bereits vermessene Wegegrundstück Fl.Nr. 83/1 der Gemarkung Ramerberg erschlossen werden. Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Antragsteller. 

Vom Grundstückseigentümer wurde zwischenzeitlich ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Leitungsrecht bestellt.

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind weder durch die gemeindliche Wasserversorgung noch durch die gemeindliche Entwässerungseinrichtung erschlossen. Für den Anschluss an die beiden Einrichtungen sind mit der Gemeinde Ramerberg Sondervereinbarungen nach § 8 der WAS und § 7 der EWS abzuschließen. 

Von der Verwaltung kann nicht beurteilt werden, ob bei beiden Gebäuden die baurechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. BauGB gegeben sind. Dies muss im Rahmen des Aufstellungsverfahrens geklärt werden. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Auftrag für die Erstellung der Planunterlagen für das Bauleitplanverfahren wird von der Gemeinde Ramerberg erteilt. Die Antragsteller verpflichten sich mit einem städtebaulichen Vertrag alle anfallenden Planungskosten, sowie alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren stehen, der Gemeinde Ramerberg zu erstatten. 

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat besteht die übereinstimmende Auffassung, dass mit der Einbeziehungssatzung kein zusätzliches Baurecht entstehen soll. Ohne bauplanungsrechtlicher Regelung würde mit der im Gebäudekonzept vorgeschlagenen Gebäudeanordnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 83 der Gemarkung Ramerberg eine Baulücke und somit ein weiteres Baurecht entstehen. Da gegen die Gebäudeanordnung des vorgelegten Gebäudekonzepts grundsätzlich keine Einwände bestehen, soll die Grundstücksteilfläche der Fl.Nr. 83, die sich im Außenbereich befindet, in den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung (wie auch beantragt und in der städtebaulichen Grundvereinbarung festgelegt) mit einbezogen werden. Mit der Festsetzung von überbaubaren Flächen (nur Baufenster für die beabsichtigte Bebauung des Gebäudekonzepts) soll für diese Teilfläche eine Bebauung ausgeschlossen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat ist grundsätzlich bereit, für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 83/Teil, 83/1, 83/4 und 83/5 der Gemarkung Ramerberg das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung durchzuführen. Mit diesem Grundsatzbeschluss ist noch kein Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB verbunden.

Mit der Errichtung des Gebäudes auf Fl.Nr. 83/5 Gemarkung Ramerberg besteht, wie im Gebäudekonzept dargestellt Einverständnis, wenn mit der Einbeziehungssatzung für die Außenbereichsfläche des Grundstücks Fl.Nr. 83 der Gemarkung Ramerberg zukünftig eine Bebauung ausgeschlossen werden kann. 

Mit den Antragstellern ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem sich diese verpflichten alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens anfallender Kosten zu übernehmen. 

Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages wird ein Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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3. Bauleitplanung; Anträge auf Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 "Gewerbegebiets Sendling - Ost" für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 836 und 837 der Gemarkung Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 13.08.2024 beantragt der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 836 der Gemarkung Ramerberg den Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Sendling – Ost“ um die gesamte Grundstücksfläche mit 12.381 m² zu erweitern. Das Grundstück liegt westlich des o.g. Gewerbegebietes.

Für die gewerbliche Nutzung des Grundstücks gibt es bereits einen Kaufinteressenten, der seinen Betrieb auf diese Fläche verlegen möchte. Mit dem Grundstückseigentümer und dem Kaufinteressenten wurde am 06.06.2024 ein Vorgespräch geführt in dem allgemein über das beabsichtigte Bauvorhaben sowie die mögliche Abwicklung der Bebauungsplanerweiterung gesprochen wurde. 

Der Eigentümer wurde gebeten in Absprache mit dem Kaufinteressenten einen Lageplan vorzulegen, auf dem die geplanten Gebäude dargestellt sind. Mit o.g. E-Mail hat der Eigentümer einen Lageplan übermittelt. Auf dem Grundstück sollen zwei Gewerbebauten mit einer Grundfläche von jeweils 3.000 m² (75,00 m x 40,00 m) errichtet werden. Die Gebäude haben eine Wandhöhe von 7 m, die Dachneigung beträgt 7°. In dem o.g. Gespräch wurde vom Kaufinteressenten erklärt, dass die Gebäude als Produktionshallen mit Verwaltungs- und Ausstellungsräumen genutzt werden. In einem der beiden Gebäude soll im 2. Obergeschoss evtl. eine Betriebsleiterwohnung entstehen. In dem vorliegenden Lageplan ist ein quadratischer Aufbau mit 400 m² (20 m x 20 m) dargestellt. Gemäß der Beschriftung sollen in diesem Obergeschoss die Verwaltungsräume liegen. Als Wandhöhe sind 9,00 m angegeben. Dieser Gebäudeteil ist mit einem Zeltdach dargestellt. 

Mit Schreiben vom 17.06.2024 haben die Eigentümerinnen des Grundstücks Fl.Nr. 837 der Gemarkung Ramerberg die Einbeziehung ihres Grundstücks in die Bebauungsplanerweiterung beantragt. Das Grundstück hat eine Fläche von 8.262 m².

Zwischen den beiden Grundstücken verlaufen ein gewidmeter gemeindlicher Feldweg sowie ein Entwässerungsgraben.

In der heutigen Sitzung soll kein Beschluss zu den Anträgen gefasst werden. Die Verwaltung schlägt vor, vorab die Regierung von Oberbayern um eine erste bauplanerische Einschätzung zu den beantragten Bebauungsplanerweiterungen zu bitten. Wenn die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsstelle eine Bebauungsplanerweiterung für möglich hält, sollte der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise entscheiden. 

In dieser Beratung sollen u.a. auch die nachfolgenden Gesichtspunkte mit einfließen:

- Forderung nach Verkauf von Teilflächen an die Gemeinde Ramerberg vor dem Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanerweiterung? 

- Wenn keine Grundstücksabtretungen gefordert werden, wie soll die Kostentragung bei zwei bzw. drei Grundstückseigentümern geregelt werden?

- Wie oder von wem können die erforderlichen Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden? 

- Mit dem vorhandenen Feldweg werden die nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen erschlossen. Wie kann die Erreichbarkeit dieser Flächen weiterhin gewährleistet werden? In diesem Zusammenhang sollte auch die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke Fl.Nrn. 835 und 819/2 der Gemarkung Ramerberg mitberücksichtigt werden, die derzeit nur über ein Notwegerecht erreichbar sind. 

- Der vorhandene Entwässerungsgraben muss auch nach der Gewerbegebietserschließung uneingeschränkt funktionsfähig sein.

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4. Unwetterschäden, Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Drei Starkregenereignisse in Ramerberg hatten erhebliche Kosten für die Gemeinde zu Folge. Bisher sind (Stand 02.09.2024) Ausgaben in folgender Höhe angefallen:   



Der Haushaltsansatz für die Ertüchtigung von Wegen und Straßen beträgt 15.000 €.  Zum Stand 02.09.2024 betragen die Gesamtausgaben 24.747,20 €, davon 11.058,25 € für Unwetterschäden. 
Damit sind für diesen Bereich bisher überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 9.747,20 € angefallen.  Es ist allerdings davon auszugehen, dass für den laufenden Unterhalt von Straßen bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres weitere Ausgaben nötig werden. 

Der Haushaltsansatz für den Unterhalt in der Kläranlage wurde bisher nicht überschritten. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen


Überplanmäßige Ausgaben für den Bereich Straßen in Höhe von 9.747,20 €  

Beschluss

Die durch die Unwetterschäden notwendigen überplanmäßigen Ausgaben für den Straßenunterhalt in Höhe von 9.747,20 € werden genehmigt. Weitere für den Straßenunterhalt notwendige Unterhaltsmaßnahmen werden ebenfalls genehmigt. Die Höhe dieser Ausgaben ist dem Gemeinderat zum Ende des Haushaltsjahres mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Gemeindehaus Ramerberg; Erlaubnis zur Befestigung einer Sicherung für Hebefiguren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Showtanzkruppe Hot Socks des SV Ramerberg hat beantragt, ob diese eine Sicherung für Hebefiguren im Saal des Gemeindehauses befestigen können und stellt für den Fall der Zustimmung einen Antrag auf Zuschuss.

Grundsätzlich sind Befestigungen mit geringen Lasten an den Holzträgern im Saal möglich. Dies wurde bereits beim Bau berücksichtigt. An den Deckenpanelen zwischen den Trägern kann nichts befestigt werden. Hier müsste man durchbohren, bis auf die Unterkonstruktion. Davon ist allerdings abzuraten.

Die Kosten für die Befestigung der 2-Punkt-Longe betragen 3.648,90 €.  Sofern eine Zustimmung erfolgt, müsste eine Vereinbarung u.a. bzgl. der sicherheitsrechtlichen Anforderungen, Haftungsfragen usw. getroffen werden, zumal der Raum auch anderweitig genutzt wird.

Auf Grund der finanziell angespannten Haushaltslage ist von einem Zuschuss abzuraten.

Beschluss

Die Zustimmung zur Befestigung der 2-Punkt-Longe wird in stets widerruflicher Weise bis auf Weiteres erteilt. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Zuschuss i.H.v. 3.648,90 € an den anfallenden Kosten. Haftungsrechtliche Fragen und dergleichen sind noch in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Sportverein festzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. freiwillige Leistungen, Zuschussantrag des Caritas Centrums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.07.2024 beantragt das Caritas Zentrum Wasserburg einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner. Laut einer aktuellen Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik sind zum 31.12.2023 1.437 Einwohner in Ramerberg gemeldet.

Vorschlag der Verwaltung:

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt dem Caritas Zentrums Wasserburg einen Zuschuss für
das Jahr 2024 in Höhe von 718,50 € zu gewähren. 


Hinweis:

Bereits am 26.03.2024 hat der Gemeinderat beschlossen der Caritas ein Zuschuss für das Jahr 2023 in Höhe von 714,- zu gewähren. Der Antrag für 2023 konnte auf Grund eines Cyberangriffes nicht rechtzeitig gestellt werden.      

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt dem Caritas Zentrums Wasserburg für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 748,50 € zu gewähren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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7. freiwillige Leistungen; Zuschussantrag der VHS Wasserburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.07.2024 ist der Zuschussantrag der VHS für das Jahr 2024 eingegangen, in welchem 0,70 €/Einwohner, wie bereits im vergangenen Jahr, beantragt werden.

Auf Basis der aktuellen Einwohnerzahlen (1.437) errechnet sich ein Zuschuss i.H.v. 1.005,90 €.

Nach Auskunft der VHS haben in 2023 48 Ramerberger/innen Kurse der VHS besucht. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ausgaben in Höhe von 1.005,90 €

Beschluss

Der Zuschussantrag der VHS wird genehmigt. Die Zuschusshöhe beträgt 0,70 € je Einwohner. Es wird ein Zuschuss i.H.v. insgesamt 1.005,90 € gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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8. Hochwasserschutz Reitberg Beratung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Beim Unwetter am 12.07.2024 ist das Rückhaltebecken des Reithberggrabens übergelaufen und hat die darunterliegenden Häuser überflutet. Bei einem Ortstermin am 08.08.2024 wurde die Möglichkeit besprochen, der Hochwasserschutz für Reithberg zu erhöhen. Dabei wurde besprochen den jetzigen Damm zu erhöhen, oder ein Bauwerk zum Hochwasserschutz zu errichten.
Da hier keine Aussagen bezüglich der Maßnahmen und der Kosten getroffen werden können, ist es notwendig einen Planer zu beauftragen, der die geeignete Maßnahme und die dazugehörigen Kosten ermittelt.

Es ist zu bedenken, dass auch bei einer Erhöhung des Rückhaltevolumens nicht ausgeschlossen werden kann, dass es hier wieder zu einem Überlaufen des Rückhaltebeckens kommen kann.

Das Einzugsgebiet des Reithberggrabens bis zum Damm beträgt ca. 800 ha.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Derzeit sind keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beauftragt die Verwaltung mit der Suche nach geeigneten Büros für die Erstellung eines Konzeptes für den Hochwasserschutz am Reitberggraben und der Einholung von Angeboten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Hochwasserschutz Rotter Str. Beratung über einen möglichen Abflusskorridor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Im Bereich der Rotter Str. 7 kommt es bei Starkregen immer wieder zu Überflutungen auf der Straße. Beim letzten Starkregen am 12.07.2024 teilweise über 30 cm. Dadurch kam es auch zu Überflutungen der angrenzenden Keller. 
Derzeit läuft noch die Kamerauntersuchung des Regenwasserkanales. Es fehlt noch das Teilstück durch die Wiese bis zum Regenrückhaltebecken. Dieser kann erst nach der Mahd der Wiese befahren werden. Der Regenwasserkanal ist bis zur Wiese allerding in Ordnung.
Da allerdings bei starken Gewitterregen die Regeneinläufe auf der Straße schnell verstopft sind sollte noch eine alternative Lösung für die Ableitung des Regenwassers gefunden werden.
Hier wurde mit dem Eigentümer der Rotter Str. 7 eine Lösung erarbeitet, um das Oberflächenwasser bei einem Starkregen am westlichen Rand des Grundstückes in die dahinterliegende Wiese gezielt ableitet und somit ein volllaufen der Keller vermeidet. 
Hierfür ist es notwendig eine Mulde an der Grundstücksgrenze auszubilden und dafür zu sorgen, dass das Wasser ungehindert abfließen kann.
In der heutigen Siedlungsplanung sind solche Wasserkorridore mittlerweile verpflichtend. 
Um hier in Zukunft keine erneuten Probleme zu bekommen wird angeraten hier eine Dienstbarkeit für den Wasserkorridor eintragen zu lassen. Die Errichtung, die Pflege und die Überwachung sollte die Gemeinde übernehmen.
Die Kosten für die Maßnahme werden im mittleren vierstelligen Bereich geschätzt.

Der Wasserkorridor soll nur bei extremen Wetterlagen greifen und nicht bei normalen Regen das Wasser ableiten. Dies ist eine reine Notfalleinrichtung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Reithmeier informiert, dass zu diesem TOP eigentlich vorgesehen war, auch die Ergebnisse einer Kamerabefahrung bereits mitteilen zu können. Aufgrund regnerischer Witterung konnte die Kamerabefahrung jedoch bisher nicht durchgeführt werden. Bezüglich des geplanten Wasserkorridors hat Bürgermeister Reithmeier auch bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer der Wiese, auf die das Wasser dann geleitet werden würde, geführt. Dieser Grundstückseigentümer ist mit dem geplanten Wasserkorridor nicht einverstanden. Eine Beschlussfassung zu diesem TOP soll heute noch nicht erfolgen.

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10. Gewässer 3. Ordnung; Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in die Attel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Wie im Antrag der Eigentümer des Wiesenweges 7 und 7a ersichtlich kommt es hier immer wieder zu Problemen der Versickerungsanlage.

Hier wurde beantragt einen Notüberlauf der Versickerungsanlage auf den Straßenentwässerungskanal zu errichten.
Die Kosten hierfür sind vom Antragssteller zu tragen.

Es handelt sich hierbei um eine Straßenentwässerungsanlage, die im vorderen Bereich des Wiesenweges in die Attel abgeführt wird.
Der Anschluss der Anliegenden Häuser war Grundsätzlich nicht vorgesehen. 
Allerdings ist beim Anschluss des Notüberlaufs mit keinen größeren Problemen zu rechnen, da bei einer Überlastung des Systems das Wasser über die angrenzenden Wiesen zur Attel läuft. 
Es ist allerdings zu entscheiden, ob die Gemeinde grundsätzlich den Anschluss an eine reine Straßenentwässerungsanlage zulässt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg stimmt dem beantragten Notüberlauf zu, sofern sämtliche anfallenden Kosten von den Antragstellern übernommen werden und seitens der Antragsteller auch eine Rückschlagklappe in den Notüberlauf mit eingebaut wird.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanung; Bekanntgabe eines Schreibens des SV Ramerberg bzgl. Standortsuche neuer Sportplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bürgermeister Reithmeier gibt ein Schreiben des SV Ramerberg bzgl. einer Standortsuche eines neuen Sportplatzes bekannt und informiert über ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister und Vertretern des SV Ramerberg.

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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.07.2024:


  • Die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts wurde einstimmig beschlossen.
  • Die höheren Ausgaben für eine Maßnahme zum Unterhalt von Gewässern III.Ordnung wurden nachträglich genehmigt.
 

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13. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bekanntgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO Eilentscheidung 

Bei der Überprüfung der Wasserleitung im Kastanien- und Schmiedweg wurden Wasserverluste zwischen 30.-50.000 Liter täglich festgestellt. Die Reparatur der Wasserleitung wurde an die Firma Dimpflmeier zu einem Preis in Höhe von       vergeben.
Die Auftragsvergabe erfolgte auf Grundlage des Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO als dringliche Anordnung des Bürgermeisters. Der Eigentümer im Kastanienweg wurden informiert, dass er die Kosten ab der Grundstücksgrenze zu tragen hat.

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
  • Die DGUV-Prüfung sowie die Arbeitsschutzbegehung haben stattgefunden und teilweise Mängel aufgezeigt, die behoben werden mussten bzw. behoben werden müssen.
  • Mit der Firma Südwasser hat ein Termin stattgefunden, in welchem Südwasser auf einen Sanierungsbedarf bei der Kläranlage hingewiesen hat. Südwasser wird einen entsprechenden Sanierungsplan erstellen.
  • Die Rohrbrüche in Reitberg wurden behoben.
  • Am 09.09. ist ein gemeinsamer Besuch des Attler Herbstfestes geplant.

Anfragen:
  • Gemeinderatsmitglied Tretter erkundigt sich nach dem Stand bzgl. des Internetausbaus und informiert über seine Erfahrungen mit Starlink. Herr Brockhoff informiert darüber, dass das Verfahren bzgl. eines Glasfaserausbaus am Laufen ist, dieses jedoch sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.  

Datenstand vom 09.10.2024 21:24 Uhr