Datum: 05.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 03.05.2022
2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 31.05.2022
3 Bauleitplanung; BebPlan Nr. 6 "Eich-West", Antrag auf Änderung für den Bereich Fl.Nr. 272/23 Gkg. Ramerberg, bei Seilerstr. 17
4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 6 "Eich-West"; Antrag auf Änderung für den Bereich Fl.Nr. 272/36 Gemarkung Ramerberg, bei Seilerstr. 6
5 Friedhof Ramerberg, Zuschuss, Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 03.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.07.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 31.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.07.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung; BebPlan Nr. 6 "Eich-West", Antrag auf Änderung für den Bereich Fl.Nr. 272/23 Gkg. Ramerberg, bei Seilerstr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 272/23 der Gemarkung Ramerberg, Seilerstr. 17 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eich-West“. 

Mit Schreiben vom 01.06.2022 beantragte der Eigentümer des Grundstücks den Bebauungsplan für den Bereich seines Grundstücks zu ändern.

Der Eigentümer beabsichtigt ein Wohnhaus mit integrierter 2-fach Garage zu errichten. Die Gebäudemaße sollen 15,4 m x 9,5 m betragen. Somit ergibt sich eine Grundfläche von rund 147 (146,3 m²) m². Eine Änderung der Wandhöhe von 6,20 m sowie weiterer Festsetzungen werden nicht beantragt. Gleichzeitig verzichtet der Antragsteller auf die Errichtung einer möglichen Doppelgarage. 

Für die Errichtung einer Doppelgarage ist im Bebauungsplan eine Fläche von 36 m² (6 m x 6 m) festgesetzt. Dieser Flächenanteil soll der zulässigen überbaubaren Grundfläche für das Wohngebäude mit 110 m² hinzugefügt werden, sodass sich eine überbaubare Gesamtfläche für das Wohngebäude von aufgerundet 147 m² ergibt. Das bedeutet eine Grundflächenvergrößerung von rund 34 %.

Mit der Grundflächenvergrößerung würde sich im Obergeschoß des Wohnhauses auch eine Wohnraumvergrößerung von rund 36 m² (Außenmaß) ergeben. Ebenso vergrößert sich die Grundfläche im Kellergeschoss entsprechend. 

Im Bebauungsplan ist für Einfamilienhäuser zum Großteil eine überbaubare Grundfläche von 110 m² festgesetzt. Lediglich bei einigen wesentlich größeren Grundstücken ist eine Grundfläche von 125 m² bei Einfamilienhäusern zugelassen. Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf um bis zu 80 % für Garagen, Nebenanlagen und sonstige befestigte Flächen sowie Terrassen überschritten werden. 

Bei einer Grundfläche von 110 m² und einer zulässigen Grundflächenüberschreitung von 80 % (für Garagen, Nebenanlagen und sonstige befestigte Flächen sowie Terrassen) würde sich für ein Einfamilienhaus-Grundstück eine insgesamt zulässige Flächenversiegelung von 198 m² ergeben. 

Sollte sich der Gemeinderat zu der beantragten Bebauungsplanänderung entschließen können, ist nach Auffassung der Verwaltung eine Anpassung der Grundflächenüberschreitung gemäß des Buchstaben B, Festsetzung durch Text, Nr. 2.1 des Bebauungsplans vorzunehmen. 

Die Verwaltung schlägt eine Neufestsetzung von 50 % = 73 m², somit einer Gesamtversiegelungsfläche von 219 m² 

bzw. 

von 60 % = 87 m², somit einer Gesamtversiegelungsfläche von 233 m² vor. 

Eine derartige Steigerung der Flächenversiegelung erscheint unter der Würdigung aller Gesichtspunkte, insbesondere auch wegen dem Verzicht auf den Bau einer eigenständigen Doppelgarage sowie im Hinblick auf die von allen Seiten befürwortete Innenraumverdichtung für den Bereich von Einfamilienhäuser und Doppelhäuser als noch vertretbar. 

Unter TOP 5 wird über eine weitere Änderung des Bebauungsplans „Eich-West“ vom Gemeinderat beraten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags verpflichten sich die Antragsteller zur Übernahme aller Kosten die im Zusammenhang mit der Änderungsplanung stehen. Somit entstehen der Gemeinde keine Kosten.

Diskussionsverlauf

Seitens des Gemeinderats wird die grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer nachverdichtenden Bebauung anerkannt, allerdings wird auch eine etwaige Ungerechtigkeit gegenüber früheren Bauherren, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans gebaut haben, gesehen. Nach kurzer Diskussion kommt das Gremium jedoch überein, dass etwaige Schwächen des Bebauungsplans, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans so noch nicht erkennbar waren, durchaus auch korrigiert werden sollten. 

Beschluss

Der Durchführung einer Bebauungsplanänderung für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 272/23 der Gemarkung Ramerberg wird grundsätzlich zugestimmt. 

Mit einer Grundflächenerhöhung für das Einfamilienhaus auf 146 m² besteht Einverständnis, wenn auf die Errichtung einer Doppelgarage verzichtet wird und als Ersatz im Wohngebäude zwei Kfz-Stell- bzw. Garagenplätze geschaffen werden. 

Eine Grundflächenüberschreitung für Nebenanlagen und sonstige befestigte Flächen sowie Terrassen wird für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 272/23 der Gemarkung Ramerberg auf 60 % festgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen, der den Antragsteller zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Verfahrenskosten verpflichtet. 

Mit der Planung und der Durchführung des Verfahrens soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 6 "Eich-West"; Antrag auf Änderung für den Bereich Fl.Nr. 272/36 Gemarkung Ramerberg, bei Seilerstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 272/36 der Gemarkung Ramerberg, Seilerstr. 6 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eich-West“. 

Mit Schreiben vom 27.06.2022 beantragten die Eigentümer des Grundstücks den Bebauungsplan für den Bereich ihres Grundstücks zu ändern.

Die Eigentümer beabsichtigen das Wohnhaus ohne Keller zu errichten. Aus Platzgründen soll der Technikraum an der Nordseite des Wohnhaues, außerhalb der Baugrenze, mit einer Größe von 15 m² angebaut werden.

Mit dem Wohnhausneubau soll die bisherige überbaubare Grundfläche von 110 m² voll ausgenutzt werden. Mit dem Anbau des Technikraums wird nicht nur die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze, sondern auch die festgesetzte überbaubare Grundfläche von 110 m² überschritten. Mit dem Technikraum wäre die Festsetzung einer überbaubaren Grundfläche von 125 m erforderlich.

Der Technikraum wird erdgeschossig errichtet. 

Zusätzlich soll an der Ostseite der Doppelgarage ein Nebengebäude angebaut werden. Der Grenzbau zur Gebäudezufahrt des Nachbargrundstücks wird eine Länge von 9 m nicht überschreiten. Die Bedachung mit einem Pultdach ist gemäß Bebauungsplanfestsetzung zulässig. Der beabsichtigte Anbau des Nebengebäudes macht auch eine Änderung der Baugrenze für Garagen und Nebengebäude erforderlich.

Unter TOP 4 wurde über eine weitere Änderung des Bebauungsplans „Eich-West“ vom Gemeinderat beraten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags verpflichten sich die Antragsteller zur Übernahme aller Kosten die im Zusammenhang mit der Änderungsplanung stehen. Somit entstehen der Gemeinde keine Kosten.

Diskussionsverlauf

Ähnlich wie beim vorherigen TOP wird auch hier die Sinnhaftigkeit der beantragten Bebauungsplanänderung durch den Gemeinderat bestätigt, da aufgrund der aktuell sehr hohen Baukosten der Bau eines Kellers eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellt.  

Beschluss

Der Durchführung einer Bebauungsplanänderung für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 272/36 der Gemarkung Ramerberg wird grundsätzlich zugestimmt. 

Mit der Errichtung eines Technikraums an der Nordseite des Wohnhauses und der damit erforderlichen Neufestsetzung der Baugrenze sowie der Neufestsetzung einer überbaubaren Grundfläche von 125 m² für dieses Grundstück besteht Einverständnis. 

Ebenso besteht Einverständnis mit dem Anbau eines Nebengebäudes an die Doppelgarage und der damit zusammenhängenden Erweiterung der Baugrenze für Garagen und Nebengebäude. 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen, der den Antragsteller zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Verfahrenskosten verpflichtet. 

Mit der Planung und der Durchführung des Verfahrens soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Friedhof Ramerberg, Zuschuss, Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 04.02.2020 hat der Gemeinderat auf Antrag des Pfarrverbandes Rott a. Inn einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 15.000 € für die Instandsetzung des Friedhofs in Ramerberg bzw. die Reparatur des Leichenhauses gewährt.

Mit Schreiben vom 17.05.2022 stellte die Kuratie Ramerberg Antrag auf Auszahlung des Zuschusses.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt nicht eingestellt.   

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 15.000 €.

Beschluss

Die überplanmäßigen Ausgaben zur Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 15.000 € werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.07.2022 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
  • Die Wasserhäuschen stehen bereits, die entsprechenden Innenleben sind bestellt. Eine Fertigstellung kann evtl. im August erfolgen.
  • Seitens der Gemeinde fand ein Treffen mit der UGG zu deren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau statt. Hierbei wurden der UGG durch die Gemeinde mögliche Lagerplätze sowie Standorte für den PoP vorgestellt. Die UGG prüft nun die vorgeschlagenen Standorte und wird demnächst auch verstärkt in die Werbeaktivitäten einsteigen.
  • Am 16.07.22 findet das Familienfest des WSV Zellerreit statt.
  • Am gestrigen Montag fand eine Schulverbandsversammlung statt. Hierbei wurde auch über den Stand der Baumaßnahme der neuen Grund- und Mittelschule berichtet. Sowohl zeitlich als finanziell liegt die Maßnahme derzeit voll im Plan.
  • Das WWA Rosenheim hat kürzlich die Kläranlage geprüft und keine Mängel festgestellt.
  • Im Tierheim Ostermünchen wurden zwei Katzen abgegeben, für, die die Gemeinde Ramerberg die Kosten übernehmen muss.
  • Der Behälter in Eich wurde neu befüllt und wird demnächst beprobt.

Anfragen:

  • Gemeinderatsmitglied Ullmann erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. der Beschilderung der Verkehrsinsel in Eich-West. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass das entsprechende Schild bereits bestellt wurde.
  • Herr Ullmann fragt an, ob bereits Gespräche mit der Bahn bzgl. eines P+R Parkplatzes stattgefunden haben. Herr Reithmeier teilt mit, dass derzeit noch keine Gespräche zu dieser Thematik geführt wurden.
  • Herr Ullmann bemängelt, dass das Gemeindehaus zur Fronleichnamsprozession nicht geschmückt war und erkundigt sich nach den Hintergründen. Bürgermeister Reithmeier erklärt, dass die entsprechenden Tücher usw. weder im Gemeindehaus noch in der VG auffindbar waren.
  • Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich, ob Nachbesserungsarbeiten beim Radweg Anger-Steingassen stattfinden, da dieser sich derzeit in einem nicht für alle Fahrräder tauglichen Zustand befinde. Innerhalb des Gremiums kommt es daraufhin zu unterschiedlichen Bewertungen, inwieweit der Radweg in seinem derzeitigen Zustand für Radfahrer geeignet ist. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass der Radweg nochmals nachverdichtet wird und die noch fehlenden Übergänge nach Bruck und Attelthal noch erstellt werden. Gemeinderatsmitglied Ullmann regt in diesem Zusammenhang auch an, eine Information ins Gemeindeblatt aufzunehmen, dass der Radweg nicht mit Pferden beritten werden darf.  

Datenstand vom 11.11.2022 08:58 Uhr