Datum: 20.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 18.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 03.12.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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2 | |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung;
Einbeziehungssatzung Anger für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 83/Teil, 83/4 und 83/5 der Gemarkung Ramerberg;
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.09.2024 TOP 2 den grundsätzlichen Beschluss gefasst, für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 83/Teil, 83/4 und 83/5 der Gemarkung Ramerberg eine Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Anger zu erlassen.
Das Planungsbüro Feirer-Kornprobst, Architekt und Stadtplaner aus Stephanskirchen hat einen Entwurf der Satzung mit Begründung in der Fassung vom 13.01.2025 vorgelegt.
Die überbaubaren Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden wurden mit einer Baugrenze (blaue Farbe) und die überbaubaren Flächen für die Errichtung von Garagen, Carports und Nebenanlagen wurden mit einer rot gestrichelten Flächenumgrenzung dargestellt. Für die jeweiligen Gebäudemaße wurden max. Längenangaben festgesetzt. Die zulässige Wandhöhe, gemessen ab Oberkante natürlichem Gelände, jeweils in der Mitte der Traufseite wurde für die Wohngebäude mit 6,0 m bzw. für die Garagen mit 3,0 m festgelegt.
Mit den Antragstellern ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen worden.
Mit Schreiben vom 16.01.2025 haben die Eigentümer von westlich der Satzung liegenden bebauten Grundstücken beträchtliche Bedenken zur Satzungsaufstellung erhoben. Aufgrund der bestehenden ungünstigen Bodenverhältnisse befürchten sie durch eine weitere Bebauung im Umfeld ihrer Wohnhäuser eine erhebliche Gefährdung der Gebäude.
Auf die ungünstigen Bodenverhältnisse wurde in der Begründung unter der Nummer 9. Sonstige Belange hingewiesen.
Von der Verwaltung kann nicht beurteilt werden, ob bei den befürchteten Gebäudeschäden die Gemeinde in Regress genommen werden kann, weil die Einbeziehungssatzung erlassen wurde.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags verpflichten sich die Antragsteller zur Übernahme aller Kosten die im Zusammenhang mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung stehen. Somit entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg billigt den vom Planungsbüro Feirer-Kornprobst, Architekt und Stadtplaner aus Stephanskirchen vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung „Anger“ mit Begründung in der Fassung vom 13.01.2025 vorgelegt.
Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, 34 Abs. 6 und 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt. Der Gemeinderat hat damit den Billigungs- und Auslegungsbeschluss nicht gefasst.
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4. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetz;
Gesetzliche Anpassung der Kommandantenentschädigung ab Februar 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Mit Bekanntmachung vom 18.12.2024 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern bekannt gemacht, dass die Entschädigung der Kommandanten ab 01. Februar 2025 angehoben wird. Deshalb ist der Entschädigungssatz der Feuerwehr Ramerberg anzupassen.
Die Entschädigung für die Feuerwehrkommandanten betrug monatlich 181,20 € für den 1. Kommandanten und 90,60 € für dessen Stellvertreter.
Ab dem 01.02.2025 ist der Entschädigungssatz um 5,5 % zu erhöhen.
Beschluss
Die Entschädigung für die Feuerwehrkommandanten beträgt ab 01.02.2025 191,40 € für den
1. Kommandanten und 95,70 € für dessen Stellvertreter.
Das Personalamt wird gebeten, die Beträge ab Februar 2025 auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Gemeindliche Wasserversorgung;
Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang / Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens Fl.Nr. 439, Gemarkung Ramerberg. Mit Schreiben vom 05.12.2024 beantragte der Antragsteller einen Antrag auf Beschränkung bzw. Teilbefreiung von der Benutzungspflicht für die Viehhaltung in beiden Ställen.
Die Tränkung der Nutztiere soll zukünftig über einen eigenen Brunnen erfolgen.
Die Abtrennung der Wasserversorgung vom privaten Wasserverbrauch erfolgt von einer Fachfirma.
Begründet wurde dies durch die seit 01.01.2025 geltenden neuen Verbrauchsgebühr und die damit einhergehende Preissteigerung von bisher 2,36 €/m³auf 4,27 €/m³, welche dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht zumutbar sei.
Nach § 5 Abs. 2 der WAS (Wasserabgabesatzung Ramerberg) ist der gesamte Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts ausschließlich aus der gemeindlichen Einrichtung zu decken. Nach § 7 WAS kann die Verpflichtung zur Benutzung auf einen Teilbedarf beschränkt werden, soweit dies für die öffentliche Wasserversorgung wirtschaftlich zumutbar ist und nicht andere Rechtsvorschriften oder Gründe der Volksgesundheit entgegenstehen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung soll eine Ablehnung ausgesprochen werden, wenn durch die Beschränkung eine unzumutbare Gebührenerhöhung für alle anderen Gebührenschuldner in der Gemeinde entstehen würde oder die Wassergebühr im Falle einer Teilbefreiung den Landkreisdurchschnitt erheblich übersteigen würde. Dies ist im Fall des Antragstellers gegeben.
Zwar würde sich die Gebührensteigerung bezogen auf die Einrichtung durch die beantragte Befreiung im Umfang von ca. 3.000 m³ jährlich lediglich auf ca. 4% belaufen und wäre somit deutlich innerhalb des von der Rechtsprechung gesetzten Rahmens einer 50%igen Gebührenerhöhung.
Da jedoch die nivellierten Wassergebühren der Gemeinde Ramerberg bei einer Befreiung um ca. 92 % über der durchschnittlichen nivellierten Wassergebühr des Landkreises Rosenheim liegen würde und eine Befreiung laut derzeitiger Rechtsprechung nur bei einer Überschreitung der durchschnittlichen nivellierten Wassergebühr bis zu 50 % zulässig ist, ist der Antrag abzulehnen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Daten für die durchschnittlichen Wassergebühren zuletzt für das Jahr 2022 veröffentlich wurden. Aus diesem Grunde wurde bei der Berechnung, in welchem Verhältnis die Wassergebühren der Gemeinde Ramerberg im Vergleich zu den durchschnittlichen Landkreisgebühren liegen, auch die Wassergebühr aus dem Jahr 2022 mit 2,36 €/m³ zugrunde gelegt. Würde man hier die aktuelle Wassergebühr i.H.v. 4,27 €/m³ ansetzen, so würde sich sogar eine Überschreitung um rund 350 % errechnen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Der Wasserverbrauch für Stall 1 lag 2023 bei rund 2.700 m³, bei Stall 2 geschätzte 740 m³ (Verbrauch ~ 900 m³ abzgl. Verbrauch 4 Bewohner á 40 m³/Jahr).
Bei einem anzunehmenden gleichbleibenden Verbrauch 2024 und einer Gebühr von 4,27 €/m³ würden der Gemeinde in etwa 14.700 € an Verbrauchsgebühren entgehen.
Diskussionsverlauf
Im Zuge der Diskussion wird seitens des Bürgermeisters der Vorschlag gemacht, den Tagesordnungspunkt zu vertragen. Bürgermeister Reithmeier lässt anschließend über die Vertagung abstimmen. Der Gemeinderat stimmt einer Vertagung mit 6:5 Stimmen zu.
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6. Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 "Gewerbegebiet Sendling-Ost" für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 836 und 837 der Gemarkung Ramerberg;
Teilnahme von Gemeinderatsmitglieder bei der Besprechung mit der Regierung von Oberbayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Auf die Sitzungsniederschriften vom 03.09.2024 und 03.12.2024 wird Bezug genommen.
Die Regierung von Oberbayern wurde gebeten vor Beginn des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zur beantragten Gewerbegebietserweiterung eine bauplanungsrechtliche Einschätzung abzugeben. Mit E-Mail vom 14.11.2024 hat die Regierung von Oberbayern keine positive Einschätzung zur Gewerbegebietserweiterung abgegeben.
In der Sitzung vom 03.12.2024 hat sich der Gemeinderat mehrheitlich zu einer Ablehnung des Erweiterungsantrags nicht entschließen können. In der Beratung wurde vom Gemeinderat angeregt, mit der Regierung von Oberbayern einen Gesprächstermin zu vereinbaren, bei dem die Gewerbegebietserweiterung nochmals besprochen werden soll.
Mit der Regierung von Oberbayern wurde ein Gesprächstermin für Donnerstag, den 13.02.2024 um 10:30 Uhr vereinbart.
Mit Schreiben vom 20.12.2024 stellten die Eigentümer der Erweiterungsflächen den Antrag, dass das Gemeinderatsmitglied Bernd Stawiarski an der Besprechung teilnehmen soll.
Diskussionsverlauf
Seitens Bürgermeister Reithmeier wird bekannt gegeben, dass Gemeinderatsmitglied Karin Baumann ebenfalls Interesse daran hätte, am Besprechungstermin mit der Regierung von Oberbayern teilzunehmen. Bürgermeister Reithmeier lässt daher den Gemeinderat darüber abstimmen, ob Herr Stawiarski oder Frau Baumann mit zum Termin kommen sollen. Auf Herrn Stawiarski entfallen 5 Stimmen, auf Frau Baumann entfallen 6 Stimmen. Somit soll Frau Baumann als Vertreterin des Gemeinderats am Besprechungstermin teilnehmen.
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7. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024:
- Der Beauftragung der Wartung der Spielgeräte im Kindergarten wurde zugestimmt.
- Der Beschluss zur Lieferung einer Druckminderstation wurde aufgehoben und neu gefasst.
- Dem Nachtrag bzgl. einer Aufzahlungsverpflichtung bei Kaufvertrag UVZ-Nr. B 1893/2024 wurde zugestimmt.
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8. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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8 | |
Diskussionsverlauf
Bekanntgaben:
- Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
- Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr findet am Freitag statt.
- Ebenfalls an diesem Freitag feiern die HotSocks ihr 30jähriges Bestehen.
- Am 02.02.25 findet die Amtseinführung des neuen Pfarrers in Rott statt.
- Im Gemeindekalender wurden versehentlich falsche Termine bzgl. der Restmülltonnenleerung veröffentlicht.
- Der Parkplatz der ehemaligen Gaststätte Bichler wird seitens der Gemeinde mitgeräumt, da dieser mittlerweile überwiegend von Besuchern des Gemeindehauses oder des Kindergartens genutzt wird und die Familie Bichler angekündigt hat, den Parkplatz ansonsten zu sperren.
- Bei Feuerwehrhaus in Eich gab es einen Rohrbruch, der bereits wieder behoben wurde.
- In der Kommentarfunktion einer Online-Zeitung wurden durch einen User Informationen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024 veröffentlicht. Bürgermeister Reithmeier weist daher nochmals auf die Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderatsmitglieder hin.
- Gemeinderatsmitglied Steinmüller äußerst seine Verwunderung über die teilweise deutlich gestiegenen Grundsteuern für die Gemeindebürger. Diese seien ihm so nicht bewusst gewesen. Herr Steinmüller regt daher an, die Hebesätze bei der Grundsteuer in den kommenden Jahren nach Möglichkeit zu reduzieren. Gemeinderatsmitglied Stawiarski verweist in diesem Zusammenhang auf die Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024, in welcher die voraussichtlichen Mehreinnahmen für die Gemeinde seitens der Verwaltung aufgezeigt wurden. Herr Brockhoff ergänzt, eine Reduzierung der Hebesätze sei in Anbetracht der finanziellen Lage der Gemeinde gegenüber der Rechtsaufsicht vermutlich schwer darstellbar.
Anfragen:
- Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich bzgl. der Zuständigkeiten beim Winterdienst. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass seitens der Gemeinde ein Räum- und Streuplan erstellt wurde und der beauftragte Dienstleister im Rahmen dessen eigenverantwortlich für den Winterdienst zuständig ist.
- Gemeinderatsmitglied Riedl erkundigt sich, wer für die Instandhaltung der Zufahrt zum Pferdehof östlich der Bahnlinie zuständig ist. Gemeinderatsmitglied Fuchs fragt nach, ob es sich bei der fraglichen Straße nicht um eine Privatstraße handle. Bürgermeister Reithmeier beauftragt die Verwaltung diesbezüglich mit einer Prüfung.
- Gemeinderatsmitglied Schuster erkundigt sich, wem die Streupflicht auf Gehwegen unterliege. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass die Anlieger die Gehwege räumen und streuen müssen.
- Gemeinderatsmitglied Riedl erkundigt sich, ob die Riesel für den Winterdienst auch privat genutzt werden dürfen- Bürgermeister Reithmeier weist darauf hin, dass eine private Nutzung nicht erlaubt ist.
Datenstand vom 10.03.2025 10:18 Uhr