Datum: 06.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 02.08.2022
2 freiwillige Leistung: Zuschussantrag der VHS Wasserburg
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf der Fl.Nr. 269/18 der Gemarkung Ramerberg (Seilerstraße 18)
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 02.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 06.09.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die öffentliche Niederschrift vom 02.08.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. freiwillige Leistung: Zuschussantrag der VHS Wasserburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 06.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Sitzung am 02.08.2000 lag keine Begründung für die Anhebung vom 0,50 €/Einwohner auf 0,70 €/Einwohner vor.

Nach Rücksprache mit der VHS beträgt der Zuschussbetrag seit vielen Jahren 0,70 €/Einwohner.
Dieser wurde auch bis zum Jahr 2019 gewährt. Im Jahr 2019 hat der Gemeinderat eine Kürzung auf 0,50 €/Einwohner beschlossen. Eine Begründung für die Kürzung ist den Akten nicht zu entnehmen.

Nachdem die VHS in den in den Jahren 2020 und 2021 lediglich einen allgemeinen Zuschussantrag stellte (ohne Nennung eines Betrages) wurde seitens des Gemeinderates je ein Zuschussbetrag von 0,50 €/Einwohner gewährt.

Mit Schreiben vom 07.07.2022 ist der Zuschussantrag der VHS für das Jahr 2022 eingegangen, in welchem ausdrücklich 0,70 €/Einwohner beantragt werden.

Auf Basis der aktuellen Einwohnerzahlen würde sich bei 0,50 €/Einwohner ein Zuschuss i.H.v. 705,00 € errechnen.

Auf Basis von 0,70 €/Einwohner erhöht sich der Zuschuss auf 987,00 €.

Laut Bayerischem Landesamt für Statistik waren zum 31.12.2021 in Ramerberg 1.410 € Einwohner gemeldet.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ausgaben in Höhe von 987,00 €

Beschluss

Der Zuschussantrag der VHS wird genehmigt. Die Zuschusshöhe beträgt 0,70 € je Einwohner. Es wird ein Zuschuss i.H.v. insgesamt 987,00 € gewährt. Die VHS soll erneut darum gebeten werden, Auswertungen zur Nutzung des Angebots durch Bürger der Gemeinde Ramerberg vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf der Fl.Nr. 269/18 der Gemarkung Ramerberg (Seilerstraße 18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 06.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 6 Eich West – 1. Änderung“ und begründet sich somit nach §30 BauGB bzw. den baurechtlichen Festsetzungen innerhalb des Bebauungsplanes.

Das Vorhaben wurde mit der Genehmigungsfreistellung vom 15.02.2022 freigestellt, da die eingereichten Planunterlagen und somit die geplante Ausführung zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelcarport den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.

Bei einer Baukontrolle am 21.07.2022 durch das Landratsamt Rosenheim wurde jedoch festgestellt, dass die Bodenplatte um 0,08 m (488,43 ü. NN) über dem im Bebauungsplan zulässigen Maß (488,35 ü. NN) errichtet wurde.

Die Wandhöhe wurde von der Oberkante der Bodenplatte bis zum vorhandenen Giebel gemessen. Die Höhe misst aktuell 6,24 m. Nach mehrmaliger Nachfrage durch die Bauaufsicht beim Bauherrn erklärte dieser, dass der Giebel noch nicht fertig sei. Es fehlt noch der Ringanker. Wenn man den noch nicht errichteten Ringanker samt Dachaufbau berücksichtigt, ergibt sich eine rechnerische Wandhöhe von ca. 6,74 m (6,24 m + 0,50 m für Ringanker und Dachaufbau). Damit weicht die tatsächlich zu erwartende Wandhöhe um etwa 0,50 m von der in den Planunterlagen dargestellten Wandhöhe ab.

Das Gebäude hat eine Größe von ca. 11,50 auf 9,50 m.
Die Wandhöhe beträgt in der Tektur-Planung 6,74 m und die Gebäudehöhe beträgt 9,26 m.
Dies entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes (50 cm zu hoch).

Die Abstandsflächen können weiterhin auf dem Baugrundstück bzw. in einem rechtlich zulässigen Maß auf der angrenzenden, öffentlichen Verkehrsfläche dargestellt werden.
Die Zufahrt ist gesichert über die gemeindliche Straße „Seilerstraße“.

Ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis liegen den Antragsunterlagen bei und können somit nachgewiesen werden.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung ist vorhanden.
Das Niederschlagswasser wird vollständig auf dem Baugrundstück versickert.

4 von 6 Nachbarunterschriften sind vorhanden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Zur Tekturplanung zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf der Fl.Nr. 269/18 der Gemarkung Ramerberg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 06.09.2022 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
  • Demnächst werden an alle Bürger, die noch keine Rückmeldung zur Flächenermittlung abgegeben haben, Erinnerungsschreiben versandt. 
  • Sowohl in Zellerreith als auch in Sendling waren vor Kurzem wieder Wasserrohrbrüche zu verzeichnen.
  • Am 11.10.22 findet ein Termin mit der Deutschen Bahn bzgl. des Parkplatzes am Bahnhof statt.
  • Seitens der Gemeinde wurde bei der UGG zum aktuellen Sachstand bzgl. des Glasfaseranschlusses nachgefragt. Laut UGG laufen hier noch die Planungen, urlaubsbedingt kam es zu Verzögerungen.
  • Derzeit bestehen Lieferschwierigkeiten für das Material, welches zur Fertigstellung der neuen Trinkwasserleitung bzw. der dazugehörigen technischen Gebäude benötigt wird. Die Maßnahme wird vermutlich im Oktober oder November soweit fortgeschritten, dass die Chlorung eingestellt werden kann.
  • Es fand ein Ortstermin mit dem Landratsamt beim Buchenweggraben statt, um den Kostenanteil des Landkreises zu ermitteln. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Landkreis sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
  • Mit der Oberflächenentwässerung in Zellerreith gibt es Probleme, hier läuft sehr viel Wasser den Berg hinunter. Zur Fehlersuche ist eine Kamerabefahrung erforderlich.
  • Der SV Ramerberg hat zu seinem 70jährigen Jubiläum eingeladen. Rückmeldungen zur Teilnahme sollen an Frau Schmeisz erfolgen.
  • Die diesjährige Bürgerversammlung findet am 19.10.22 um 19:30 Uhr statt.
  • Die nächste Bauausschusssitzung ist für den 27.09.22 anberaumt.
  • Demnächst werden seitens der Verwaltung die Herstellungsbeitragsbescheide für Wasser und Abwasser von bisher noch nicht abgerechneten Baumaßnahmen verschickt.  

Anfragen:

  • Frau Hölzle erkundigt sich bzgl. kleinerer Abweichungen bei den Bögen zur Flächenermittlung. Herr Brockhoff erläutert, die hier angesprochenen Abweichungen ergäben sich aufgrund der Rechengenauigkeit. Im Flächenermittlungsbogen werden die Werte lediglich mit 2 Stellen hinter dem Komma angegeben, die Excel-Liste berechnet die Werte jedoch wesentlich genauer. Dadurch entstehen kleinere Abweichungen.
  • Herr Tretter erkundigt sich, ob es bei etwaigen Änderungen der Flächen nochmals einen Korrekturbogen gibt oder ob dann gleich ein entsprechender Bescheid erlassen wird. Herr Brockhoff kann dies nicht hundertprozentig beantworten, vermutlich wird jedoch nochmals ein korrigierter Bogen verschickt.

Datenstand vom 06.10.2022 09:47 Uhr