Datum: 23.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 09.11.2021
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Teileinfriedung am landwirtschaftlichen Anwesen auf der Fl.Nr. 377 der Gemarkung Ramerberg (Mitterhof 3)
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mutterkuhstalles auf der Fl.Nr. 42 der Gemarkung Ramerberg (Dorfstraße 1)
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Druckminderstation zur Trinkwasserversorgung auf der Fl.Nr. 80 der Gemarkung Ramerberg
5 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 09.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) 1. Bauausschuss Ramerberg 23.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Abstimmung über die Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 09.11.2021.

Beschluss

Die Abstimmung über die öffentliche Niederschrift vom 09.11.2021 wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt, da die Niederschrift nicht ordnungsgemäß mit der Einladung versendet wurde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Teileinfriedung am landwirtschaftlichen Anwesen auf der Fl.Nr. 377 der Gemarkung Ramerberg (Mitterhof 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) 1. Bauausschuss Ramerberg 23.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Sophia Schuster ist persönlich beteiligt und wirkt somit bei Diskussion, Abstimmung und Beschlussfassung nicht mit (Art. 49 GO).

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich nach §35 BauGB. 

Der Bauherr hat die Teileinfriedung am landwirtschaftlichen Anwesen auf der Fl.Nr. 377 der Gemarkung Ramerberg errichtet.
Es wurde eine Einfriedung mit einer Höhe von ca. 1,20 Meter errichtet; die Zaunsäulen wurden mit Ziegelsteinen oder dergleichen aufgemauert, also Fundament dient ein geschlossener Sockel.
Zwischen den Säulen wurden jeweils abwechselnd Holz- bzw. Metallelemente verbaut.

Die o. g. Einfriedung wurde bereits errichtet, ohne der Kenntnis, dass hierfür ein Baugenehmigungsverfahren notwendig gewesen wäre.
Die Unterschrift des Nachbarn liegt vor.
Weitere Anlieger sind die Gemeinde Ramerberg sowie der Landkreis Rosenheim. Deren Einwilligung ergibt sich im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mutterkuhstalles auf der Fl.Nr. 42 der Gemarkung Ramerberg (Dorfstraße 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) 1. Bauausschuss Ramerberg 23.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Rupert Riedl ist persönlich beteiligt und wirkt somit bei Diskussion, Abstimmung und Beschlussfassung nicht mit (Art. 49 GO).

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich nach §35 BauGB.

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Mutterkuhstalles auf der Fl.Nr. 42 der Gemarkung Ramerberg, Dorfstraße 1.
Der Stall hat eine Größe von 25,44 m x 21,12 m.
Er wird hinter der bestehenden Maschinenhalle errichtet. Im Zuge der Errichtung werden bestehende Fahrsilos abgebrochen.
Insgesamt soll der Stall Platz für 41 Liegeplätze aufweisen.


Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt über die öffentliche Kanalisation bzw. den Regenwasserkanal.
Die Erschließung ist durch eine Gemeindestraße gesichert.
Die Wasserversorgung ist durch die gemeindliche Wasserversorgung gesichert.
Es sind nicht alle Nachbarunterschriften vorhanden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Druckminderstation zur Trinkwasserversorgung auf der Fl.Nr. 80 der Gemarkung Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) 1. Bauausschuss Ramerberg 23.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und ist somit nach §35 BauGB zu beurteilen.

Der Bauherr beabsichtigt im Zuge der Sanierung des Trinkwassernetzes eine Druckminderungsstation auf der Fl.Nr. 80 der Gemarkung Ramerberg zu errichten.

Das Vorhaben ist aus Grundgerüst eine Fertiggarage, welche einen Holzdachstuhl bekommt und mit Holz verschlagen wird. Im Inneren befinden sich die Armaturen zur Druckminderung des Wasserdrucks.
Die Druckminderungsstation mindert den Wasserdruck, da dieser sonst zu hoch für die anzuschließenden Gebäude wäre.

Die Unterschriften aller Anlieger liegen bis dato noch nicht vor. Herr Bürgermeister Reithmeier kümmert sich jedoch um alle benötigten Unterschriften bzw. Einverständniserklärungen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) 1. Bauausschuss Ramerberg 23.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wurde darüber bekannt gegeben, dass Herr Lipp seinen Stellplatz zurückgebaut hat und somit seinen Bescheid über die isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses erhalten hat.

Datenstand vom 15.06.2022 09:43 Uhr