Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 03.05.2022
2 Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn; Bestellung eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied für das ehemalige stellvertretende Mitglied Stefan Kurfer
3 Bau- und Umweltausschuss; Bestellung eines Nachfolgers für das ehemalige Mitglied Stefan Kurfer
4 Rechnungsprüfungsausschuss; Bestellung eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied für das ehemalige stellvertretende Mitglied Stefan Kurfer
5 Ertüchtigung der Wasserversorgung: prozentuale Aufteilung zwischen Gebühren und Verbesserungsbeitrag
6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung eines Teilstückes des Obersendlinger Weges / Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse sowie der Einziehungsverfügung
7 Errichtung einer Kinderkrippe; Zustimmung zur Beschaffung von notwendiger Einrichtung
8 Antrag des Caritas-Zentrums auf einen Zuschuss
9 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 03.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Aufgrund fehlender Abstimmungsergebnisse bei Punkt 4.1 wird dieser TOP vertagt.

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2. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn; Bestellung eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied für das ehemalige stellvertretende Mitglied Stefan Kurfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 wurde durch den Gemeinderat Ramerberg die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Stefan Kurfer festgestellt. Da Herr Kurfer somit nicht mehr Mitglied des Gemeinderats ist, wird an Stelle von Herrn Kurfer ein neues stellvertretendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung der VG Rott a. Inn benötigt. Das Vorschlagsrecht für das neu zu bestellende stellvertretende Mitglied der Gemeinschaftsversammlung liegt bei der NRL/FWR. Die NRL/FWR schlägt Herrn Florian Baumann als neues stellvertretendes Mitglied der Gemeinschaftsversammlung der VG Rott a. Inn vor. 

Beschluss

Herr Florian Baumann wird als Nachfolger von Herrn Stefan Kurfer zum neuen Stellvertreter für Herrn Konrad Fuchs in der Gemeinschaftsversammlung der VG Rott a. Inn berufen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bau- und Umweltausschuss; Bestellung eines Nachfolgers für das ehemalige Mitglied Stefan Kurfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 wurde durch den Gemeinderat Ramerberg die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Stefan Kurfer festgestellt. Da Herr Kurfer somit nicht mehr Mitglied des Gemeinderats ist, wird an Stelle von Herrn Kurfer ein neues Mitglied für den Bau- und Umweltausschuss benötigt. Das Vorschlagsrecht für das neu zu bestellende Mitglied des Baui- und Umweltausschusses liegt bei der NRL/FWR. Die NRL/FWR schlägt Herrn Florian Baumann als neues Mitglied des Bau- und Umweltausschusses vor.

Beschluss

Herr Florian Baumann wird als Nachfolger von Herrn Stefan Kurfer zum neuen Mitglied des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Ramerberg bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Rechnungsprüfungsausschuss; Bestellung eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied für das ehemalige stellvertretende Mitglied Stefan Kurfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 wurde durch den Gemeinderat Ramerberg die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Stefan Kurfer festgestellt. Da Herr Kurfer somit nicht mehr Mitglied des Gemeinderats ist, wird an Stelle von Herrn Kurfer ein neues stellvertretendes Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss benötigt. Das Vorschlagsrecht für das neu zu bestellende stellvertretende Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses liegt bei der NRL/FWR. Die NRL/FWR schlägt Herrn Florian Baumann als neues stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vor.

Beschluss

Herr Florian Baumann wird als Nachfolger von Herrn Stefan Kurfer zum neuen Stellvertreter für Frau Petra Hölzle im Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ramerberg bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Ertüchtigung der Wasserversorgung: prozentuale Aufteilung zwischen Gebühren und Verbesserungsbeitrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf der Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Kosten für die Verbesserung der Wasserversorgung zumindest teilweise über Verbesserungsbeiträge abzurechnen. Über die genaue Aufteilung soll noch entschieden werden.

Mittlerweile liegen verschiedene Beispielrechnungen vor. Die Berechnungen erfolgten, entsprechend dem Wunsch des Gemeinderates, mit einem Anteil von 30 % für die Grundstücksfläche und einem Anteil von 70% für die Geschossfläche.

Die ermittelten Beitragssätze sind vorläufig. Nach Abschluss der Maßnahme und Ermittlung der tatsächlichen Baukosten werden diese endgültig festgesetzt.    

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Diskussion werden verschiedene Verteilungsmöglichkeiten von 30 % Verbesserungsbeitrag bis zu 100 % Verbesserungsbeitrag diskutiert. Nach intensiven Diskussionen konnte man sich mehrheitlich auf einen Verbesserungsbeitragssatz i.H.v. 70 % verständigen. 

Beschluss

Der Aufwand für die Verbesserung der Wasserversorgung soll zu 70 % über einmalige Verbesserungsbeiträge sowie zu 30 % über Gebühren erfolgen. Die Verbesserungsbeiträge werden mit einem von Anteil 30 % für die Grundstücksfläche und mit einem Anteil von 70 % für die Geschossfläche errechnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung eines Teilstückes des Obersendlinger Weges / Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse sowie der Einziehungsverfügung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.11.2021 teilte das Landratsamt Rosenheim mit, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 06.04.2021 über die Einziehung eines Teilstückes des Obersendlinger Weges im Teilbereich der Fl. Nrn. 69/2, 70, 944, 911 der Gemarkung Ramerberg rechtwidrig ist und der Beschluss aufgehoben werden muss. Die rechtlichen Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG liegen bei der Einziehung des Weges nicht vor. 
Das Landratsamt Rosenheim hat die Aufhebung des Beschlusses sowie die Aufhebung der Einziehungsverfügung dringend empfohlen. 

Der Gemeinderat Ramerberg hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 gegen die Aufhebung des Beschlusses und gegen die Aufhebung der Verfügung gestimmt.

Daraufhin hat das Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 05.05.2022 einen Bescheid erlassen. Durch den Bescheid wird die Gemeinde Ramerberg dazu verpflichtet, die Beschlüsse vom 06.04.2021 und vom 22.03.2022 sowie die Verfügung vom 26.01.2022 über die Einziehung des Obersendlinger Weges aufzuheben, da diese rechtswidrig sind.  Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe dieses Bescheides sind die Beschlüsse vom Gemeinderat Ramerberg aufzuheben. Kommt der Gemeinderat Ramerberg seiner Verpflichtung nicht innerhalb der Frist nach, werden die Beschlüsse sowie die Einziehungsverfügung vom Landratsamt Rosenheim als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde aufgehoben. Die Ersatzvornahme wurde gemäß Art. 113 GO mit diesem Bescheid angedroht. 

Das Landratsamt Rosenheim kann gemäß Art. 112 Satz 1 GO rechtswidrige Gemeinderatsbeschlüsse und Verfügungen beanstanden und Ihre Aufhebung verlangen und gegebenenfalls auch selbst vornehmen. 

Seitens der Verwaltung wird daher dringend angeraten, die Gemeinderatsbeschlüsse sowie die Einziehungsverfügung aufzuheben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Sollte sich der Gemeinderat gegen die Aufhebungen entscheiden, können für die Gemeinde Ramerberg ggf. hohe Kosten für die Ersatzvornahme bzw. ein etwaiges gerichtliches Verfahren entstehen.  

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, die Gemeinderatsbeschlüsse vom 06.04.2021 und vom 22.03.2022 zur Einziehung des Obersendlinger Weges im Teilbereich der Fl. Nrn. 69/2, 70, 944, und 911 der Gemarkung Ramerberg aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsverfügung vom 26.01.2022 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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7. Errichtung einer Kinderkrippe; Zustimmung zur Beschaffung von notwendiger Einrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Ramerberg richtet zum Kindergartenjahr 2022/2023 eine Krippengruppe ein.  Betriebsträger soll, wie bereits für den Kindergarten, die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rosenheim e.V. (AWO) werden.

Nach Mitteilung der AWO sind für die Einrichtung der Gruppe Ausgaben in Höhe von maximal 15.000 € notwendig.
 
Welche Anschaffungen geplant sind, ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Abrechnung der erforderlichen Anschaffungen erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2022im Haushaltsjahr 2023. 

Diskussionsverlauf

Der Geschäftsführer des AWO Kreisverbands Rosenheim, Herr Reiserer, erläutert kurz die seitens der AWO notwendigen Beschaffungsmaßnahmen und weist darauf hin, dass die beschafften Gegenstände in das Vermögen der Gemeinde übergehen und bei einer etwaigen Beendigung der Zusammenarbeit mit der AWO im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Gemeinderatsmitglied Fuchs erklärt, er sei zwar für die Schaffung einer Kinderkrippe in Ramerberg, er halte die dafür nun vorgesehenen Räumlichkeiten jedoch nicht als geeignet und werde daher künftig bei allen Beschlüssen zur Einrichtung der Kinderkrippe dagegen stimmen. 

Beschluss

Die Gemeinde Ramerberg erteilt der AWO die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen für die Beschaffung der notwendigen Einrichtung für die Kinderkrippe in Höhe von maximal 15.000 €. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt nach Eingang des Jahresabschlusses 2022 und der Vorlage der entsprechenden Belege.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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8. Antrag des Caritas-Zentrums auf einen Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.05.2022 beantragte das Caritas Zentrum Wasserburg einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner. Aktuell beträgt der Einwohnerstand 1.409.

Vorschlag der Verwaltung:

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt dem Caritas Zentrums Wasserburg einen Zuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 704,50 € zu gewähren. 
 

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, dem Caritas Zentrum Wasserburg einen Zuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 704,50 € zu gewähren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 9

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
    • Die neue gemeindliche Homepage ist mittlerweile online. Alle Gemeinderatsmitglieder werden gebeten, sich diese bei Gelegenheit anzuschauen und etwaige Fehler zu melden. In diesem Zusammenhang dankt Bürgermeister Reithmeier auch dem langjährigen Betreuer der bisherigen Homepage, Herrn Rheinfurth. Die neue Homepage wird von der Verwaltung der VG betreut.
    • Der Weg von Anger nach Steingassen ist fertiggestellt. Derzeit wird mit dem Verbund noch geklärt, ob ein Wechsel am Wegesende auf den Atteldamm möglich ist.
    • Die Baumfällarbeiten im Leitenwald sind abgeschlossen, das Holz wird demnächst noch abtransportiert.
    • Der Wasserwart wird demnächst Infozettel versenden, in welchen die Bürger auf notwendige Bestandteile ihrer Hausanschlüsse hingewiesen werden.
    • Der Bau der neuen Wasserleitung ist bereits abgeschlossen, es müssen jedoch noch die technischen Gebäude errichtet werden.
    • Die Arbeiten zur Herstellung der Oberflächenentwässerung in Eich-West sollen demnächst aufgenommen werden.
    • Es liegen aktuelle Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen vor, diese werden vom Bürgermeister an die Gemeinderatsmitglieder verteilt.
  • Gemeinderatsmitglied Ullmann informiert, dass seiner Meinung nach der Weg Anger/Steingassen gut zu gehen sei, für Fahrradfahrer aber aus seiner Sicht eine falsche Körnung verwendet wurde.
  • Gemeinderatsmitglied Fuchs vermutet ebenfalls die Verwendung falschen Materials bei der Herstellung des Geh- und Radwegs Anger/Steingassen. Dieser sei mit einem Fahrrad mit schmalen Reifen eigentlich nicht befahrbar. Herr Fuchs stellt in den Raum, ob ein geförderter Ausbau mit entsprechendem Unterbau und Belag nicht sinnvoller gewesen wäre. 

Anfragen:

  • Gemeinderatsmitglied Ullmann erkundigt sich, ob bereits ein Ende der Chlorung der Wasserversorgung absehbar sei. Bürgermeister Reithmeier informiert, die Chlorung könne evtl. im September beendet werden.
  • Herr Ullmann erkundigt sich nach dem Eigentümer des Bahnhofvorplatzes und ob hier Möglichkeiten bestünden, den Parkplatz zu erweitern. Herr Reithmeier erklärt, hierzu würden bereits Gespräche stattfinden, diese seien jedoch sehr schwierig.
  • Gemeinderatsmitglied Schuster findet den Fußweg Anger/Steingassen grundsätzlich gelungen, erkundigt sich jedoch, ob ggf. eine Verbindung an die Straße nach Edling erfolgen könne. Bürgermeister Reithmeier erklärt, hierzu würden bereits Gespräche laufen. Weiterhin erkundigt sich Frau Schuster, ob der Fußweg Richtung Anger nicht mit einem Geländer versehen werden oder noch etwas aufgefüllt werden sollte, da es aus ihrer Sicht hier schon sehr steil den Abhang hinunter geht.
  • Gemeinderatsmitglied Tretter erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus der UGG. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass hierzu nächste Woche ein Gesprächstermin mit der UGG stattfindet.

  

Datenstand vom 20.07.2022 12:01 Uhr