Datum: 03.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 18.11.2024
2 Antrag der Krieger- und Soldatenkameradschaft Ramerberg zur Anbringung einer Gedenktafel an das Gemeindehaus
3 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben; Kindergarten: Wartung der Spielgeräte
4 Bauleitplanung; Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 "Gewerbegebiet Sendling - Ost" für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 836 und 837 der Gemarkung Ramerberg
5 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 18.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Dieser TOP wird vertagt.

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2. Antrag der Krieger- und Soldatenkameradschaft Ramerberg zur Anbringung einer Gedenktafel an das Gemeindehaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.12.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Vorstandschaft der Krieger und Soldatenkameradschaft Ramerberg bittet, eine Tafel mit gefallenen Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg im Haus der Gemeinde anbringen zu dürfen.
 
Die Gemeinde solle sich Gedanken machen, ob und wie die Tafel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Diskussion sprechen sich die Gemeinderatsmitglieder dafür aus, sowohl die Gedenktafel des 1. Weltkriegs als auch die Gedenktafel des 2. Weltkriegs an die Wand gegenüber dem Büro Wasserwart zu hängen.

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3. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben; Kindergarten: Wartung der Spielgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Haushaltsansatz für die Zweckausstattung beim Kindergarten Ramerberg beträgt in 2024  2.000 €.

Im laufenden Jahr wurden 295,39 € ausgegeben.

Für die Wartung von Spielgeräten (Beseitigung Sicherheitsmängel/Fallschutz) sind weitere Ausgaben in Höhe 
5.210,71 € entstanden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 3.506,10 € 

Beschluss

Die überplanmäßigen Ausgaben für die Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Spielgeräten im Kindergarten in Höhe von 3.506,10 € werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 "Gewerbegebiet Sendling - Ost" für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 836 und 837 der Gemarkung Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 03.09.2024 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 836 und 837 der Gemarkung Ramerberg einen Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 „Sendling – Ost“ gestellt haben.

Bei der Beratung wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, vorab die Regierung von Oberbayern um eine erste bauplanungsrechtliche Einschätzung zur Gewerbegebietserweiterung zu bitten. 

Mit E-Mail vom 14.11.2024 hat die Regierung von Oberbayern folgende Stellungnahme abgegeben: 

       Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 3.3 G sollen eine Zersiedelung der 
Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur vermieden werden. Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (LEP 3.3 Z).

Der bauliche Bestand der Fa. Riedl verfügt nicht über ein ausreichendes bauliches Gewicht, um sich als geeignete Siedlungseinheit im Sinne des LEP-Ziels 3.3 zu qualifizieren. Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets Sendling-Ost würde eine Zersiedelung der Landschaft befördert. Eine Bauleitplanung für die Erweiterung des Gewerbegebiets würde im Widerspruch zum LEP-Ziel 3.3 stehen und könnte daher nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden. Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Anbindungsziel gem. LEP 3.3 sind derzeit nicht ersichtlich.

Wir empfehlen aus landesplanerischer Sicht, für die interessierten Betriebe angebundene Alternativstandorte bspw. in Ramerberg, Zellerreit oder Sendling zu prüfen. 

Aufgrund dieser eindeutig negativen Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zu einer Erweiterung des Gewerbegebietes dürfte eine erfolgreiche Entwicklung einer Gewerbegebietserweiterung sehr schwer zu verwirklichen sein. 

Die Grundstückseigentümer wurden über die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern informiert. 

Diskussionsverlauf

Seitens einiger Gemeinderatsmitglieder wird die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur Ablehnung einer Erweiterung des Gewerbegebiets als nicht ausreichend fundiert gewertet. Aus diesem Grund wird der Wunsch geäußert, in einem Gesprächstermin bei der Regierung von Oberbayern weitere Informationen einzuholen und die Regierung ggf. von der Geeignetheit des geplanten Standorts zu überzeugen. 

Beschluss

Aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird von einer Erweiterung des Gewerbegebiets Sendling – Ost abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.

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5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.12.2024 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
    • Im Gemeindehaus mussten Reparaturarbeiten an der der Treppe durchgeführt werden.
    • Die Unwetterschäden sind mittlerweile fast vollständig abgearbeitet.
    • Gemeindearbeiter Strein hat seinen Grundlagenkurs Wasser abgeschlossen.
    • Das Gesundheitsamt kommt demnächst wieder zu einer Besichtigung des Wasserwerks.
    • Dank an alle Gemeindebürger, Gemeinderatsmitglieder sowie alle Mitarbeiter der Gemeinde und der VG.

  • Gemeinderatsmitglied Florian Baumann weist darauf hin, dass die Bekanntmachung der Gemeinderatssitzung im Ortsteil Sendling optische Druckfehler enthielt. Bürgermeister Reithmeier informiert, das Problem sei bekannt und der Fehler am Drucker bereits durch einen Techniker behoben worden.


Anfragen:
  • Gemeinderatsmitglied Stawiarski erkundigt sich, ob es denn nun eine Plakatierungsverordnung in Ramerberg gebe. Herr Brockhoff erläutert, es gibt keine Plakatierungsverordnung, es werden lediglich die Vorgaben des BayStrWG umgesetzt. Dies bedeutet, dass für Plakate o.ä., welche sich im öffentlichen Straßenraum befinden, ein Antrag auf Sondernutzung bei der Verwaltung gestellt werden muss. Plakate auf privaten Flächen oder Gebäuden sind davon unberührt.
  • Gemeinderatsmitglied Schuster regt an, den neuen Standort der Gedenktafeln im Gemeindeblatt zu veröffentlichen.
  • Gemeinderatsmitglied Riedl erkundigt sich ob bereits feststehe, wer neuer Vorstand der NRL werde. Hierzu ist bisher nichts bekannt. Herr Riedl weist zudem darauf hin, dass seiner Meinung nach seitens der Presse teilweise sehr schlecht recherchiert werde und z.B. beim Bürgerentscheid zum Sportplatz stets nur vom Verlierer SV Ramerberg gesprochen worden sei statt zu erwähnen, dass die Vernunft gesiegt habe. 

Datenstand vom 10.03.2025 10:16 Uhr