Datum: 11.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 22:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 20.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.01.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Entwässerungsanlage Rotter Straße
Vorstellung der Planung von 2011
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
, damit Im Jahr 2011 wurde das Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim mit der Erstellung eines Konzeptes für den Ausbau der Entwässerungsanlage für den Ortsteil Ramerberg beauftragt.
Hierfür wurde ein Konzept erstellt, dieses hier nochmals erläutert wird.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Riedl weist darauf hin, dass die Schächte der vorhandenen Abwasserleitung aufwendig gesucht werden mussten. Sollte bisher keine Erfassung der Koordinaten der Schächte erfolgt sein, ersucht Gemeinderatsmitglied Riedl dringend darum, die Schächte nunmehr zu erfassen, damit künftig nicht erneut aufwendige Sucharbeiten erforderlich werden.
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3. Glasfaserausbau;
Vorstellung eines etwaigen Glasfaserausbaus durch das Planungsbüro HPE / Beratung und ggf. Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Herr Hirschhorn von der Firma HPE stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation den etwaigen Glasfaserausbau der Gemeinde Ramerberg im Rahmen des Gigabit-Verfahrens vor.
Diskussionsverlauf
Nach der Präsentation durch Herrn Hirschhorn erfolgt eine ausgiebige Diskussion im Gemeinderat bzgl. des etwaigen Glasfaserausbaus. Im Zuge dieser Diskussion werden auch verschiedene Fragen an Herr Hirschhorn gerichtet. Unter anderem wird Herr Hirschhorn danach gefragt, ob das Risiko bestünde, dass sich die Gemeinde für einen Glasfaserausbau entscheidet und dann trotz des Bewilligungsbescheids keine Fördergelder an die Gemeinde fließen. Herr Hirschhorn führt dazu aus, dass es bisher keinen einzigen Fall gegeben habe, bei welchem eine zugesagte Förderung später dann nicht ausbezahlt worden sei. Bzgl. der zwei vorgestellten Ausschreibungsvarianten besteht im Gemeinderat grundsätzliche Einigkeit, für den Fall eines Glasfaserausbaus ein Verhandlungsverfahren durchzuführen.
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4. Haushalt 2025 mit Investitionsprogramm, Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das Haushaltsvolumen im Haushaltsentwurf beträgt im Verwaltungshaushalt auf 3.580.700 € und im Vermögenshaushalt 2.083.300 €.
Derzeit wird von einer geringen Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 14.500 € ausgegangen. Die Mindestzuführung beträgt 156.800 (Kredittilgung).
Allerdings kann die notwendige Kredittilgung in 2025 voraussichtlich mit einer Rücklagenentnahme erfolgen. Nach derzeitigem Sachstand wird die Rücklage, ohne Berücksichtigung der notwendigen Kreditaufnahmen, bis zum Jahr 2028 auf ca. 52.700 € abschmelzen.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2025 ist gegenwärtig eine Kreditaufnahme in Höhe von 204.000 € notwendig. Bis zum Ende des Finanzplanungsjahres 2028 sind Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt rd. 1,1 Mio. € notwendig.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, sich in einer Sondersitzung intensiv mit möglichen Einsparungen zu beschäftigen. Ein entsprechender Sitzungstermin soll zeitnah erfolgen.
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5. Gemeindliche Wasserversorgung;
Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang / Erneute Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens Fl.Nr. 439, Gemarkung Ramerberg. Mit Schreiben vom 05.12.2024 beantragte der Antragsteller einen Antrag auf Beschränkung bzw. Teilbefreiung von der Benutzungspflicht für die Viehhaltung in beiden Ställen.
Die Tränkung der Nutztiere soll zukünftig über einen eigenen Brunnen erfolgen.
Die Abtrennung der Wasserversorgung vom privaten Wasserverbrauch erfolgt von einer Fachfirma.
Begründet wurde dies durch die seit 01.01.2025 geltenden neuen Verbrauchsgebühr und die damit einhergehende Preissteigerung von bisher 2,36 €/m³auf 4,27 €/m³, welche dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht zumutbar sei.
Nach § 5 Abs. 2 der WAS (Wasserabgabesatzung Ramerberg) ist der gesamte Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts ausschließlich aus der gemeindlichen Einrichtung zu decken. Nach § 7 WAS kann die Verpflichtung zur Benutzung auf einen Teilbedarf beschränkt werden, soweit dies für die öffentliche Wasserversorgung wirtschaftlich zumutbar ist und nicht andere Rechtsvorschriften oder Gründe der Volksgesundheit entgegenstehen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung soll eine Ablehnung ausgesprochen werden, wenn durch die Beschränkung eine unzumutbare Gebührenerhöhung für alle anderen Gebührenschuldner in der Gemeinde entstehen würde oder die Wassergebühr im Falle einer Teilbefreiung den Landkreisdurchschnitt erheblich übersteigen würde. Dies ist im Fall des Antragstellers gegeben.
Zwar würde sich die Gebührensteigerung bezogen auf die Einrichtung durch die beantragte Befreiung im Umfang von ca. 3.000 m³ jährlich lediglich auf ca. 4% belaufen und wäre somit deutlich innerhalb des von der Rechtsprechung gesetzten Rahmens einer 50%igen Gebührenerhöhung.
Da jedoch die nivellierten Wassergebühren der Gemeinde Ramerberg bei einer Befreiung um ca. 92 % über der durchschnittlichen nivellierten Wassergebühr des Landkreises Rosenheim liegen würde und eine Befreiung laut derzeitiger Rechtsprechung nur bei einer Überschreitung der durchschnittlichen nivellierten Wassergebühr bis zu 50 % zulässig ist, ist der Antrag abzulehnen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Daten für die durchschnittlichen Wassergebühren zuletzt für das Jahr 2022 veröffentlich wurden. Aus diesem Grunde wurde bei der Berechnung, in welchem Verhältnis die Wassergebühren der Gemeinde Ramerberg im Vergleich zu den durchschnittlichen Landkreisgebühren liegen, auch die Wassergebühr aus dem Jahr 2022 mit 2,36 €/m³ zugrunde gelegt. Würde man hier die aktuelle Wassergebühr i.H.v. 4,27 €/m³ ansetzen, so würde sich sogar eine Überschreitung um rund 350 % errechnen.
In der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2025 wurde beschlossen, den Antrag zunächst zu vertagen und nochmals zu versuchen, eine Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages zur Thematik zu erhalten. Seitens der Verwaltung wurde daher ergänzend zur Email vom 16.01.2025 mit Email vom 24.01.2025 nochmals bei Herrn Schneider vom Gemeindetag eine Stellungnahme erbeten. Eine Rückmeldung des Bayerischen Gemeindetags liegt bisher nicht vor.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Der Wasserverbrauch für Stall 1 lag 2023 bei rund 2.700 m³, bei Stall 2 geschätzte 740 m³ (Verbrauch ~ 900 m³ abzgl. Verbrauch 4 Bewohner á 40 m³/Jahr).
Bei einem anzunehmenden gleichbleibenden Verbrauch 2024 und einer Gebühr von 4,27 €/m³ würden der Gemeinde in etwa 14.700 € an Verbrauchsgebühren entgehen.
Diskussionsverlauf
Der Sachverhalt wird seitens des Gemeinderats nochmals intensiv diskutiert. Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich bei der Verwaltung, welche Probleme für die Gemeinde auftreten könnten, wenn dem Antrag stattgegeben werden sollte. Herr Brockhoff schildert daraufhin seine rechtliche Einschätzung. Demnach wäre bei der nächsten Gebührenkalkulation damit zu rechnen, dass ein Bürger gegen die Kalkulation aufgrund der Teilbefreiung Klage einreicht und ein Gericht dieser Klage dann auch stattgibt. Folge wäre vermutlich, dass die Gemeinde verpflichtet wird, die Teilbefreiung rückgängig zu machen und die Gebühren nochmals neu zu kalkulieren. Da die Antragsteller jedoch im Vertrauen auf die Befreiung bis dahin vermutlich sehr hohe Ausgaben für die Erstellung eines Brunnens geleistet haben, müsste die Gemeinde den Antragstellern diese Kosten vermutlich ersetzen. Seitens der Verwaltung wird daher dringend davon abgeraten, dem Antrag auf Teilbefreiung zuzustimmen. Da die Antragsteller im Raum anwesend sind, wird diesen seitens des Sitzungsleiters nochmals Gelegenheit gegeben, Ihre Argumente für die beantragte Teilbefreiung vorzubringen. Seitens der Antragsteller wird zudem angekündigt, für den Fall eines ablehnenden Bescheids eine Klage einzureichen.
Beschluss
Dem Antrag des Antragstellers auf Beschränkung der Benutzungspflicht (Teilbefreiung für die Viehhaltung) für Grundstück Fl.Nr. 439 der Gemarkung Ramerberg wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
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6. Bauleitplanung;
VEP Berg - Elpro, 1. Änderung im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/1 der Gemarkung Ramerberg, Berg 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/1 der Gemarkung Ramerberg steht das Wohnhaus des Betriebsleiters der Fa. ELPRO. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des VEP Nr. 11 „Berg - Elpro“.
Der Sohn des Betriebsleiters beabsichtigt in das Wohnhaus mit seiner Familie einzuziehen. Der Sohn ist ebenfalls Betriebsleiter der Fa. ELPRO. Für die Nutzung einer zweiten Wohneinheit ist der Um- und Ausbau des Gebäudes erforderlich. Damit der Um- und Ausbau baurechtlich möglich ist, muss der VEP Nr. 11 „Berg - Elpro“ geändert werden.
Neben den beiden Wohneinheiten ist beabsichtigt, im Erdgeschoss einen Praxisraum zusätzlich zu schaffen.
Um die beabsichtigte Nutzung ermöglichen zu können, ist vorgesehen, die bestehende Garage abzureißen und durch einen Anbau, der im Erdgeschoss als Praxisraum und im Obergeschoss als zusätzlicher Wohnraum für die Wohneinheit 1 genutzt werden kann, zu ersetzen. Zusätzlich ist beabsichtigt, die Terrasse als Wintergarten zu nutzen.
Die Wohneinheit 1 soll im Erdgeschoss sowie teilweise im Obergeschoss untergebracht werden. Die Wohneinheit 2 soll im Obergeschoss und im zukünftigen neuen Dachgeschoss liegen. Der Zugang zur Wohneinheit 2 erfolgt über eine Außentreppe an der Nordseite des Gebäudes.
Damit die zweite Wohneinheit geschaffen werden kann, ist eine Aufstockung des Gebäudes notwendig. Das bestehende Wohngebäude wurde mit dem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss errichtet. Die Wandhöhen des Bestandsgebäudes betragen 4,32 m an der Südseite und 5,06 m an der Nordseite. Im VEP Nr. 11 „Berg - Elpro“ ist eine Wandhöhe von 6,0 m festgesetzt.
Damit das Gebäude als Zweifamilienhaus genutzt werden kann, soll das bestehende Dachgeschoss als Vollgeschoss umgebaut und ein neues Dachgeschoss errichtet werden. Die Wandhöhen des neuen Gebäudes betragen dann an der Südseite 6,80 m und an der Nordseite 5,38 m.
Im Obergeschoss sollen an der Nord-, West- und Ostseite Balkone angebaut werden.
Mit dem Umbau in ein Zweifamilienhaus mit Praxisraum ermöglichen zu können sind insbesondere folgende Bebauungsplanänderungen vorzunehmen:
Bestand Umbau
§ 2 Art der baulichen Nutzung
Wohnungen für Inhaber … usw. Wohnungen für Inhaber ……. usw.
bis zu 280 m² bis zu ……. m² sowie Praxisraum bis zu 35 m²
§ 3 Maß der baulichen Nutzung
überbaubare Grundfläche
GR 150 m² GR 200 m²
§ 4 Höhenentwicklung
OK WH 481,0 OK WH 481,8
§ 7 Nebenanlagen
Es muss noch geprüft werden, ob für Terrassen,
Garagen, Carports sowie Hofflächen und
Zufahrten neue Grundflächen festzusetzen sind.
Neben dem VEP Nr. 11 „Berg – Elpro“ ist auch der Vorhaben- und Erschließungsplan zu ändern. Zusätzlich ist der Durchführungsvertrag entsprechend dem beabsichtigten Bauvorhaben zu ändern bzw. zu ergänzen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags verpflichten sich die Antragsteller zur Übernahme aller Kosten die im Zusammenhang mit der Änderungsplanung stehen. Somit entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Beschluss
Der Gemeinderat ist grundsätzlich damit einverstanden für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 500/1 der Gemarkung Ramerberg den VEP Nr. 11 „Berg – Elpro“ zu ändern, um den beabsichtigten Um- und Ausbau des bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Praxisraum zu ermöglichen. Mit der beabsichtigten Änderung der Gebäudemaße sowie den Nutzungen besteht Einverständnis.
Mit diesem Grundsatzbeschluss ist noch kein Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch verbunden.
Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem sich dieser verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrenes anfallenden Kosten zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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7 | |
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7.1. Erlass einer neuen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Ramerberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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7.1 | |
Sachverhalt
Seitens des Landratsamtes Rosenheim wurde ein Neuerlass der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Ramerberg empfohlen. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 1984.
Wesentliche Änderungen gibt es nicht.
Beschluss
Der als Anlage beigefügten Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Ramerberg wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach deren Ausfertigung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7.2. Aufwandsentschädigung für einen weiteren stellvertretenden Kommandanten / Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
|
ö
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beschließend
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7.2 | |
Sachverhalt
Nach Art. 8 BayFwG können Gemeinden in Ausnahmefällen zwei stellvertretende Kommandanten für ihre Feuerwehren ernennen. Aufgrund der Anzahl der Einsätze, sonstiger abweichender Gegebenheiten sowie aus beruflichen Gründen ist die Ernennung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten möglich. Die Aufwandsentschädigung des Weiteren stellvertretenden Kommandanten ist in Art. 11 Abs. 1 BayFwG geregelt. Hiernach hat der weitere stellvertretende Kommandant Anspruch auf dieselbe Aufwandsentschädigung wie der erste Stellvertreter.
Die nächste Kommandantenwahl findet am 13.02.2025 statt. Amtszeit: 6 Jahre
Beschluss
Bis auf Weiteres sollen zwei Stellvertreter des Kommandanten gewählt werden. Die Aufwandsentschädigung richtet sich sowohl für den Kommandanten als auch für die beiden Stellvertreter nach den einschlägigen Bestimmungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7.3. Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Kosten für den Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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7.3 | |
Sachverhalt
Als Anerkennung eines langjährigen freiwilligen Engagements im Brandschutz finanziert der Freistaat Bayern Feuerwehrdienstleistenden, die eine 40-jährige und 50-jährige aktive Dienstzeit im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nachweisen können, ab dem Jahr 2014 einen kostenlosen einwöchigen Aufenthalt (Freiplatz) im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain.
Laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministers des Innern für Bau und Verkehr, Herrn Joachim Herrmann, sowie des Bayerischen Städte- und Gemeindetags wird darum gebeten, die Kosten einer Begleitperson von Feuerwehrdienstleistenden, welche den o. g. Freiplatz in Anspruch nehmen können, zu übernehmen. Dies wäre ein sehr schönes Signal und ein wichtiger Beitrag um das ehrenamtliche Engagement auch in Zukunft sicher zu stellen.
Deshalb soll grundsätzlich beschlossen werden, ob die Kosten für die Begleitperson von der Gemeinde Ramerberg übernommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, dass die Kosten für eine Begleitperson übernommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.01.2025:
- Der Aufhebung bzw. Kündigung einer Vereinbarung bzgl. der Freihaltung des Obersendlinger Wegs wurde zugestimmt.
- Einem Angebot zur Erneuerung der Küche im Feuerwehrhaus wurde zugestimmt.
- Der Auftragserteilung zur Erneuerung der Treppe an der Bahnhofstation wurde grundsätzlich zugestimmt, allerdings sollen statt der vorgesehenen Eichenbretter entweder Metall oder Beton verwendet werden. Sofern dadurch die Vergabesumme den Betrag von 20.000 € brutto nicht übersteigt, kann der Auftrag durch den Bürgermeister vergeben werden.
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9. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.03.2025
|
ö
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beschließend
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1 | |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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9 | |
Diskussionsverlauf
Bekanntgaben:
- Der Vorsitzende Magnus Steinmüller gibt bekannt, dass die Amtseinführung von Pfarrer Kolb stattgefunden hat und Bürgermeister Reithmeier an dieser teilgenommen hat.
Anfragen:
- Gemeinderatsmitglied Riedl regt an, beim Kindergarten eine Tempo 30-Beschränkung einzurichten. Der Vorsitzende sagt zu, dies verwaltungsseits prüfen zu lassen.
- Herr Riedl regt zudem an, künftig eine Plakatwand für Wahlplakate zur Verfügung zu stellen.
- Weiterhin regt Herr Riedl an, im Gemeindeblatt die Anteile der Arbeitszeit des neuen Mitarbeiters für die Wasserversorgung zu veröffentlichen, da immer wieder behauptet werde, die Gemeinde Ramerberg leiste sich 2 Wasserwarte.
- Herr Riedl erkundigt sich zudem im Gremium, ob jemandem bekannt sei, ob der Vorstand des SV Ramerberg tatsächlich aufhöre.
- Herr Riedl erkundigt sich auch, ob es einen neuen Vorsitzenden der NRL gäbe.
Datenstand vom 02.05.2025 11:36 Uhr