Datum: 08.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 03.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.09.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Haushaltsentwicklung Gemeinde Ramerberg Stand 30.09.2024; Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Die aktuelle Haushaltsentwicklung mit Stand 30.09.2024 lässt sich wie folgt bewerten:
Allgemein ist im Verwaltungshaushalt von weniger Einnahmen als ursprünglich kalkuliert auszugehen. Negativ entwickelt haben sich unter anderem die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Diese werden voraussichtlich 208.300 € und damit rd. 24.100 € weniger betragen. Auch die Einkommensteuerbeteiligung wird mit 962.700 € ca. 19.300 € weniger als ursprünglich kalkuliert (982.000 €) betragen. Die Umsatzsteuerrückerstattung beträgt vermutlich 70. 000 € und damit ca. 37.300 € weniger.
Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden, nach derzeitigem Stand, insgesamt geringer ausfallen als geplant. Die Betriebskostenförderung für Kindergärten wird ca. 420.000 € betragen
(-40.000 €). Der Defizitausgleich an die AWO beträgt 34.817 € und damit rd. 28.000 € weniger als ursprünglich kalkuliert. Die Ausgaben für die Städtebauplanung werden voraussichtlich maximal 15.000 € betragen (- 31.000 €). Allerdings hat die Beseitigung der Unwetterschäden bereits jetzt im Bereich Straßenunterhalt zu Mehrausgaben in Höhe von ca. 15.000 € geführt. Die im Haushalt 2024 veranschlagte Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe wird vermutlich ca. 195.000 € betragen und damit ca. 109.600 € weniger als ursprünglich kalkuliert.
Im Vermögenshaushalt besteht ein erhebliches, vorab nicht eingeplantes, Finanzierungsdefizit.
Der Gemeinderat hat auf der Sitzung am 02.07.2024 die Umsetzung der Maßnahme „Stilllegung des Hochbehälters“ im Rahmen der derzeit laufenden Ertüchtigung der Trinkwasserversorgung beschlossen. Die für diese Maßnahme noch im Haushalt 2024 notwendigen finanziellen Mittel müssen zusätzlich finanziert werden. Des Weiteren fehlen im Vermögenshaushalt die in 2024 veranschlagten Verbesserungsbeiträge in Höhe von 547.950 €.
Die Verbesserungsmaßnahme wird voraussichtlich in 2025 abgerechnet werden.
Auch die veranschlagten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 240.00 € wurden bisher nicht realisiert.
Der Haushalt 2024 besteht, nach der derzeitigen Hochrechnung, ein voraussichtliches Finanzierungsdefizit von ca. 768.500 €.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor,
- den gebührenfinanzierten Anteil der Verbesserungsmaßnahme in Höhe von 291.300 € über einen langjährigen Kredit zu finanzieren,
- den Anteil der Maßnahme, welcher über den Verbesserungsbeitrag (580.600 €) geleistet wird, mittels eines einjährigen Überbrückungskredits zu finanzieren,
- die Einnahmen aus dem zu erwartenden Grundstücksverkauf, soweit aus Liquiditätsgründen notwendig, mit einer vorübergehenden Rücklagenentnahme bzw. einem Kassenkredit zu überbrücken.
Hinweis:
Die Haushaltsentwicklung mit den wesentlichen Zahlen sind als Anlage beigefügt, wobei die Haushaltsstellen, bei welchen sich die Einnahmen bzw. Ausgaben mit einer Hochrechnung ermitteln lassen, sind mit den voraussichtlichen Jahresabschlusszahlen hinterlegt sind.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, im laufenden Jahr 2024 vor allem im investiven Bereich nur noch unabdingbar notwendige Beschaffungen/Investition zu tätigen.
Die Einnahmen aus der Verbesserungsmaßnahme betragen ca. 679.000 €, hieraus wurden bereits rd. 98.400 € an Vorauszahlungen geleistet.
Kassenkredite können nur bei den Kreditinstituten aufgenommen werden, bei welchen ein Konto besteht.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg genehmigt, soweit zur Sicherstellung der Liquidität notwendig, die Aufnahme von Kassenkrediten bis zu dem in der Haushaltsatzung festgelegten Betrag in Höhe von 450.000 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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3. Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. In der Übergangsfrist bis Ende 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten. Ab dem Jahr 2025 erfolgt die Berechnung in Bayern nach einem wertunabhängigen Flächenmodell.
Die Berechnungsgrundlagen (Messbetrag) werden von den Finanzämtern ermittelt und sind für die Gemeinden bindend:
Die Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 01.01.2025.
Hebesatz der Gemeinde x Messbetrag.
Die wichtigste Änderung betrifft die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke). Diese richtet sich zukünftig nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern dem neuen Bayerischen Grundsteuer-Gesetz entsprechend nach dessen Größe in Quadratmetern. Künftig werden 1.000 Quadratmeter Grund in Ramerberg nach demselben Prinzip besteuert wie 1.000 Quadratmetern in Starnberg.
Laut bayerischem Beschluss soll die neue Grundsteuer "aufkommensneutral" sein. Sofern auf Grund der finanziellen Situation die Notwendigkeit besteht Mehreinnahmen zu generieren, steht es der Gemeinde frei, die Hebesätze anzupassen.
Bei Beibehaltung der aktuellen Hebesätze ergeben sich voraussichtlich (Hochrechnung September 2024) bei der Grundsteuer ab 2025 folgende Einnahmen:
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2024
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2025
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Ist-Einnahme
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Messbetrag
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Hebesatz
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Ist-Einnahme
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Veränderung +/-
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GS A
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12.961,24 €
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3.768,81 €
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320%
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12.060,19 €
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- 901,95 €
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GS B
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109.568,36 €
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58.219,17 €
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320%
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186.301,34 €
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76.732,98 €
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Auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde Ramerberg ist eine Reduzierung des Hebesatzes für die Grundsteuer B nicht zielführend.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unverändert bei
320 % zu belassen.
Hinweis:
Bereits für die Haushaltsjahr 2023 und 2024 hat das Landratsamt auf die angespannte Haushaltslage der Gemeinde Ramerberg hingewiesen. Sollte entgegen dem Vorschlag der Verwaltung eine Reduzierung der Hebesätze beschlossen werden, so müsste in der Gemeinderatssitzung noch eine eigene Hebesatzsatzung (s. Anlage) beschlossen werden.
Beschluss
Die Hebesätze für die Grundsteuern A (land- und forstwirtschaftliche Betrieb) und B (bebaute Grundstücke) betragen ab dem Jahr 2025 unverändert 320 %.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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4. Gewährung eines Übungsleiterzuschusses für den WSV Zellerreit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 27.08.2024 wurde dem WSV Zellerreit seitens des Landratsamtes Rosenheim eine pauschale Sportbetriebsförderung i.H.v. 4.603,60 € gewährt.
Der Freistaat Bayern hat die (einfache) Vereinspauschale im Vergleich zum Vorjahr von 0,3 auf 0,4 je Mitgliedereinheit erhöht.
In der Vergangenheit wurde seitens der Gemeinde Ramerberg ein Zuschuss in Höhe des (einfachen) staatlichen Zuschusses bewilligt.
Beschluss
Die Gemeinde Ramerberg gewährt dem WSV Zellerreit einen Zuschuss i.H.v. 0,4 Fördereinheiten bei 11.509 Mitgliedereinheiten. Der gemeindliche Zuschuss zur Sportförderung beträgt damit 4.603,60 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Gewährung eines Übungsleiterzuschusses für den SV Ramerberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 27.08.2024 wurde dem SV Ramerberg e.V. seitens des Landratsamtes Rosenheim eine pauschale Sportbetriebsförderung i.H.v. 3.511,60 bewilligt.
Der Freistaat Bayern hat die (einfache) Vereinspauschale im Vergleich zum Vorjahr von 0,3 auf 0,4 je Mitgliedereinheit erhöht.
In der Vergangenheit wurde seitens der Gemeinde Ramerberg ein Zuschuss in Höhe des einfachen staatlichen Zuschusses geleistet.
Beschluss
Die Gemeinde Ramerberg gewährt dem SV Ramerberg e.V. einen Zuschuss i.H.v. 0,4 Fördereinheiten bei 8.779 Mitgliedereinheiten. Der gemeindliche Zuschuss zur Sportförderung beträgt damit 3.511,60 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Wasserversorgung Ramerberg Ausschreibung Umbau am Hochbehälter Eich
Freigabe zur Ausschreibung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 02.07.2024 wurde beschlossen den Hochbehälter in Eich vom Netz zu nehmen. Dementsprechend muss das Trinkwassernetz im Bereich des Feuerwehrhauses umgebaut werden und es muss eine Druckminderstation eingebaut werden.
Zudem soll in Zellerreit eine Druckminderungsanlage für den Ortsteil Reitberg eingebaut werden. Hier wird die Druckminderstation von der Gemeinde beschafft. Die Tiefbauarbeiten sollen mit den Arbeiten am Feuerwehrhaus erfolgen.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 160.000 Euro.
Um die Arbeiten schnellstmöglich ausführen zu können soll die Ausschreibung der Arbeiten noch in diesem Jahr erfolgen. Hierfür soll nun die Freigabe erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg erteilt die Freigabe zur Ausschreibung der Arbeiten zum Umbau der Wasserleitung in Eich und beauftragt die Verwaltung diese durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Glasfaserausbau;
Sachstandsmitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
|
ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Seitens des von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüros wurde das Markterkundungsverfahren durchgeführt. Nach Abschluss dieses Verfahrens konnte der Förderantrag gestellt werden, die Antragstellung ist am 27.09.2024 erfolgt.
Im Gemeindebereich befinden sich insgesamt 472 Hausanschlüsse, die laut Gigabitrichtlinie förderfähig wären. Die laut dem beauftragten Ingenieurbüro zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke für den Glasfaserausbau liegt bei maximal rund 4,2 Mio. €. Nach Abzug aller zu erwartenden Förderungen würde ein Eigenanteil der Gemeinde Ramerberg i.H.v. ca. 280.000 € anfallen.
Bei den vorgenannten Zahlen handelt sich lediglich um die derzeitigen Schätzungen. Die tatsächlich anfallenden Kosten können erst nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse ermittelt werden.
Als nächster Schritt ist die Erteilung eines Förderbescheids durch den Fördergeber abzuwarten. Im Anschluss daran wird dann das beauftragte Ingenieurbüro die Ausschreibung für den Gigabitausbau durchführen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Bei Durchführung des Glasfaserausbau müssen die entsprechenden Ausgaben sowie die zu erwartenden Fördergelder in den Haushalt sowie in die Finanzplanungsjahre eingestellt werden.
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8. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.09.2024:
- Der Beschaffung eines Dienstfahrzeugs für das Wasserwerk i.H.v. 31.436,97 € netto wurde zugestimmt.
- Der Beauftragung der Firma Südwasser zur Erstellung der Unterlagen für die Erneuerung des Wasserrechts der Kläranlage wurde zugestimmt.
- Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit den Antragstellern zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Anger wurde zugestimmt.
- Der Beauftragung eines Architekturbüros zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Anger wurde zugestimmt.
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9. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.10.2024
|
ö
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beschließend
|
9 | |
Diskussionsverlauf
Bekanntgaben:
Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
- Ende Oktober findet ein Termin mit dem Gesundheitsamt statt.
- Eine Dankeskarte der Ministranten für den Zuschuss zur Wallfahrt ist eingegangen.
- Im Wirtsweg gab es einen Rohrbruch.
- Der Bericht zur Kamerabefahrung in der Rotter Straße ist noch nicht abgeschlossen, allerdings ist die Leitung wohl grundsätzlich frei. Anscheinend gab es bereits im Jahr 2010 Berechnungen, wonach hier ein 800er Rohr verbaut werden sollte.
- Die Sanierung des Reitberggrabens läuft gerade.
- Eine Baumprüfung wurde durchgeführt, erforderliche Arbeiten wurden bereits beauftragt.
- Am Donnerstag, 10.10.24, findet die Bürgerversammlung statt.
- Am 31.10.24 findet das Deifefeier der Feuerwehr auf dem Parkplatz des Gasthauses Bichler statt.
- Die Arbeiten an der Wasserleitung Attelfeldstraße wurden noch nicht begonnen, da die Firma noch keine Kapazitäten hierfür hat.
- Der Gemeindearbeiter fällt weiterhin aus.
- Ein Hydrant in der Wasserburger Straße ist undicht.
- Die Brandschutzbegehung wurde durchgeführt.
- Die HotSocks möchten im Januar eine Veranstaltung im Gemeindehaus durchführen, am geplanten Datum stehen beim Wirt keine Kapazitäten zur Verfügung.
- Die Gemeinderatssitzung im November wurde auf den 18.11.2024 verschoben.
Anfragen:
- Gemeinderatsmitglied Florian Baumann kritisiert, dass bei der Einweihung der Friedenskappelle in Zellerreit nur insgesamt 4 Gemeinderatsmitglieder anwesend waren und appelliert an alle Gemeinderatsmitglieder, künftig mehr Präsenz zu zeigen.
- Gemeinderatsmitglied Ullmann erkundigt sich, ob es in Zellerreit zuletzt aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Veranstaltungen Probleme mit der Zufahrt gab. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass keine Probleme zu verzeichnen waren.
Datenstand vom 07.03.2025 11:31 Uhr