Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 08.12.2021
2 Sportförderung für den SV Ramerberg
3 Sportförderung für den WSV Zellereith
4 Überplanmäßige Ausgaben Obersendlinger Weg; Antrag von Gemeinderatsmitglied Fuchs zur Auflistung der entsprechenden Rechnungen sowie der dazugehörigen Gemeinderatsbeschlüsse
5 Laufende Beauftragungen von Anwaltskanzleien; Übersicht der laufenden Verfahren und Festlegung entsprechender Wertgrenzen / Beratung und Beschlussfassung
6 Sirenenförderporgramm des Bundes; Umrüstung der Sirenenanlage Ramerberg
7 Bauleitplanung; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung bzw. Ergänzung der in Aufstellung befindlichen Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Reichlsiedlung" für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg
8 Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 08.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 18.01.2022 ö beschließend 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Hölzle weist daraufhin, dass 
a)        die Abstimmung bei TOP 6.1 mit 7:2 erfolgte und
b)        unter Bekanntgaben darauf hingewiesen wurde, dass bei Ausfall des Ramerbergers Bauhofmitarbeiters die Möglichkeit besteht, dass Herr Huber vom Wertstoffhof Rott a. Inn die Tätigkeit ersatzweise übernehmen kann.

Das Protokoll ist insoweit zu korrigieren.

Beschluss

Die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Sportförderung für den SV Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 18.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gewährung eines Übungsleiterzuschusses für den SV Ramerberg

Mit Bescheid vom 17.08.2021 wurde dem SV Ramerberg eine pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaats Bayern in Höhe von 5.206,66 € bewilligt. In den Vorjahren wurde dieser staatliche Zuschuss in gleicher Höhe von der Gemeinde Ramerberg gewährt. Auf Grund der Corona-Krise hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung seit dem Jahr 2020 verdoppelt. Bereits im Jahr 2020 hat die Gemeinde Ramerberg den gemeindlichen Zuschuss ohne Berücksichtigung des Corona-Zuschlags gewährt. Ohne die Verdoppelung beträgt die Höhe des Zuschusses 2.603,33 €.  

Beschluss

Der gemeindliche Zuschuss zur Sportförderung soll sich auf den Betrag belaufen, der ohne Corona-Zuschlag gewährt worden wäre. Es wird somit ein Zuschuss in Höhe von 2.603,33 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Sportförderung für den WSV Zellereith

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 18.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gewährung eines Übungsleiterzuschusses für den WSV Zellereit 

Mit Bescheid vom 17.08.2021 wurde dem WSV Zellereit eine pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaats Bayern in Höhe von 7.232,60 € bewilligt. In den Vorjahren wurde dieser staatliche Zuschuss in gleicher Höhe von der Gemeinde Ramerberg gewährt. Auf Grund der Corona-Krise hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung seit dem Jahr 2020 verdoppelt. Bereits im Jahr 2020 hat die Gemeinde Ramerberg den gemeindlichen Zuschuss ohne Berücksichtigung des Corona-Zuschlags gewährt. Ohne die Verdoppelung beträgt die Höhe des Zuschusses 3.616,30 €.  

Beschluss

Der gemeindliche Zuschuss zur Sportförderung soll sich auf den Betrag belaufen, der ohne Corona-Zuschlag gewährt worden wäre. Es wird somit ein Zuschuss in Höhe von 3.616,30 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Überplanmäßige Ausgaben Obersendlinger Weg; Antrag von Gemeinderatsmitglied Fuchs zur Auflistung der entsprechenden Rechnungen sowie der dazugehörigen Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 18.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2021 beantragte Gemeinderatsmitglied Fuchs eine Aufstellung der im Zusammenhang mit dem Obersendlinger Weg ergangenen Rechnungen der beauftragten Anwaltskanzlei sowie der entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse.
Der Beschluss zur erstmaligen Beauftragung der Anwaltskanzlei stammt vom 07.05.2019, in der Gemeinderatssitzung vom 08.09.2020 wurde zudem beschlossen, das Einziehungsverfahren weiterhin in Zusammenarbeit mit der beauftragten Anwaltskanzlei durchzuführen. 

Folgende Rechnungen sind seitens der Kanzlei im Zusammenhang mit dem Obersendlinger Weg bisher gestellt worden:

Rechnungsdatum
Leistungszeitraum
Rechnungsbetrag
01.08.2019
April – Mai 2019
1.362,55
23.03.2020
September 19 – Februar 20
5.453,77
30.12.2020
Mai – Juni 20
978,19
30.12.2020
Juli – September 20
3.602,38
30.12.2020
Oktober – November 20
2.248,08
11.05.2021
Januar – April 21
3.942,47
18.10.2021
August – Oktober 21
2.570,40

zum Seitenanfang

5. Laufende Beauftragungen von Anwaltskanzleien; Übersicht der laufenden Verfahren und Festlegung entsprechender Wertgrenzen / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 18.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wurden die derzeit noch laufenden Beauftragungen der Kanzlei Labbè+Partner überprüft. Nach dieser Prüfung ist die Anwaltskanzlei noch in 5 laufenden Verfahren für die Gemeinde Ramerberg aktiv. Nachdem in den bisherigen Gemeinderatsbeschlüssen zur Beauftragung der Kanzlei keine Wertgrenzen enthalten waren, wird seitens der Verwaltung eine Deckelung der Ausgaben bezogen auf die einzelnen Maßnahmen empfohlen. Die noch laufenden Beauftragungen sowie die seitens der Verwaltung in Abstimmung mit Bürgermeister Reithmeier erfolgten Deckelungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. 

Maßnahme
Beauftragung
Vorschlag Budget 2022
Auflassung Bahnübergang 
20.11.2018
2.000,00
Bplan Sportplatz
13.10.2020
2.000,00
Obersendlinger Weg
07.05.2019; 08.09.2020
1.000,00
Bplan Zellerreit
04.02.2020
1.500,00
Bplan ELPRO
10.09.2019
3.000,00


Sollte seitens der Kanzlei Labbè+Partner bei einer Maßnahme eine Überschreitung der o.g. Wertgrenzen vorhersehbar sein, so ist die Verwaltung hierüber vor einem Tätigwerden der Kanzlei zu informieren. Bei einer Überschreitung von mehr als 30% der vorstehenden Wertgrenzen sollte eine Entscheidung bzgl. einer Beauftragung durch den Gemeinderat getroffen werden.   

Beschluss

Den in der obigen Tabelle enthaltenen Budgets für das Jahr 2022 wird zugestimmt. Sobald seitens der beauftragten Kanzlei eine Überschreitung dieser Budgets um mehr als 30% nicht mehr ausgeschlossen werden kann, ist vor Tätigwerden der Kanzlei eine erneute Beschlussfassung im Gemeinderat bzgl. der Beauftragung erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Sirenenförderporgramm des Bundes; Umrüstung der Sirenenanlage Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 18.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat ein Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern erlassen. Das Sirenenförderprogramm tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft. 

Gefördert werden elektronische Sirenenanlagen, Sirenensteuerempfänger oder der Ersatz bereits bestehender Sirenenanlagen, wenn diese den Förderbedingungen entsprechen. 

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden die tatsächlichen Kosten, maximal bis zur Höhe des Festbetrages. 

Festbetrag für Dach- und Gebäudemontage (brutto):
Sirene:                        8.500,00€
Errichtungskosten:        1.500,00€
Sirenensteuergerät:           850,00€
GESAMT:                  10.850,00€

Die Gemeinde Ramerberg verfügt derzeit über zwei Sirenenanlagen. Eine Sirene befindet sich auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses in Eich, die zweite befindet sich an einem Sirenenmasten in Sendling (Wertstoffhofinsel). 
Die Sirene in Sendling ist bereits auf den aktuellen Stand (elektronische Sirene, Beschaffung im Jahr 2014). 
Bei der Sirene auf dem Dach des Feuerwehrhauses handelt es sich um eine motorisierte Sirenenanlage, die nicht mehr auf den aktuellen Stand ist. Für diese Sirene könnte eine geförderte Ersatzsirene 
beschafft werden. 
Das Förderprogramm ist eine einmalige Möglichkeit, das Sirenennetz im Gemeindegebiet Ramerberg für wenig Eigenmittel auf den neuesten Stand zu bringen.
Der Festbetrag könnte (je nach Angebot) tatsächlich die Gesamtkosten decken – ggf. bleibt noch ein kleiner Eigenanteil übrig. Die Einführung der digitalen Alarmierung steht ohnehin in den nächsten 2 - 3 Jahren an, so dass die Sirene spätestens dann ertüchtigt werden muss.

Ein Angebot für eine elektronische Sirene (Typ ECI 600) liegt uns bereits vor. Die Gemeinde Ramerberg hätte dabei einen Eigenanteil von ca. 2.800,00 €.
Weitere Vergleichsangebote werden noch eingeholt. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Kosten für eine Umrüstung bzw. Beschaffung einer elektronischen Sirene wurden bereits im Haushaltsplan berücksichtigt.  Je nach Angebot ist mit einem Eigenanteil von ca. 2.800,00 € zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg stimmt der Beschaffung einer elektronischen Sirenenanlage grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauleitplanung; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung bzw. Ergänzung der in Aufstellung befindlichen Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Reichlsiedlung" für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 18.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg hat mit Schreiben vom 05.01.2022 einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt.

Die Eigentümerin beabsichtigt auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Sie hat einen entsprechenden Bauantrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn eingereicht. Das Gebäude soll als Wohnhaus für die zukünftige Familie der Eigentümerin dienen. Da das Baugrundstück dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist, kann mit einer baurechtlichen Genehmigung des Bauvorhabens nicht gerechnet werden. In Unkenntnis der baurechtlichen Beurteilung zu dem Baugrundstück hat die Eigentümerin den Bauantrag gestellt.

Mit dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens soll die Bebaubarkeit des o.g. Grundstücks ermöglicht werden. Hierzu ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung erforderlich. 

Für den Ortsteil Reichlsiedlung wird derzeit eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung aufgestellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es bestünde die Möglichkeit, das Grundstück in diese Satzung nachträglich mit aufzunehmen. Alternativ könnte die rechtskräftige Satzung um den Geltungsbereich für das Grundstück mit einer eigenen Satzung erweitert werden. 

Das Grundstück Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg grenzt unmittelbar nördlich des Grundstücks Fl.Nr. 69/2 der Gemarkung Ramerberg an. Für eine nördlich gelegene Teilfläche dieses Grundstücks hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Einbeziehungsatzung als „Teilbereich“ der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Reichlsiedlung“ beschlossen. 

Aufgrund der Lage des Grundstücks Fl.Nr. 72/10 sowie der südlich und westlich gelegenen Nachbarbebauung ist eine entsprechende Prägung im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gegeben. Die Voraussetzungen für den Erlass einer Einbeziehungssatzung sind somit erfüllt. 

Durch das Grundstück verläuft die Hauptwasserleitung zum Ortsteil Sendling. Die genaue Lage der Leitung ist nicht bekannt. Eine Kollision der Wasserleitung mit dem Bauvorhaben ist nicht ausgeschlossen. Ebenso verläuft die Schmutzwasserdruckleitung zur Kläranlage durch das Grundstück. Somit ist das Grundstück mit diesen beiden Leitungen erschlossen. Nach Aussage der Grundstückseigentümerin besteht für das Grundstück ein Geh- und Fahrtrecht auf der Privatzufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 72 der Gemarkung Ramerberg.

Die Antragsteller sowie die Grundstückseigentümerin haben einer Übernahme sämtlicher Planungs- und Verfahrenskosten zugestimmt. Da die Antragsteller derzeit einen längeren Urlaubsaufenthalt machen, wurde der Kostenübernahmevertrag von diesen bereits vorab unterzeichnet.

In der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Reichlsiedlung“ wurden für den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 69/2 Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung getroffen. 

Für das Grundstück Fl.Nr. 72/10 sollten ebenfalls Festsetzungen getroffen werden. Die Antragsteller bzw. die Eigentümerin haben der Verwaltung mitgeteilt, dass sie in Unkenntnis darüber, dass für das Bauvorhaben erst die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (Erlass einer Einbeziehungssatzung) geschaffen werden müssen, sich bereits zum Bau bzw. Kauf des Einfamilienhauses vertraglich verpflichtet. 

Das Einfamilienhaus wird als Fertighaus errichtet. Da bereits eine vertragliche Verpflichtung eingegangen wurde, bitten die Antragsteller die im bereits angefertigten Bauplan vorgegebenen Baumaße als Festsetzungen in die Einbeziehungssatzung zu übernehmen.

Das Gebäude soll mit einem Zeltdach errichtet werden. An der Nord-, Ost- und teilweise an der Südseite des Gebäudes soll ein umlaufender Balkon mit einer Tiefe von 2,20 m bzw. 1,71 m angebaut werden. Der Balkon wird mit Pfeiler abgestützt. 

Der Gebäudeschnitt und die Ansichten sowie die Grundrisse werden dem Gemeinderat zur Kenntnis geben. 

Die Wandhöhe des Gebäudes soll 6,60 m betragen. Die Grundfläche des Wohnhauses beträgt gerundet 141 m². Dieser Grundfläche sind die Grundfläche des Balkons an der Ost- und Nordseite mit rund 32 m² hinzuzufügen. Es wird vorgeschlagen, eine überbaubare Grundfläche von 175 m² festzusetzen.

Für das Bauvorhaben werden weitere Flächen überbaut, die dem Bereich des § 19 Abs. 4 BauNVO (Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten) zuzuordnen sind. Diesen Flächen sind die Flächen für Terrassen und Zugangsbereiche hinzuzufügen. Die überbaute Fläche beträgt, einschließlich eines erforderlichen 3. Stellplatzes, der im Bauplan noch nicht berücksichtigt ist, 100 m². Zusätzlich verläuft auf dem Baugrundstück die Privatzufahrt zum Wohnhaus Reichlsiedlung 50 mit einer geschätzten Grundfläche von 75,00 m². Für diesen Flächenbedarf wird vorgeschlagen, 190 m² festzusetzen. 

Bei einer Grundstücksgröße von 1.252 m² ergibt sich für alle o.g. überbauten Flächen mit insgesamt 365 m² eine GRZ von 0,29.


Mit dem Antragsteller für die derzeit in Aufstellung befindlichen Satzungsentwurf wurde ein Gespräch geführt. Dieser hat eine Erweiterung bzw. Ergänzung des Satzungsentwurfs nicht befürwortet


Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kosten für die Ergänzung bzw. Erweiterung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Reichlsiedlung“ werden von der Antragstellerin der Gemeinde Ramerberg erstattet.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass für das Grundstück Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg eine eigene Einbeziehungssatzung zu erlassen, in welchem über die Festsetzungen entschieden wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat wird für den Geltungsbereich des Grundstücks Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg eine Einbeziehungssatzung erlassen.  

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern abzuschließen, der diese zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Verfahrenskosten verpflichtet. Mit der Planung und der Durchführung des Verfahrens soll das bereits für das laufende Aufstellungsverfahren beauftragte Planungsbüro SAK Ingenieurgesellschaft GmbH in Traunstein beauftragt werden.




 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 18.01.2022 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:

  • bei der Ortsbegehung am Bahnübergang wurde festgestellt, dass einige Bäume entfernt werden müssen. Mit der Baumfällung wird demnächst begonnen.
  • dass Seitens der Verwaltung die Einladung zur Einweisung in das Ratsinformationssystem ergangen ist. Die Schulung wird zusammen für Rott a. Inn und Ramerberg durchgeführt.
  • dass mit den Kommandanten der Feuerwehr die Haushaltsanforderungen für 2022 besprochen wurde.
  • mit der Firma Südwasser am 08.12.2021 eine Begehung erfolgte (das Protokoll wird im Gemeinderat in Umlauf gegeben) 
  • dass die Sanierung des Buchenweggrabens eigentlich abgeschlossen sei, nach den starken Regenfällen im letzten Jahr der aufgeschüttete Kies jedoch abgeschwemmt und der Ablauf verstopft wurde.  Bei einem Ortstermin mit dem Zweckverband sei eine erneute Ausbaggerung beschlossen worden.  
Anfragen:

  • Gemeinderätin Hölzle möchte wissen, ob die Bauausführung mangelhaft durchgeführt wurde und wer für diese Kosten aufkommt.

Bürgermeister Reithmeier erklärt, dass in jedem Fall eine Nachbesserung notwendig ist. Hierzu wird es einen Besprechungstermin geben, bei dem unter anderem auch die Übernahme der anfallenden Kosten besprochen wird.

  • Gemeinderätin Hölzle erklärt, dass für die Bahn die Gemeinde Ramerbeg nur noch ein Bedarfshaltepunkt ist, und fragt nach, ob die Gemeinde wegen der Abstufung bereits tätig geworden ist.

Bürgermeister Reithmeier merkt an, dass auch er erst vor kurzem von diesem Sachverhalt erfahren hat. Die Gemeinde sei vorab nicht informiert worden. Seitens der Gemeinde werde mittels eines Schreibens versucht, die Bahn von diesem Vorhaben abzubringen, die Erfolgsaussichten seien allerdings gering. 

  • Gemeinderat Ullmann teilt mit, dass in der Seilerstraße einige Straßenlampen defekt sind.

Bürgermeister Reithmeier erklärt, dass er diesbezüglich nachfragen werde.  

Datenstand vom 12.04.2022 11:56 Uhr