Datum: 20.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Nebengebäude und je einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 45

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1. Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Nebengebäude und je einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 45

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 20.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf die Sitzungsniederschrift vom 20.11.2024, TOP 3 wird Bezug genommen.

Der nördliche Teil des Grundstücks Fl.Nr. 69/2 der Gemarkung Ramerberg liegt im Geltungsbereich der 
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Reichlsiedlung“. Das beantragte Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2 der Gemarkung Ramerberg befindet sich überwiegend im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung. Mit dem Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung wird der überbaubare Bereich nach Süden erweitert. 

Das Bauvorhaben ist somit im Bereich der o.g. Satzung nach § 34 Baugesetzbuch (BauBG) zu beurteilen. 

Das Doppelhaus hat eine Grundfläche von insgesamt 199 m², mit der Grundfläche des Technikraums von rund 11 m² ergibt sich eine Gesamtüberbaufläche von rund 210 m². Die Wandhöhe beträgt 6,0 m, gemessen an der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss. Die Wandhöhe an der Südostseite beträgt wegen des abfallenden Geländes tatsächlich 6,94 m. Die Dachneigung wird mit 24° angegeben.

Die Garage hat eine Wandhöhe von 3,27 m. Der Mindestabstand zur nördlichen Grundstücksgrenze wird mit 3,0 m eingehalten. 

Je Doppelhaushälfte werden zwei Wohneinheiten mit jeweils rund 88 m² errichtet. D.h. es müssen je Wohneinheit zwei Stellplätze geschaffen werden. Die erforderlichen acht Stellplätze werden auf dem Bauplan nachgewiesen.

Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Reichlsiedlung“:
Die südliche Grenze des Geltungsbereichs der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung verläuft parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 69/2 der Gemarkung Ramerberg in einem Abstand von 23 m.

Mit dem geänderten Bauplan wird nunmehr die Grenze des Geltungsbereichs der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung eingehalten. 

Einfügungsgebot:
Die Umgebungsbebauung stellt sich wie folgt dar:
Genehmigter Neubau auf Grundstück Fl.Nr. 69/3 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 46
Grundfläche 250 m², Wandhöhe 6,0 m, gemessen ab Fertigfußboden im Erdgeschoss. Dachneigung 28°.

Genehmigter Neubau auf Grundstück Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 52
Grundfläche 174 m², Wandhöhe 6,61 m, Dachneigung 22°

Bestehendes Wohnhaus auf Grundstück Fl.Nr. 72/7 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 47
Grundfläche 114 m², Wandhöhe 4,3 m bzw. 5,8 m (Hanggrundstück), Dachneigung 26 °

Bestehendes Wohnhaus auf Grundstück Fl.Nr. 72 der Gemarkung Ramerberg, Reichlsiedlung 50
Grundfläche 108 m², Wandhöhe 5,1 m (Hanggrundstück), Dachneigung 28 °

Von der Verwaltung kann nicht festgestellt werden, ob das Einfügungsgebot unter Bezugnahme der Bestandsgebäude bzw. der o.g. genehmigten Wohnhäusern eingehalten wird. 

Erschließung:
Das Baugrundstück liegt an einem öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg. Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie Kanalisation ist gesichert. 

Der auf dem Baugrundstück verlaufende Schmutzwasserkanal wird mit dem beabsichtigten Gebäude überbaut. Mit Urkunde vom 31.03.2022 des Notariats Wasserburg URNr. M422/2022 wurde vom Grundstückseigentümer ein Ver- und Entsorgungsleitungsrecht der Gemeinde Ramerberg eingeräumt. In der Bestellungsurkunde wurde festgelegt, dass die Gemeinde einer Verlegung der Abwasserleitung zustimmt. Die hierfür anfallenden Kosten werden geteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2025 10:23 Uhr