Datum: 08.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 04.10.2022
2 Sportförderung für den WSV Zellereith
3 Sportförderung für den SV Ramerberg e.V.
4 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Gesetzliche Anpassung der Kommandantenentschädigung
5 Vollzug des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
5.1 Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
5.2 Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Brandstett-Eich zu einem ausgebauten bzw. zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
5.3 Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 04.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Sportförderung für den WSV Zellereith

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gewährung eines Übungsleiterzuschusses für den WSV Zellereit 

Mit Bescheid vom 22.08.2022 wurde dem WSV Zellereit eine pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaats Bayern in Höhe von 3.446,07 € bewilligt. (Mittlerweile leistet der Freistaat Bayern keinen Corona-Zuschlag mehr). 

In der Vergangenheit wurde der staatliche Zuschuss von der Gemeinde Ramerberg in gleicher Höhe, jedoch ohne Corona-Zuschlag, als kommunaler Zuschuss gewährt.

Beschluss

Die Gemeinde Ramerberg gewährt dem WSV Zellerreit einen Zuschuss i.H.v. 100 % der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern. Der gemeindliche Zuschuss zur Sportförderung beträgt   damit 3.446,07 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Sportförderung für den SV Ramerberg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gewährung eines Übungsleiterzuschusses für den SV Ramerberg e.V. 

Mit Bescheid vom 22.08.2022 wurde dem SV Ramerberg e.V. eine pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaats Bayern in Höhe von 2.414,83 € bewilligt. (Mittlerweile leistet der Freistaat Bayern keinen Corona-Zuschlag mehr). 

In der Vergangenheit wurde der staatliche Zuschuss von der Gemeinde Ramerberg in gleicher Höhe, jedoch ohne Corona-Zuschlag, als kommunaler Zuschuss gewährt.

Beschluss

Die Gemeinde Ramerberg gewährt dem SV Ramerberg e.V. einen Zuschuss i.H.v. 100 % der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern. Der gemeindliche Zuschuss zur Sportförderung beträgt   damit 2.414,83 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Gesetzliche Anpassung der Kommandantenentschädigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Bekanntmachung vom 12.10.2022 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern bekannt gemacht, dass die Entschädigung der Kommandanten ab 01. Dezember 2022 angehoben wird. Deshalb ist der Entschädigungssatz der Feuerwehr Ramerberg anzupassen. 

Die Entschädigung für die Feuerwehrkommandanten betrug monatlich 176,00 € für den 1. Kommandanten und 88,00 € für dessen Stellvertreter. 
Ab dem 01.12.2022 ist der Entschädigungssatz um 2,8 % zu erhöhen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ab dem 01.12.2022 ist der Entschädigungssatz um 2,8 % zu erhöhen.

Beschluss

Die Entschädigung für die Feuerwehrkommandanten beträgt ab 01.12.2022 181,20 € für den 1. Kommandanten und 90,60 € für dessen Stellvertreter.

Das Personalamt wird gebeten, die Beträge ab Dezember 2022 auszuzahlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5
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5.1. Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.3
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.2
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung vom 11.04.2017 wurde beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altstadtstraße“ in seiner Straßenklasse zu teilen. Die ersten rund 150 m bis zum Anwesen Alte-Stadt-Weg 6 bleibt eine Gemeindestraße mit der Straßenklasse Ortsstraße und wird entsprechend umgestuft. Der Rest der Straße mit einer Länge von 370 m wird zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft. 
Da bei Umstufungen gemäß Art. 7 BayStrWG das Landratsamt Rosenheim als Straßenaufsichtsbehörde zu hören ist, wurde dies mit Schreiben vom 10.08.2017 erledigt. Die Rechtsaufsicht hat uns mitgeteilt, dass es sich beim größten Teil der Straße um einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, da die Straße die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege nicht erfüllt. Bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt am 
am 19.04.2020 wurde die Mitteilung von 2017 noch einmal bestätigt. Da der asphaltierte Teil (ca. 150 m) im Außenbereich liegt, kann dieser Teiler der Straße nicht als Ortsstraße gewidmet werden. In Betracht kommt hierbei nur ein ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg. 
Straßenbaulastträger bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, bei einem ausgebauten Weg die Gemeinde Ramerberg.

Rund 370 m der Gemeindeverbindungsstraße ist als nicht ausgebauter Feld- und Waldweg zu widmen, der asphaltierte Teil (150 m) ist als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen.

Der Umstufungsbeschluss vom 11.04.2017 ist entsprechend zu ändern. 

Diskussionsverlauf

Im Rahmen intensiver Diskussionen wurde im Gemeinderat über die Notwendigkeit, sich an die bestehende Gesetzeslage zu halten und rechtskonforme Entscheidungen einerseits sowie andererseits die praktische Handhabung und die mit einer Umstufung ggf. auftretenden Probleme beraten. Aus Sicht des Gemeinderats besteht hier der Zwiespalt, dass die Gemeinde Ramerberg an den Widmungen der Straßen eigentlich keine Änderungen vornehmen möchte, dies jedoch dann nicht gesetzeskonform wäre. Seitens des Gemeinderats wird auch angeregt zu prüfen, ob durch Satzungen trotz einer Umstufung der Wege die Straßenbaulast weiterhin bei der Gemeinde verbleiben könnte. 
Verwaltungsseits wird darauf hingewiesen, dass die rechtliche Beurteilung des Landratsamtes Rosenheim den gesetzlichen Regelungen entspricht und auch eine satzungsmäßige Übernahme der Straßenbaulast aus Sicht des Landratsamtes nur für das gesamte Gemeindegebiet möglich wäre, was jedoch zu haushaltsrechtlichen Problemen führen würde. 

Beschluss

Der unter TOP 5d der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 gefasste Gemeinderatsbeschluss zur Änderung der Straßenklasse der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße wird aufgehoben. Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altstadtstraße“ mit einer Länge von rund 370 m zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die süd-westliche Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 1112/1, Gem. Ramerberg, der Endpunkt liegt an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „B 15 - Mittelsendling“. Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Grundstückseigentümer. 
Zudem wird beschlossen, den asphaltierten Bereich, ca. 150 Meter, zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist an der Einmündung zur B 15, der Endpunkt ist die süd-westliche Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 1112/1, Gem. Ramerberg. Straßenbaulastträger ist weiterhin die Gemeinde Ramerberg. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen.
Der Beschluss vom 11.04.2017 wird damit gegenstandslos.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Auf Wunsch folgende namentliche Erwähnung des Abstimmungsverhaltens: Für den Beschlussvorschlag: Gemeinderatsmitglieder Fuchs, Ullmann und Hölzle Gegen den Beschlussvorschlag: Gemeinderatsmitglieder Riedl und Zott

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5.2. Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Brandstett-Eich zu einem ausgebauten bzw. zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.3
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.2
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung vom 11.04.2017 wurde beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett-Eich“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen bzw. abzustufen. 
Da bei Umstufungen gemäß Art. 7 BayStrWG das Landratsamt Rosenheim als Straßenaufsichtsbehörde zu hören ist, wurde dies mit Schreiben vom 19.07.2017 erledigt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat uns mitgeteilt, dass es sich beim größten Teil der Straße um einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, da die Straße die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege nicht erfüllt. Bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt am 19.04.2021 wurde die Mitteilung von 2017 noch einmal bestätigt. 

Lediglich die ersten 70 m sind asphaltiert und dienen der Erschließung des Anwesens Brandstett 1 (ehem. Gärtnerei). Dieser Bereich ist als ausgebauter Feld- und Waldweg zu widmen. Der übrige Teil der Straße (ca. 472 Meter) ist als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg abzustufen, womit die jeweiligen Grundstückseigentümer die Straßenbaulastträger werden. 

Auch hier ist die Gemeinde Ramerberg wieder zur Umstufung dieser Straße verpflichtet (Art. 7 BayStrWG), da die Voraussetzungen für eine Gemeindeverbindungsstraße nicht mehr erfüllt sind. 

Der Umstufungsbeschluss vom 11.04.2017 ist entsprechend zu ändern. 

Beschluss

Der unter TOP 5g der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 gefasste Gemeinderatsbeschluss zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Branstett-Eich wird aufgehoben. Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett - Eich“ mit einer Länge von rund 70 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Abzweigung zur Gemeindeverbindungsstraße Rott-Zoßöd-Ramerberg, der Endpunkt ist die Schnittstelle zur Fl. Nr. 342/1 (Südgrenze), Gem. Ramerberg. 
Zudem wird beschlossen, den übrigen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett - Eich“ mit einer Länge von rund 472 m zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Schnittstelle zur Fl. Nr. 342/1 (Südgrenze), Gem. Ramerberg, der Endpunkt liegt an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 15 „Hinterleitenerstraße“. Straßenbaulastträger bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, bei einem ausgebauten Weg die Gemeinde Ramerberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Auf Wunsch folgende namentliche Erwähnung des Abstimmungsverhaltens: Für den Beschlussvorschlag: Gemeinderatsmitglieder Fuchs, Ullmann und Hölzle Gegen den Beschlussvorschlag: Gemeinderatsmitglieder Riedl und Zott

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5.3. Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.3
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.2
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 wurde beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen. 
Da bei Umstufungen gemäß Art. 7 BayStrWG das Landratsamt Rosenheim als Straßenaufsichtsbehörde zu hören ist, wurde dies im Juli 2017 erledigt. Das Landratsamt teilte mit, dass es sich bei der Straße um einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, da die Voraussetzungen für einen ausgebauten Weg nicht gegeben sind. Lediglich die ersten 55 m sind asphaltiert und dienen der Erschließung der Anwesen Wasserburger Straße 1 und 2. Dieser Bereich ist als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen, der restliche Teil der Straße als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg. 
Straßenbaulastträger bei einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Für den Unterhalt der Straße wäre somit nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern die jeweiligen Grundstückseigentümer (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG).

Die Gemeinde Ramerberg ist gemäß Art. 7 BayStrWG zur Umstufung dieser Straße verpflichtet, einen Ermessensspielraum gibt es dabei nicht. 

Der Umstufungsbeschluss vom 11.04.2017 ist entsprechend zu ändern. 

Beschluss

Der unter TOP 5b der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 gefasste Gemeinderatsbeschluss zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße B15 - Mittelsendling wird aufgehoben. Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ mit einer Länge von rund 55 Meter zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Abzweigung B 15, Endpunkt ist die Schnittstelle zur Fl. Nr. 1127/11, Gemarkung Ramerberg (Westgrenze des Wirtschaftsweges entlang der B 15). 
Zudem wird beschlossen, den restlichen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße, ca. 862 Meter, zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Straßenbaulast für diesen Teilbereich geht an die Grundstückseigentümer über. Anfangspunkt ist die Schnittstelle zur Fl. Nr. 1127/11, Gemarkung Ramerberg, Endpunkt ist an der Einmündung in die Sendlinger Straße. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen.

Der Beschluss vom 11.04.2017 wird damit gegenstandslos. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Auf Wunsch folgende namentliche Erwähnung des Abstimmungsverhaltens: Für den Beschlussvorschlag: Gemeinderatsmitglieder Fuchs, Ullmann und Hölzle Gegen den Beschlussvorschlag: Gemeinderatsmitglieder Riedl und Zott

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.11.2022 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:

    • Die Krippe im UG des Gemeindehauses ist gestartet und wird derzeit von 6 Kindern besucht. 
    • Die Wasserleitung nach Sendling ist fertiggestellt, die Chlorung wurde mittlerweile eingestellt. Es kann sich jedoch noch etwas Chlor im Rohrsystem befinden. Zwei Wasserproben wurden bereits genommen.
    • Aufgrund eines Defekts an einem Unterflurhydranten waren kurzzeitig einige Haushalte ohne Wasser.
    • Der Bauherr in der Seilerstraße baut zurück.
    • Am 15.11.22 findet der Infoabend zum Thema Trinkwasser statt.
    • Der gemeindliche Notfallplan wurde bereits begonnen und wird in den nächsten Wochen weiter bearbeitet.
    • Bei einem Termin mit Vertretern der Bahn wurde besprochen , dass eine Parkplatzerweiterung zwar grundsätzlich machbar sei, die entsprechenden Kosten müsste aber die Gemeinde tragen. 
    • Ab dem Jahr 2024 soll zudem ein behindertengerechter Ausbau des Bahnhofs durchgeführt werden. Eine Rückmeldung seitens der Bahn, wann der Bahnbetrieb wieder aufgenommen wird, ist noch nicht eingegangen.
    • Seitens der UGG wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass derzeit die Planungen für den Glasfaserausbau zurückgestellt wurden und hierüber im Jahr 2023 neu entschieden wird.

  • Frau Hölzle weist darauf hin, dass die Flächen, die nun als Zufahrt zur Baustelle genutzt werden, Ausgleichsflächen der Bahn für bereits durchgeführte Maßnahmen sind. 

Anfragen:

  • Frau Hölzle erkundigt sich nach dem Hintergrund der Halteverbote in Zellerreith-Unterfeld. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass diese aufgrund der bevorstehenden nächtlichen Prüfung der Wasserleitung aufgestellt wurden.
  • Frau Hölzle erkundigt sich ferner, wie breit der Radweg in Anger sei. Bürgermeister Reithmeier erklärt, dieser sei 5m breit. Die beauftragte Baufirma würde im Übrigen den Weg demnächst nochmal abziehen und walzen, ohne dass hierdurch Mehrkosten für die Gemeinde entstehen.
  • Herr Stawiarski regt an, ein Parkverbot in der engen Kurve vor der Klosterstraße 14 in Sendling zu prüfen. 
  • Herr Fuchs erkundigt sich bezüglich des Weges zum Bahnhof, ob hier noch Baumfällarbeiten durchgeführt werden und ein neues Geländer gemacht wird. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass die gemeindlichen Pflichten hinsichtlich der Baumfällungen erfüllt sind und keine weiteren Baumfällungen mehr durchgeführt werden. Sonstige Ausgaben an dem Weg würden in den Haushalt 2023 eingeplant. Herr Fuchs bittet darum, die Errichtung eines provisorischen Geländers zu prüfen.
  • Herr Ullmann erkundigt sich, ob die Asphaltierungsarbeiten vom Bauhof nach Bruck heuer noch stattfinden. Bürgermeister Reithmeier informiert, die Asphaltierungsarbeiten seien für Dezember vorgesehen.
  • Herr Fuchs erkundigt sich, ob geplant sei auch weiterhin kleinere Risse in den Straßen zu reparieren, da dies in der Vergangenheit gemacht worden sei, um größere Schäden zu vermeiden. Bürgermeister Reithmeier erwidert, dies sei bisher nicht geplant.   

Datenstand vom 14.12.2022 14:42 Uhr