Datum: 04.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 06.09.2022
2 Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung; Festlegung der Vorauszahlung
3 Haushaltsentwicklung Gemeinde Ramerberg Stand 26.09.2022
4 Standortsuche Sportplatz SV Ramerberg; Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung eines Lärmschutzgutachtens / Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau von Monteurzimmern in eine Lagerhalle auf der Fl.Nr. 80/6 der Gemarkung Ramerberg (Anger 1c)
6 Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 06.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 04.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Hölzle bittet um Korrektur der Niederschrift bei TOP 3. In der Niederschrift wird hier eine Überschreitung der zulässigen Höhen um 0,4 m erwähnt, tatsächlich bemisst sich die Überschreitung aber auf 0,5 m.

Beschluss

Die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2022 wird unter Berücksichtigung der oben genannten Änderung zu TOP 3 genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung; Festlegung der Vorauszahlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 04.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Gemeinde Ramerberg verpflichtet, die Investitionskosten die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, den Aufwand zu 70 % über einmalige Verbesserungsbeiträge sowie zu 30 % über Gebühren zu finanzieren.

Derzeit wird die Kalkulation für die vorläufigen Beitragssätze erstellt, die Gesamtkosten betragen ca. 730.000 € netto. 

Um die Belastung für die Beitragsschuldner besser zu verteilen, empfiehlt die Verwaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des errechneten vorläufigen Beitragssatzes pro m2 Grundstücksfläche und pro m2 Geschossfläche festzusetzen.

Die Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung und Endabrechnung mit dem endgültigen Beitragssatz verrechnet. 

Diskussionsverlauf

Seitens des Gemeinderats wird eine niedrigere Vorauszahlung gewünscht, damit die Bürger ggf. Zeit haben, finanzielle Mittel für den Verbesserungsbeitrag freizuschaufeln. Die Vorauszahlung soll daher nur 20 % des erwarteten Verbesserungsbeitrags betragen.

Beschluss

Für die Baumaßnahme „Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung“ wird eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des errechneten vorläufigen Beitragssatzes pro m2 Grundstücksfläche und pro m2 Geschossfläche festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

3. Haushaltsentwicklung Gemeinde Ramerberg Stand 26.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 04.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die aktuelle Haushaltsentwicklung mit Stand 26.09.2022 lässt sich wie folgt bewerten:

Positiv entwickelt haben sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung. Hier wird mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 290.000 € gerechnet. Allgemein ist im Verwaltungshaushalt von einem höheren Sollüberschuss als ursprünglich kalkuliert auszugehen. 

Im Vermögenshaushalt werden die Gesamtkosten für die Sanierung der Wasserversorgung den Haushaltsansatz nicht erreichen. Die von der Feuerwehr geplanten Beschaffungen sollen noch in 2022 erfolgen. Die aufgeführten Tiefbaumaßnahmen sollen, soweit als möglich noch in 2022 begonnen bzw. umgesetzt werden.

Mit Schreiben vom 08.03.2022 zur Genehmigung des Haushaltes 2022 hat das Landratsamt Rosenheim mitgeteilt, dass eine Kreditaufnahme nur zulässig ist, wenn keine andere Finanzierung möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

Nach dem derzeitigen Sachstand wird die kalkulierte Kreditaufnahme in Höhe von 987.000 € erheblich unterschritten werden.  


Die Haushaltsentwicklung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die Haushaltsstellen, bei welchen sich die Einnahmen bzw. Ausgaben mit einer Hochrechnung ermitteln lassen, sind mit den voraussichtlichen Jahresabschlusszahlen hinterlegt.

zum Seitenanfang

4. Standortsuche Sportplatz SV Ramerberg; Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung eines Lärmschutzgutachtens / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 04.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zur weiteren Prüfung der Realisierbarkeit eines Sportplatzes und eines Kindergartens im Bereich Ramerberg West sollte ein Immissionsschutzgutachten erstellt werden, da ansonsten nicht vorhersehbar ist, ob und ggf. unter welchem finanziellen Aufwand eine Realisierung des Sportplatzes und des Kindergartens an diesem Standort möglich ist. 

Diskussionsverlauf

Seitens des Gemeinderats wird teilweise in Frage gestellt, ob zum derzeitigen Zeitpunkt bereits Kosten für in Immissionsschutzgutachten produziert werden sollen oder ob zunächst zumindest schriftliche Zusagen aller beteiligten Grundstückseigentümer zum Verkauf der erforderlichen Grundstücke eingeholt werden sollen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für ein Immissionsschutzgutachten einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau von Monteurzimmern in eine Lagerhalle auf der Fl.Nr. 80/6 der Gemarkung Ramerberg (Anger 1c)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 04.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.

Der Bauherr beantragt den Ausbau des 1. Obergeschosses des bereits bestehenden Gebäudes in Anger 1c zu 11 Monteurzimmern und zwei Gemeinschaftsküchen.
Jedes Zimmer hat inkl. Sanitär-Raum eine Fläche von ca. 15 m², die beiden Küchen eine Größe von ca. 22 bzw. 30 m².
Alle Zimmer sind mit eigenen Sanitär-Anlagen ausgestattet und erhalten Tageslichteinstrahlung über jeweils ein Dachfenster.
Der Zugang erfolgt entweder über das hausinterne Treppenhaus oder eine Außentreppe, womit auch das Kriterium für 2 Fluchtwege im Brandfall erfüllt ist.

Die gesetzlichen Abstandsfläche können nicht alle auf dem Baugrundstück hergestellt werden. 
Es wird, gemäß den Antragsunterlagen, eine Abstandsflächenübernahme in nördlicher Richtung des Gebäudes auf die Flurnummer 85/0 (Grundstück Kläranlage, Eigentümer Gemeinde Ramerberg) beantragt.
Die Abstandsflächen werden über die komplette Breite der beantragten Wohnungen, also 12,02 m und einer Tiefe von min. 3,005 auf max. 3,95 m beantragt.
Die benötigten Abstandsflächen für das beantragte Vorhaben kreuzen sich im 90 Grad Winkel mit den Abstandsflächen des Gebäudes der Kläranlage Ramerberg, somit können sich diese nicht überlappen.
Des Weiteren würden neue Abstandsflächenregelungen in Geltung kommen, wenn am Klärgebäude etwas umgebaut werden müsste. Aus diesem Aspekt ist es ebenfalls nicht empfohlen, der Abstandsflächenübernahme zuzustimmen.
Nach Rücksprache mit dem Bauherrn, dass einer Abstandsflächenübernahme nicht zugestimmt wird, hat dieser einen Abweichungsantrag von Art. 6 BayBO (Abstandsflächenregelung) eingereicht, welcher bei Zustimmung durch das LRA zur Folge hat, dass die Maßnahme in Richtung der Kläranlage keine Abstandsflächen auslöst und somit ohne Abstandsflächen gebaut werden kann.

Ein rechnerischer bzw. zeichnerischer Stellplatznachweis liegen dem Antrag bei, es werden je 4 Betten ein Stellplatz benötigt. Bei 11 Betten macht das in Summe 3 Stellplätze, welche auf dem Baugrundstück hergestellt werden können.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung ist gesichert.
Das Niederschlagswasser wird wie bisher, da am Dach nichts verändert wird, in die Attel eingeleitet.
Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße „Am Anger“.

4 von 6 Nachbarunterschriften liegen vor. Eine fehlende Unterschrift ist von der DB Netz, hier wird das LRA Rosenheim eine Stellungnahme von der DB Netz nachfordern und die zweite, fehlende Unterschrift ist von der Gemeinde Ramerberg.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau der Monteurzimmer gem. §36 BauGB wird erteilt.
Der beantragten Abstandsflächenübernahme auf die Flurnummer 85/0 der Gemarkung Ramerberg (Kläranlagen-Gelände) wird nicht zugestimmt.
Dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen wird seitens der Gemeinde Ramerberg stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 04.10.2022 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
    • Die Sperrung der Bahnstrecke wird noch längere Zeit andauern, dem Schienenersatzverkehr stehen leider nur wenige Busse zur Verfügung. Kontaktdaten der Bahn sind auf der Homepage der Gemeinde Ramerberg zu finden.
    • Die Kinderkrippe startet ab November zunächst mit 8 Kindern.
    • Im Rahmen der Verbesserung der Trinkwasserversorgung werden die technischen Gebäude voraussichtlich nächste Woche fertig, die Restarbeiten für dieses Los sollten dann voraussichtlich bis November abgeschlossen sein. Der Rückbau der Totleitungen wird sich allerdings voraussichtlich noch ins Jahr 2023 hineinziehen.
    • Bei der UGG wurde erneute eine Anfrage bzgl. des aktuellen Sachstands zum Glasfaserausbau gestellt. Eine Rückmeldung hierzu liegt bisher nicht vor.
    • Ein Bürgergespräch mit dem Ortsteil Ramerberg bzgl. eines möglichen Standorts für den Sportplatz hat stattgefunden.
    • Der SV Ramerberg feierte am Sonntag sein 70jähriges Bestehen.
    • Der Verein „Ramerberger Frauen e.V.“ hat sich kürzlich gegründet.
    • Die Bürgerversammlung findet am 19.10.2022 in Zellerreith statt.
    • Die Informationsveranstaltung zum Thema Trinkwasserversorgung findet am 15.11.2022 in Ramerberg statt.


Anfragen:

  • Frau Hölzle erkundigt sich, wo der Geschwindigkeitsmesser derzeit aufgestellt ist. Herr Reithmeier informiert, dass dieser in Reitberg aufgestellt wurde.
  • Frau Hölzle erkundigt sich ferner nach haftungsrechtlichen Aspekten bei etwaigen Unfällen auf dem neuen Geh- und Radweg, wenn dieser derzeit noch gar nicht fertiggestellt sei. Bürgermeister Reithmeier erläutert, dass der Geh- und Radweg noch nicht offiziell eröffnet wurde und die Nachbesserungsarbeiten voraussichtlich bis November abgeschlossen sind.
  • Gemeinderatsmitglied Hölzle erkundigt sich bzgl. eines Überblicks, wofür der gemeindliche Wasserwart alles zuständig ist. Bürgermeister Reithmeier erwidert, er werde diesbezüglich in nichtöffentlicher Sitzung allgemein über den Überstundenstand bei den gemeindlichen Arbeitnehmern informieren. Der Wasserwart sei jedoch derzeit ausschließlich mit Tätigkeiten der Wasserversorgung und der parallel laufenden Fortbildung mehr als ausgelastet. Ggf. wird der Wasserwart im Rahmen der Informationsveranstaltung zur Trinkwasserversorgung auch selbst nochmal sich und seine Tätigkeiten der Bevölkerung vorstellen.
 

Datenstand vom 02.03.2023 14:01 Uhr