Datum: 05.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 22.03.2022
2 Freiwillige Leistungen, Antrag auf Büchereizuschuss durch die Katholische Kirchenstiftung Ramerberg
3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 6, "Eich-West" der Gemeinde Ramerberg, 1.Änderung
3.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen
3.2 Satzungsbeschluss
4 Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2019
5 Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2020
6 Antrag von Gemeinderat Fuchs zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Untergeschoss des Gemeindehauses
7 Antrag von Gemeinderat Fuchs zur kurzfristig möglichen Unterbringung einer Kindergartengruppe oder einer Kinderkrippe im Erdgeschoss (Sitzungsaal und Küche) im Gemeindehaus
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 22.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die öffentliche Niederschrift vom 22.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Freiwillige Leistungen, Antrag auf Büchereizuschuss durch die Katholische Kirchenstiftung Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.02.2022 beantragt die kath. Kirchenstiftung Ramerberg einen gemeindlichen Zuschuss für die Pfarrbücherei Ramerberg. In den vorangegangenen Jahren wurde hierfür ein Betrag i.H.v. 750,- € gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg gewährt der Katholischen Kirchenstiftung Ramerberg einen Zuschuss für die Pfarrbücherei Ramerberg i.H.v. 750 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 6, "Eich-West" der Gemeinde Ramerberg, 1.Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö 3
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3.1. Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Gemeinderat Konrad Fuchs nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung bei diesem Tagesordnungspunkt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Gemeinderat Ramerberg hat in der Sitzung vom 01.03.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich West“ beschlossen. 

Das Aufstellungsverfahren wird im sog. „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt. 

Wegen den geringfügigen Festsetzungsänderungen wurde der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 gegeben. 

Die von der Bebauungsplanänderung unmittelbar betroffenen Anlieger wurden von der Verwaltung schriftlich gebeten, bis zum 25.03.2022 eine Stellungnahme abzugeben. Das Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung wurde als berührte Behörde ebenfalls zu Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Einwendungen ergehen folgende Beschlüsse:
Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung vom 24.03.2022
(….)
Redaktionell:

Den in der Satzungspräambel als Rechtsgrundlage für den Satzungserlass genannten § 11 BayNatSchG gibt es nicht. Das Bayer. Naturschutzgesetz ist ein Artikelgesetz. Art. 11 BayNatSchG hat mit dem Bauleitplanverfahren jedoch auch nichts zu tun.
Vermutlich ist § 11 Bundesnaturschutzgesetz gemeint (Grundlage für Grünordnungsplan, welcher in einen Bebauungsplan integriert werden kann).

Beschlussvorschlag:

Die Präambel erhält folgenden neuen Wortlaut:

„Die Gemeinde Ramerberg erlässt aufgrund des § 10 in Verbindung mit den §§ 1, 2, 2a, 3, 4, 8, 9 und 13 Baugesetzbuch (BauBG), der Art. 81, 5, 6 und 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über die baulichen Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der jeweils geltenden Fassung diesen Bebauungsplan als Satzung.“  


Beschluss:

                                             13  gegen  0        Stimmen

Die Präambel erhält folgenden neuen Wortlaut:

„Die Gemeinde Ramerberg erlässt aufgrund des § 10 in Verbindung mit den §§ 1, 2, 2a, 3, 4, 8, 9 und 13 Baugesetzbuch (BauBG), der Art. 81, 5, 6 und 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über die baulichen Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der jeweils geltenden Fassung diesen Bebauungsplan als Satzung.“  


Begründung:
…..ausgehend….
…..breiter… 

Beschlussvorschlag:

In der Begründung wird der Text entsprechend berichtigt.


Beschluss:

13        gegen        0        Stimmen

In der Begründung wird der Text entsprechend berichtigt.


„Es werden keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde erwartet.“; warum wird nicht städtebaulich positiv begründet? Über Auswirkungen für die betroffenen Grundstücke wird nichts gesagt.


Beschlussvorschlag:

In der Begründung wird bei den Auswirkungen der 2. Satz gestrichen und durch den nachfolgenden Text ersetzt: 

„Die Anbindung an den östlichen Bereich durch einen Fußweg ist als Bereicherung, sowohl für das Baugebiet Eich als auch für den östlichen Bereich zu sehen.
Der Weg ist in seiner Breite so begrenzt, dass hier kein Verweilbereich entsteht. Somit sind für die angrenzenden Grundstücke keine Beeinträchtigungen zu erwarten.“


Beschluss:

13         gegen        0        Stimmen

In der Begründung wird bei den Auswirkungen der 2. Satz gestrichen und durch den nachfolgenden Text ersetzt: 

„Die Anbindung an den östlichen Bereich durch einen Fußweg ist als Bereicherung, sowohl für das Baugebiet Eich als auch für den östlichen Bereich zu sehen.
Der Weg ist in seiner Breite so begrenzt, dass hier kein Verweilbereich entsteht. Somit sind für die angrenzenden Grundstücke keine Beeinträchtigungen zu erwarten.“

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Mit der Bebauungsplanänderung werden Planungskosten anfallen. Diese sind im Haushaltsplan für das Jahr 2022 eingestellt.

Beschluss

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauBG) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat wie vorstehend abgewogen. 


13      gegen         0 Stimmen

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauBG) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat wie vorstehend abgewogen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Gemeinderat Konrad Fuchs nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung bei diesem Tagesordnungspunkt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Die Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauBG wurde vom Gemeinderat unter TOP 3.1 gefasst.

Die beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen werden in einen Satzungsentwurf in der Fassung vom 05.04.2022 eingearbeitet.

Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Mit der Bebauungsplanänderung werden Planungskosten anfallen. Diese sind im Haushaltsplan für das Jahr 2022 eingestellt.

Beschluss

Die unter TOP 3.1 beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen sind in einen Satzungsentwurf in der Fassung vom 05.04.2022 einzuarbeiten.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) die vom Architekten Hans Hertreiter, Amerang ausgearbeitete 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich-West“ mit Begründung in der Fassung vom 05.04.2022 als Satzung. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bekannt zu machen.



13        gegen  0        Stimmen


Die unter TOP 3.1 beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen sind in einen Satzungsentwurf in der Fassung vom 05.04.2022 einzuarbeiten.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) die vom Architekten Hans Hertreiter, Amerang ausgearbeitete 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich-West“ mit Begründung in der Fassung vom 05.04.2022 als Satzung. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Prüfungsbericht vom 04.08.2021 wird von der Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Petra Hölzle, bekannt gegeben:

Haushalts- und Stellenplan wurden eingehalten. Allerdings konnte auf Grund u.a. bei der Gewerbesteuer und der Wasserversorgung wegen fehlender Unterlagen nicht geprüft werden, ob diese Einnahmen rechtzeitig erhoben wurden. Für alle getätigten Ausgaben lagen Beschlüsse vor. Allgemein wurde festgestellt, dass Teils die schriftliche Anordnung bei Zahlungsanweisungen fehlt. Eine Kassenprüfung ist in 2019 nicht erfolgt. Wie bereits in den vergangenen Jahren angemerkt, gibt es weder bei der Feuerwehr noch beim Bauhof ein Bestandsverzeichnis; eine Prüfung des vorhandenen Vermögens war insoweit nicht möglich. 

Beschluss

a) Feststellungsbeschluss

Es wurde folgender Beschluss gefasst mit


Die Jahresrechnung 2019 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:




Abstimmung 13  gegen  0 Stimmen





b) Entlastungsbeschluss:


Es wurde folgender Beschluss gefasst mit



Zur Jahresrechnung 2019 wird mit dem oben festgestellten Ergebnis die Entlastung erteilt.



Abstimmung 13   gegen   0 Stimmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Prüfungsbericht vom 04.08.2021 wird von der Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Petra Hölzle, bekannt gegeben. 

Die Prüfung erfolgte analog zum Jahr 2019. In 2020 hat eine Kassenprüfung nicht stattgefunden. Nennenswerte Unstimmigkeiten konnten nicht festgestellt werden.

Folgende Prüfungsempfehlungen werden gegeben:

  • Die Tankkarten und auch die Handynummer sollten den jeweiligen Personen bzw. Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden.
  • Ggf. sollten die Ausgaben für die Tierheimunterbringung vertraglich geregelt
  • Die gefassten Beschlüsse sollten an die jeweiligen Belege angeheftet werden
  • Sowohl beim Bauhof als auch bei der Feuerwehr sollte ein Bestandverzeichnis angelegt werden.


Kämmerer Helfer weist daraufhin, dass die Bestandsverzeichnisse von jeweiligen Bereichen selbst zu erstellen und führen sind.


Bürgermeister Reithmeier erklärt, dass die Feuerwehr eine entsprechende Software erhält.

Beschluss

a) Feststellungsbeschluss

Es wurde folgender Beschluss gefasst mit


Die Jahresrechnung 2020 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:



                       13 gegen 0 Stimmen



b) Entlastungsbeschluss:


Es wurde folgender Beschluss gefasst mit

                       13 gegen 0 Stimmen  

Zur Jahresrechnung 2020 wird mit dem oben festgestellten Ergebnis die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag von Gemeinderat Fuchs zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Untergeschoss des Gemeindehauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemeinderat Fuchs hat am 13.03. per E-Mail für die Sondersitzung am 13.03.2021 folgenden Antrag gestellt:

Antrag zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Untergeschoss des Gemeindehauses.

Begründung:
Auf Grund der sich derzeit dramatisch entwickelnden Situation in der Ukraine und der zunehmenden Zahl an Flüchtlingen, böte sich durch die zur Verfügung Stellung des Untergeschosses des Gemeindehauses, schnell und unbürokratisch die Möglichkeit, Menschen aus der Ukraine eine vorübergehende Unterbringung zu bieten. Alle Voraussetzungen wie Küche, Sanitäranlage, genügend Platz wären vorhanden.

(Auf Grund der vielen Tagesordnungspunkte für die Sitzung am 13.03. wird der Antrag auf der Sitzung am 05.04. behandelt.)


Der Verwaltung sind derzeit folgende acht Unterbringungsmöglichkeiten in der Gemeinde Ramerberg bekannt:
4 x 1 Zimmer für 1 Erwachsenen mit 1 -2 Kinder, 1x  1 ½ Doppelzimmer, 1 x1 ein altes Haus mit Küche, Bad, 3 Zimmer, Keller, Garten, mögl.,  1 x 1 Galeriewohnung (im Notfall).

Seitens des Landkreises liegen derzeit keine Anfragen zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen vor.

Aus Sicht der Verwaltung ist auf Grund der derzeit vorliegenden Unterbringungsangebote die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen im Untergeschoss des Gemeindehauses nicht notwendig.


(Bau- und sonstige rechtlichen Fragen werden, soweit als möglich, bis zur Sitzung geklärt)

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Fuchs erläutert seinen Antrag nochmals. Die Unterbringung von Frauen und Kindern in Turnhallen sei nicht geeignet. Die Gemeinde solle mit der Unterbringungsmöglichkeit im Gemeindehaus ein Zeichen setzen.

Nach eingehender Beratung wird der nachfolgende Beschluss gefasst.

Beschluss

Dem Antrag zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Untergeschoss des Gemeindehauses wird nicht zugestimmt.

Sofern die vorhandenen Angebote zur Unterbringung nicht mehr ausreichen und eine offizielle Anfrage seitens des Landratsamtes eingeht, soll über den Sachverhalt erneut im Gemeinderat  beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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7. Antrag von Gemeinderat Fuchs zur kurzfristig möglichen Unterbringung einer Kindergartengruppe oder einer Kinderkrippe im Erdgeschoss (Sitzungsaal und Küche) im Gemeindehaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gemeinderat Fuchs hat am 13.03. per E-Mail für die Sondersitzung am 13.03.2021 folgenden Antrag gestellt:

Antrag zur kurzfristig möglichen Unterbringung einer Kindergartengruppe oder einer Kinderkrippe im Erdgeschoss (Sitzungssaal und Küche) im Gemeindehaus.

Begründung:
Da sich wegen der Kriegssituation auch für uns wirtschaftlich negative Folgen abzeichnen, sollten wir die Umbaumaßnahmen am Gemeindehaus und die hohen damit verbundenen Kosten nochmals überdenken. Zudem bietet sich durch die kostengünstigere Übergangslösung die Möglichkeit Zeit zu gewinnen, um eine Gesamtlösung im Rahmen der Kindergarten Neuplanung zu erreichen, ob Neubau oder Sanierung.
Auch die Möglichkeit mit dem Betreiber AWO eine Außen-, bzw. Waldgruppe einzuführen, sollten wir ebenfalls in Betracht ziehen, um dann Platz für unter 3 jährige zu schaffen.

Der Bauausschuss könnte evtl, im Bürgermeisterbüro tagen. Für die normale Sitzung des gesamten Gemeinderates müsste einmal im Monat ausgeräumt werden, oder die Sitzungen in den Saal verlegt werden. 


(Auf Grund der vielen Tagesordnungspunkte für die Sitzung am 13.03. wird der Antrag auf der Sitzung am 05.04. behandelt.)


Auf der Gemeinderatssitzung am 01.März 2022 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ramerberg beschließt, die Unterbringung einer Krippengruppe im Keller des Gemeindehauses grundsätzlich zu befürworten. Seitens der Verwaltung bzw. eines damit beauftragten Architekten soll ein entsprechender Baugenehmigungsantrag beim Landratsamt Rosenheim eigereicht werden. Vor dem Beginn von Umbaumaßnahmen sind dem Gemeinderat die voraussichtlich entstehenden Kosten auf Basis von eingeholten Angeboten nochmals darzustellen.   

Diskussionsverlauf

Nach eingehender Beratung wird der nachfolgende Beschluss gefasst.

Beschluss

Dem Antrag zur kurzfristig möglichen Unterbringung einer Kindergartengruppe oder einer Kinderkrippe im Erdgeschoss (Sitzungssaal und Küche) im Gemeindehaus wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.04.2022 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Reithmeier gibt bekannt, dass

- bezgl. der Wasserversorgung die Gemeinde bis zur Grundstücksgrenze für die Herstellung der 
 Wasserversorgung zuständig ist. Ab dieser liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Der Eigentümer hat      
 die Möglichkeit den Anschluss selbst mittels einer Fachfirma herzustellen oder die Gemeinde zu 
 beauftragen. Allerdings muss auch die Gemeinde in diesem   Fall auf eine Fachfirma zurückgreifen. Die 
 anfallenden Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

- bei der Nutzung des Untergeschosses für Kinder unter 3 Jahren ein zweiter Fluchtweg und eine
 Tür notwendig ist. 

- des mittlerweile ca 1.000 m der Wasserleitung von Steingassen – Anger verlegt wurden.

- am 29.04. die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr stattfindet

-  die Bauausschusssitzung am 25.04. stattfindet

- die aktuellen Wasserwerte auf der Intertnetseite ersichtlich sind

Gemeinderätin Hölzle fragt nach, wie der aktuelle Sachstand bei den Baumpflegearbeiten am Leitenweg ist.     

Bürgermeister Reithmeier erklärt, dass die Firma mit den Arbeiten begonnen hatte, kurz darauf jedoch ein Mitarbeiter der Bahn diese eingestellt habe. Seitens des Bauamtes wurde inzwischen mitgeteilt, dass die Arbeiten in den nächsten Tagen weitergehen werden.


Gemeinderäte Hölzl erklärt, der bei der Ausweisung der Wasserzonen lediglich direkte Anlieger oder Verbände ein Klagerecht hätten.

Bürgermeister Reithmeier erläutert hierzu, dass nach Auskunft des Anwaltes alle Personen die Möglichkeit zur Klage gehabt hätten.

Datenstand vom 15.06.2022 09:56 Uhr