Datum: 02.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 05.07.2022
2 Bauleitplanung; Antrag auf Erweiterung BebPlan Nr. 8 "Sendling - Am Grabenfeld" am Grabenfeld für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 637/2/Teil und 637/1 der Gemarkung Ramerberg
3 öffentlich-rechtlicher Schulvertrag über die Trägerschaft des Schulaufwands der Grundschule Reitmehring in Wasserburg a. Inn
4 öffentlich-rechtlicher Schulvertrag über die Trägerschaft des Schulaufwands der Mittelschule Wasserburg a. Inn
5 Kindergarten Ramerberg Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 05.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 02.08.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; Antrag auf Erweiterung BebPlan Nr. 8 "Sendling - Am Grabenfeld" am Grabenfeld für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 637/2/Teil und 637/1 der Gemarkung Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 02.08.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Dieser TOP wird auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen verschoben.


Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 637/2 der Gemarkung Ramerberg wollen die noch nicht bebaute nördliche Grundstücksteilfläche mit einem Doppelhaus bebauen. Das Wohnhaus wird zunächst vermietet und dann an die Kinder übergeben.

Nach telefonischer Auskunft soll auch für das östlich gelegene Grundstück Fl.Nr. 637/1 der Gemarkung Ramerberg ein Baurecht geschaffen werden. 

Südlich der o.g. Grundstücke liegt das Baugebiet „Sendling – Am Grabenfeld“. Der Bebauungsplan für dieses Baugebiet wurde im Jahr 2018 aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan wurde für die Antragsteller sowie für weitere Familienmitglieder eine Baumöglichkeit geschaffen. Mit dem Bebauungsplan wurden vier Bauparzellen ausgewiesen, von denen zwischenzeitlich die westlichen beiden Bauparzellen bebaut sind. 

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt durch einen privaten Anwohnerweg.

Für die beantragte Bebauungsmöglichkeit ist eine nördliche Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.

Der Gemeinderat soll nunmehr entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erweiterung des Bebauungsplans erfolgen soll. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sendling – Grabenfeld“ wurde für die Antragsteller und weiterer Familienmitglieder ein Baurecht geschaffen. Mit einer Erweiterung des Baugebietes wird wiederum für Grundstücksflächen, die im Eigentum der Antragsteller und deren Familienmitglieder stehen, ein Baurecht geschaffen.

Hierzu soll der Gemeinderat entscheiden, ob die zusätzliche Schaffung von einem Baurecht für Familienmitglieder von einer Grundstücksabtretung an die Gemeinde Ramerberg abhängig gemacht werden soll. Wenn sich der Gemeinderat hierzu entschließt, ist auch der Abtretungsanteil festzulegen. Die Abtretungsfläche kann dann als sog. „Bauland für Einheimische“ von der Gemeinde weiter verkauft werden. 

Die Forderung nach einer Flächenabtretung bzw. auch die Erweiterung des Baugebietes hat auch Auswirkungen auf die zukünftig erforderliche Erschließung des gesamten Baugebietes. Hier ist insbesondere zu nennen: Straßenbau, Grundstücksabtretung für Straßenbau, evtl. Widmung als öffentliche Verkehrsfläche, Erweiterung der Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung.

Von der Verwaltung wird zusätzlich festgestellt, dass mit der Erweiterung und abschließenden Bebauung des Baugebiets die östlich gelegene Fläche (Teilflächen aus Fl.Nrn. 637 und 644 der Gemarkung Ramerberg) dann als Baulücke betrachtet werden muss (sog. „Innenbereich“ nach § 34 BauBG) die ohne zusätzliche Bauleitplanung dann auch bebaut werden könnte, wenn die Erschließung gesichert ist. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Das Bauleitplanverfahren wird von der Gemeinde Ramerberg in Auftrag gegeben. Der Antragsteller verpflichtet sich mit einem städtebaulichen Vertrag alle anfallenden Planungskosten, sowie alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung stehen, der Gemeinde Ramerberg zu erstatten. Da auch ein weiterer Grundstückseigentümer im Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung liegt, ist auch für diesen Bereich eine Kostenbeteiligung zu regeln. 

Sollte eine Grundstücksabtretung von der Gemeinde Ramerberg gefordert werden, ist eine Kostenbeteiligung festzulegen. 

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3. öffentlich-rechtlicher Schulvertrag über die Trägerschaft des Schulaufwands der Grundschule Reitmehring in Wasserburg a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 02.08.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.07.2022 teilte die Stadt Wasserburg a. Inn mit, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband im Rahmen der überörtlichen Prüfung empfohlen hat, den aus dem Jahr 1978 stammenden Vertrag über die Trägerschaft der ehemaligen Volksschule Attel zu aktualisieren.

Die Volksschule in Attel gibt es nicht mehr, an Stelle derer besteht in Reitmehring inzwischen ausschließlich eine Grundschule.  

Der als Entwurf beigefügte öffentliche-rechtliche Schulvertrag über die Trägerschaft des Schulaufwands der Grundschule Reitmehring trägt diesem Umstand Rechnung. 

Die Finanzierung des nicht gedeckten Bedarfs durch eine Schulkostenumlage bleibt weiterhin bestehen. Die Berechnung erfolgt entsprechend der als Anhang beigefügten Anlage 1 zu § 6 Abs (2) AVBaySchFG.  

Im Schuljahr 2020/2021 haben 14 Schüler aus Ramerberg die Grundschule Reitmehring besucht. Im laufenden Schuljahr 2021/2022 sind 17 Kinder gemeldet. 

Die Stadt Wasserburg a. Inn hat am 28.07.2022 dem Abschluss der neuen Verträge zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinde Ramerberg stimmt dem öffentlich-rechtlichem Schulvertrag über die Trägerschaft des Schulaufwands der Grundschule Reitmehring in Wasserburg a. Inn mit der Stadt Wasserburg in der als Anlage beigefügten Fassung zu. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. öffentlich-rechtlicher Schulvertrag über die Trägerschaft des Schulaufwands der Mittelschule Wasserburg a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 02.08.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.07.2022 teilte die Stadt Wasserburg a. Inn mit, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband im Rahmen der überörtlichen Prüfung empfohlen hat, den Vertrag über die Trägerschaft der ehemaligen Hauptschule Wasserburg aus dem Jahr 1969 zu aktualisieren.

Während zu Beginn des Vertrages noch 15 Gemeinden am Unterhalt der ehemaligen Hauptschule beteiligt waren, sind auf Grund von Sprengeländerungen bzw. der Gemeindegebietsreform nur noch die Gemeinden Soyen und Ramerberg Vertragspartner.

Der als Entwurf beigefügte öffentliche-rechtliche Schulvertrag über die Trägerschaft des Schulaufwands der Mittelschule Wasserburg a. Inn trägt diesem Umstand Rechnung. 

Die Finanzierung des nicht gedeckten Bedarfs durch eine Schulkostenumlage bleibt weiterhin bestehen.
Die Berechnung erfolgt entsprechend der als Anhang beigefügten Anlage 1 zu § 6 Abs (2) AVBaySchFG.  

In den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 haben je 2 Schüler aus Ramerberg die Mittlerschule Wasserburg a. Inn besucht. 

Die Stadt Wasserburg a. Inn hat am 28.07.2022 dem Abschluss der neuen Verträge zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinde Ramerberg stimmt dem öffentlich-rechtlichem Schulvertrag über die Trägerschaft des Schulaufwands der Mittelschule Wasserburg a. Inn mit der Stadt Wasserburg in der als Anlage beigefügten Fassung zu. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Kindergarten Ramerberg Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 02.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatsitzung vom 01.03.2022 wurde vom Architekturbüro Würfel das Ergebnis der Machbarkeitsstudie für den Kindergarten Ramerberg vorgestellt.

Es wurden insgesamt vier Varianten betrachtet:

Variante A -Umbau und Anbau Maßnahmen
Variante B -Neubau Erweiterung und Umbau Maßnahmen
Variante C -Kompletter Neubau Kindergarten auf dem bestehenden Grundstück
Variante D -Neubau „grüne“ Wiese

Für das weitere Vorgehen muss eine Entscheidung getroffen werden, welche Variante weiterverfolgt werden soll.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Noch keine Auswirkungen

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt die Variante D weiter zu verfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 02.08.2022 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
  • Für die Grund- und Mittelschule Rott a. Inn wurde ein Förderverein gegründet. Für interessierte Gemeinderatsmitglieder wurden entsprechende Mitgliedsanträge ausgelegt.
  • Aufgrund erneuter Probleme im Buchenweggraben wurde dort eine Kanalbefahrung veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass einige Rohre gebrochen sind und daher erneut werden müssen. Die Rohre befinden sich zum Teil in 33m Tiefe, so dass entsprechend aufwändige Tiefbauarbeiten erforderlich wurden. Da auch die Kreisstraße über den Buchenweggraben entwässert wird, soll eine Kostenbeteiligung des Landkreises Rosenheim geprüft werden.
  • Bezüglich des Parkplatzes am Bahnhof Ramerberg ging nun endlich eine Rückmeldung der Deutschen Bahn ein. Hier soll demnächst ein Ortstermin mit Vertretern der Bahn stattfinden.
  • Die Befliegung zur Ermittlung der beitragspflichtigen Geschossflächen sind abgeschlossen und entsprechende Fragebögen an die Grundstückseigentümer wurden bereits verschickt. Einige Bürger bemängelten bereits die kurze Fristsetzung für eine Rückmeldung. Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro ist auch eine Rückmeldung bis 20.08.22 noch ausreichend.
  • Das Protokoll des letzten Kläranlagen Jourfix mit der Firma Südwasser wurde allen Gemeinderatsmitgliedern auf den Tisch gelegt und kann mitgenommen werden.
  • Eine Rückfrage bei der UGG zum weiteren Ablauf des Breitbandausbaus blieb bisher unbeantwortet. 





Anfragen:

  • Gemeinderatsmitglied Tretter erkundigt sich, ob die Probleme bzgl. des Zugangs von Gemeinderatsmitglied Stawiarski zum Ratsinformationssystem behoben werden konnten, damit künftig die Gefahr von Ladungsmängeln ausgeschlossen werden kann. Herr Brockhoff erklärt, er habe Herrn Stawiarski die Zugangsdaten zum RIS im Vorfeld der Sitzung übergeben, somit sei der Zugang für Herrn Stawiarski nunmehr gesichert.
  • Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich bzgl. der gebrochenen Rohre im Buchenweggraben, wo genau sich diese befinden. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass diese sich im Hang befinden und daher eben entsprechend tief liegen.
  • Herr Fuchs erkundigt sich weiterhin, wieso ein Bauzaun bei den Eichen an der Bushaltestelle aufgestellt wurde. Bürgermeister Reithmeier informiert, der Bauzaun sei aufgrund eines Befalls mit dem Eichenprozessionsspinner aufgestellt worden, um insbesondere im Bereich der Bushaltestelle eine Gefährdung ausschließen zu können. Der Bauzaun soll jedoch morgen wieder abgebaut werden und der private Eigentümer der Bäume ist dann selbst für entsprechende Sicherungsmaßnahmen zuständig. 

Datenstand vom 30.09.2022 10:18 Uhr