Datum: 20.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 30.07.2024
2 Antrag auf Einbau einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss und Anbau von Außentreppen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 650 und 651 der Gemarkung Ramerberg, Klosterstraße 23
3 Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Nebengebäude und je einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 45
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 30.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 20.11.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 30.07.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Einbau einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss und Anbau von Außentreppen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 650 und 651 der Gemarkung Ramerberg, Klosterstraße 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 20.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl.Nrn. 650 und 651 der Gemarkung Ramerberg befinden sich im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist somit nach § 35 Abs. 4 Satz 2 Baugesetzbuch (BauBG) zu beurteilen. 

Im Dachgeschoss des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens soll mit dem Einbau einer Einliegerwohnung neuer Wohnraum geschaffen werden. Der Zugang der Dachgeschosswohnung soll über eine Außentreppe erfolgen. 

In dem Wohnteil des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens befindet sich bereits eine Wohneinheit im Erd- und Obergeschoss. Gemäß § 35 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1f BauGB können neben den bisher zulässigen Wohnungen noch fünf weitere Wohnungen geschaffen werden. Der Einbau der Dachgeschosswohnung als zweite Wohneinheit ist somit zulässig. 

Gemäß der Wohnflächenberechnung hat die Einliegerwohnung eine Wohnfläche von rund 52 m². Somit besteht ein Stellplatzbedarf von zwei zusätzlichen Stellplätzen. Diese werden auf dem Lageplan auf Fl.Nr. 651 der Gemarkung Ramerberg nachgewiesen. 

Die Erschließung des Bestandsgebäudes ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Nebengebäude und je einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 45

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 20.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Es wird ein neuer Bauplan eingereicht. 

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 20.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anfrage auf Anbau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 685/1 der Gemarkung Ramerberg, Sendlinger Str. 32
An das bestehende Wohnhaus mit Garagen, Sendlinger Str. 32 soll ein Wohnhaus angebaut werden.

Der Neubau hat eine Grundfläche von 83 m² (9,99 m x 8,24 m). Es sollen zwei Vollgeschosse mit einer Wandhöhe von 6,6 m errichtet werden. 

Die Firsthöhe liegt rund 1m über der Firsthöhe des Bestandsgebäudes.

Die Bauherren wollen vor der Einreichung eines Bauantrags abklären, ob das beabsichtigte Bauvorhaben möglich ist. 

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Bauausschusses haben gegen das beabsichtigte Bauvorhaben keine Einwände erhoben.

Datenstand vom 07.03.2025 11:39 Uhr