Datum: 28.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 13.06.2023
2 Antrag auf Erneuerung des schadhaften Dachstuhls auf dem Grundstück Fl.Nr. 342 der Gemarkung Ramerberg, Brandstett 1
3 Antrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Bestandsgebäudes und Neubau eines Laufstalls zur Milchviehhaltung auf dem Grundstück Fl.Nr. 732 der Gemarkung Ramerberg, Am Gries 30
4 Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle und Überdachung des bestehenden Mistlagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 732 der Gemarkung Ramerberg, Am Gries 30
5 Antrag auf Erstellung einer Einsiedelei auf dem Grundstück Fl.Nr. 226/2 der Gemarkung Ramerberg
6 Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 13.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 28.05.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 13.06.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Erneuerung des schadhaften Dachstuhls auf dem Grundstück Fl.Nr. 342 der Gemarkung Ramerberg, Brandstett 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 28.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Eine Privilegierung ist gegeben. 

Der bestehende Dachstuhl wird durch einen neuen Dachstuhl ersetzt, der mit der gleichen Dachneigung und Abmessungen errichtet wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Bestandsgebäudes und Neubau eines Laufstalls zur Milchviehhaltung auf dem Grundstück Fl.Nr. 732 der Gemarkung Ramerberg, Am Gries 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 28.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Sendling. Aufgrund der umliegenden Bebauung ist als Art der baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet auszugehen. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

An der Nordseite des Bestandsgebäudes wird ein Gebäudeteil mit einer Länge von rund 13,5 m und einer Breite von 5,5 m abgerissen und durch einen Querbau mit einer Länge von 30,0 m und einer Breite von 12,29 m ersetzt. Die Wandhöhe an der Nordseite beträgt 6,10 m

An der Ostseite wird in südlicher Richtung ein zusätzlicher Anbau mit einer Länge von12,0 m und einer Breite von 6,9 m angebaut.

Die Firstrichtung des Neubaus erfolgt im rechten Winkel zum Bestandsgebäude. Die Firsthöhen des Bestandsgebäudes und des Neubaus mit 9,29 m sind grundsätzlich gleich. Auf dem Neubau wird zusätzlich eine sog. „Lichtfirst“ errichtet, der den Hauptfirst um ca. 0,30 m überragt.

Die Traufe beider Gebäudeteile ist identisch.

Die Abstandsflächen werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle und Überdachung des bestehenden Mistlagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 732 der Gemarkung Ramerberg, Am Gries 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 28.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Sendling. Aufgrund der umliegenden Bebauung ist als Art der baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet auszugehen. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

An der Südseite des Baugrundstücks befindet sich ein landwirtschaftliches Nebengebäude. 

An dieses Gebäude soll das beantragte Bauvorhaben in südlicher Richtung angebaut werden. Mit dem Anbau wird zwischen den beiden Gebäudeteilen eine überdachte Durchfahrt entstehen. Der Neubau wird firstgleich angebaut. Die Traufe beider Gebäudeteile ist ebenfalls identisch.

Der Neubau hat einschließlich der Durchfahrt eine Länge von 20,17 m. Das Bestandsgebäude einschließlich Neubau hat dann eine Gesamtlänge von rund 40,50 m.

Die Abstandsflächen werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Erstellung einer Einsiedelei auf dem Grundstück Fl.Nr. 226/2 der Gemarkung Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 28.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben baurechtlich zu beurteilen.

Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von 4,32 m und eine Breite von 2,30 m. Die Höhe beträgt 3,51 m. Mit dem Turmaufbau hat das Gebäude eine Gesamthöhe von 4,57 m. 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung werden mit dem beantragten Bauvorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, sodass eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden kann.

Der Bauherr ist nicht Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer hat mit Unterschrift auf dem Bauantrag dem Bauvorhaben zugestimmt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 28.05.2024 ö beschließend 6
Datenstand vom 20.08.2024 09:42 Uhr