Datum: 25.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 09.11.2021 und 23.02.2022
2 Antrag auf Baugenehmigung um Einbau einer zusätlichen Wohnung in das Obergeschoss des Wohn- und Geschäftshausesu und Anbau einer Außentreppe auf der Fl.Nr. 722/2 der Gem. Ramerberg (Wasserburger Straße 12, OT Sendling)
3 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Wiederaufbau als Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten und Einliegerwohnung auf den Fl.Nrn. 502 u. 503 der Gem. Ramerberg (Berg 2)
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der bestehenden Gewerbehalle um ein Bürogebäude mit Lager auf der Fl.Nr. 737/5 der Gem. Ramerberg (Am Gries 24)
5 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 09.11.2021 und 23.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 25.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

-

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Der Bauausschuss Ramerberg stimmt der Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 09.11.2021 sowie vom 23.02.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1

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2. Antrag auf Baugenehmigung um Einbau einer zusätlichen Wohnung in das Obergeschoss des Wohn- und Geschäftshausesu und Anbau einer Außentreppe auf der Fl.Nr. 722/2 der Gem. Ramerberg (Wasserburger Straße 12, OT Sendling)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 25.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.

Der Antragsteller beantragt den Einbau einer zusätzlichen Wohnung in das Obergeschoss des Wohn- und Geschäftshauses sowie den Anbau einer Außentreppe, welche als Zugang zur beantragten Wohneinheit dienen soll.
Durch den Einbau der neuen Wohnung, welche eine Größe von ca. 68 m² erreicht, sind aufgrund der Stellplatzsatzung der Gemeinde Ramerberg 2 Stellplätze für die Wohnung zu errichten. Die beiden Stellplätze sind rechnerisch als auch zeichnerisch nachgewiesen und können auf dem Baugrundstück errichtet werden.

Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung ist vorhanden.
Angaben zur Schmutzwasserentwässerung (Entwässerungsplan) liegen dem Antrag nicht bei, diese werden vom Landratsamt nachgefordert.
Angaben zur Niederschlagsentwässerung sind nicht nötig, da sich die Dachfläche des Gebäudes nicht verändert.
Die Erschließung des Grundstückes ist über die Bundesstraße B15 gesichert.
Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn sind nicht erforderlich, da alle anliegenden Grundstücke im Eigentum des Antragstellers sind.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Wiederaufbau als Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten und Einliegerwohnung auf den Fl.Nrn. 502 u. 503 der Gem. Ramerberg (Berg 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 25.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.

Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch des bestehenden Gebäudes und einem anschließenden Wiederaufbau als Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten und einer Einliegerwohnung.

Folgende Gründe, welche den Abbruch sinnvoller als eine Renovierung machen, wurden vom Antragsteller genannt:
  • Der Unterbau des Gebäudes ist in schlechtem Zustand
  • Die Geschosshöhe im Erdgeschoss ist sehr niedrig (ca. 2,08 Meter)
  • Das neue Gebäude soll mit Keller errichtet werden
  • Die Dachkonstruktionshölzer sind statisch zu gering und verzeichnen starken Wurmbefall 
  • Das Mauerwerk weist viele Risse auf
  • Die bestehende Raumeinteilung ist nach heutigen Wohnstandards unvorteilhaft und zu klein

Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Abbruch des bestehenden Gebäudes eine viel günstigere Lösung und der Neubau würde den heutigen Richtlinien, auch aus energetischer Sicht etc., mehr entsprechen.

Im Zuge dieses Vorbescheid-Verfahrens soll geklärt werden, ob ein Wohnhausersatzbau mit gleicher Grundfläche (24,50 x 16,35 bzw. 11,30 m) und Wandhöhe (6,35 m) wie das Bestandsgebäude bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist über die Ortsverbindungsstraße RO 34 gesichert.
Die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Ramerberg ist gegeben. Die Entsorgung des Schmutzwassers müsste vermutlich über eine Kleinkläranlage auf dem Baugrundstück erfolgen, da ein Anschluss an das gemeindliche Abwassersystem auf dem Baugrundstück und der näheren Umgebung nicht möglich ist.
Angaben zu Abstandsflächen sind nicht im Antrag aufgeführt.
Angaben zu Stellplätzen wurden im Antrag nicht gemacht, diese müssten ebenfalls auf dem Baugrundstück hergestellt werden oder in der näheren Umgebung mit einer dinglichen Sicherung nachgewiesen werden.

Eine Beteiligung der Nachbarn wurde bei diesem Vorbescheids-Verfahren nicht durchgeführt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt, sofern alle benötigten Stellplätze nachgewiesen werden können. 
Hinweis: Angaben zu Abstandsflächen sind nicht in den Antragsunterlagen enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der bestehenden Gewerbehalle um ein Bürogebäude mit Lager auf der Fl.Nr. 737/5 der Gem. Ramerberg (Am Gries 24)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 25.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.


Der Bauherr beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Gewerbehalle um ein Bürogebäude mit Lager. Das Bürogebäude wird im Erdgeschoss der Erweiterung errichtet, im OG bzw. DG wird ein Lager errichtet, welches über eine Außentreppe zugänglich ist.
Der Anbau erreicht eine Größe von ca. 9,00 m auf ca. 12,00 m und bringt somit eine Grundfläche von ca. 216 m² (EG + OG) mit sich.
Die Wandhöhe beträgt auf der Nord-Westseite ca. 5,00 m und auf der Süd-Ostseite ca. 4,35 m. Die Gebäudehöhe beträgt insgesamt 7,00 m, wie das bereits bestehende Gebäude.

Die Abstandsflächen können nicht alle auf dem Baugrundstück sichergestellt werden, es ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Auf der Nord-Westseite des Gebäudes sollen Abstandsflächen von 2,20 m und auf der Nord-Ostseite von 1,45 – 2,34 m übernommen werden.
Beide Abstandsflächenübernahmen liegen dem Antrag auf Baugenehmigung, jeweils unterschrieben vom Grundstückseigentümer der Abstandsfläche, bei.

Angaben zu den Stellplätzen wurden nicht gemacht. Nach einer Prüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass aufgrund Ziffer 2.1 der Stellplatzsatzung Gemeinde Ramerberg bei Büro- und Verwaltungsräumen je 40 m² Nutzfläche ein Stellplatz erforderlich ist. Das wären bei einer beantragten Nutzfläche von 89,85 m² dann 3 erforderliche Stellplätze.

Die Erschließung des Baugrundstückes erfolgt über die Gemeindestraße „Am Gries“.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung sowie an die gemeindliche Kanalisation im Trennsystem ist sichergestellt. 
Angaben zur Niederschlagsentwässerung liegen dem Antrag nicht bei, diese wird das Landratsamt vom Antragsteller nachfordern.

Die Unterschriften aller angrenzenden Nachbarn liegen vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt, sofern die 3 erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 25.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Anfrage zur Errichtung einer Garage „Am Feld 15“; es wurde sich vom Bauausschuss Ramerberg darauf geeinigt, dass vorerst mal der Bau fertig gestellt werden sollte und man dann weiter schaut, ob man der isolierten Befreiung zustimmt oder nicht

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Datenstand vom 20.07.2022 11:42 Uhr