Datum: 27.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 25.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Der Bauausschuss Ramerberg genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 25.04.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Stellplatz auf der Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg (Reichelsiedlung 50)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich aufgrund der Einbeziehungssatzung „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung 1. Änderung und Erweiterung Reichlsiedlung“ vom 01.03.2022 im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.
Der Bauherr beantragt die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einem Stellplatz.
Das Wohnhaus hat die Maße von 10,71 m auf 11,33 m, der „Erker“ eine Länge von 5,62 m und eine Breite von 4,62 m.
Gesamt gesehen hat das Gebäude eine Länge von 13,53 m und eine Breite von 12,91 m.
Die Wandhöhe des EFH beträgt 6,58 m, die Gebäudehöhe beträgt 8,76 m.
Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch die Doppelgarage sowie den Stellplatz sichergestellt. Ein zeichnerischer als auch rechnerischer Stellplatznachweis liegt vor.
Die Zufahrt erfolgt über eine gemeindliche Straße.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie an die Kanalisation ist gesichert.
Das Niederschlagswasser soll gem. der Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung über den „Sendlinger Graben“ abgeführt werden.
Die Unterschriften aller Nachbarn sind vorhanden.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
-
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstellung eines Containers zur Gleichstromspeisung (DC-Strom) mittels Akkumilatoren auf der Fl.Nr. 394 der Gemeinde Ramerberg (Hofstett 2 u. 2a)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.
Der Bauherr beantragt eine Genehmigung zur Aufstellung eines Containers zur Gleichstromspeisung (DC-Strom) mittels Akkumulatoren.
Dieser hat die Maße von 6,05 m auf 2,44 m (gängiger 20-Fuß Container).
Der Container wird im Zuge der Energiewende zur Ladung von Elektrofahrzeugen benötigt.
Obwohl der Hausanschluss am bereits bestehenden Objekt (Lagerhalle) auf dem Baugrundstück über die erforderliche Anschlusslast zur Ladung der Fahrzeuge verfügt, kann der Stromversorger jedoch nicht den kompletten, zur Ladung der Fahrzeuge benötigten Strom von 16:00 – 21:00 Uhr liefern.
Der Container, ausgestattet mit Speicher-batterien, dient somit als Zwischenspeicher.
Das Vorhaben löst keine Abstandsflächen aus.
Stellplätze sowie ein Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung werden für dieses Vorhaben nicht benötigt.
Die Unterschriften der Nachbarn liegen vor, außer die des Landratsamtes Rosenheim. Diese würde sich durch eine Baugenehmigung erübrigen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des EG im bereits bestehenden Wohnhaus zur Nutzung zu Wohnzwecken und Einbau einer 2. WE auf der Fl.Nr.237/6 der Gemarkung Ramerberg (Heubergbogen 7)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zellerrreit - Unterfeld“ und begründet sich somit nach §30 BauGB bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung im Erdgeschoss zur Änderung der Raumaufteilung für eine zweite Wohneinheit, den Einbau von Türen bzw. ein Versetzen der Durchbrüche und eine Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken. Hierbei soll das Zufahrtstor der Garage verschlossen werden und Fenster eingebaut werden. Ebenso soll eine zweite Eingangstür eingebaut werden, um in die zweite, neu errichtete Wohneinheit, zu gelangen.
Eine Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Abstandsflächen können alle, aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung, auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Es liegt ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis für die 4 erforderlichen Stellplätze im Antrag bei.
Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation sowie an die gemeindliche Trinkwasserversorgung ist ebenfalls durch das bereits bestehende Gebäude vorhanden.
Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße „Heubergbogen“.
Die Unterschriften der Nachbarn (Nachbarschaftsbeteiligung) wurde nicht durchgeführt, dies wird durch das Landratsamt Rosenheim durchgeführt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung im Untergeschoß des Gemeindehauses durch Einbau einer Kinderkrippe mit Fluchttüre auf der Fl.Nr. 1 der Gemarkung Ramerberg (Rotter Straße 2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.
Im Kellergeschoss des Gemeindehauses soll eine Kinderkrippe entstehen. Aus brandschutzrechtlichen Gründen muss ein zweiter Fluchtweg geschaffen werden.
Im Raum ist zwar aktuell ein Fenster verbaut, dieses reicht jedoch für unter 3-jährige Kinder nicht als Fluchtweg aus, da der Abstand zwischen Fensteröffnung und Boden zu groß ist.
Somit muss anstelle des Fensters eine Tür als Fluchtweg im Gemeindehaus eingebaut werden.
Das Vorhaben löst keine Abstandsflächen aus.
Stellplätze sind nur für die Anlieferung der Kinder sowie das Personal erforderlich, diese werden entsprechend rund um das Gemeindehaus angelegt.
Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die Rotter Straße.
Ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie an die Kanalisation ist im Gebäude vorhanden.
Eine Nachbarschaftsbeteiligung wurde seitens der Gemeinde Ramerberg nicht durchgeführt, die entsprechenden Anwohner erhalten nach Abschluss des Verfahrens ebenfalls einen Bescheid, gegen welchen sie ggf. Rechtsmittel einlegen können.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 563/1 der Gemarkung Ramerberg (Nähe Steingassen 6)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich, aufgrund der „Ortsabrundungssatzung Sendling“, im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.
Der Bauherr möchte mittels eines Vorbescheids-Verfahren abklären, ob es baurechtlich möglich wäre, auf der Flurnummer 563/1 ein Doppelhaus mit Garagen zu errichten.
Das Gebäude soll eine Größe von ca. 16,00 m auf 10,00 m erreichen.
Die Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgaragen wurden mit Vorbescheid vom 23.03.2000 bereits genehmigt. Dieser begünstigende Vorbescheid wurde im Jahr 2003 und 2005 jeweils um weitere 2 Jahre verlängert, sodass er seine Gültigkeit bis 28.03.2007 erhielt.
Auf Anfrage von Herrn Kutschker beim Landratsamt Rosenheim wurde Ihm mit einem Schreiben des Landrats Wolfgang Berthaler vom 28.11.2016, dass die Oberste Baubehörde des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr die „Ortsabrundungssatzung Steingassen“ als nichtig anerkennt und somit kein Baurecht auf der Fl.Nr. 563/1 der Gemarkung Ramerberg nach §34 BauGB geschaffen werden kann.
Allerdings wurde Ihm als Alternative vorgeschlagen, auf Antrag bei der Gemeinde Ramerberg einen Erlass eines Bebauungsplanes für die Flurnummer zu beantragen.
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderats Ramerberg am 11.09.2018 behandelt. Abstimmungsergebnis war, dass kein Bauleitplanungsverfahren in die Wege geleitet wird.
Das Baugrundstück liegt unweit vom Hochwasserschutzgebiet entfernt, liegt jedoch selbst nicht im Hochwasserschutzgebiet.
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Wiederaufbau des alten, landwirtschaftlichen Nebengebäudes und Wiederaufbau als Erweiterung des Gewerbebetriebes (Schreinerei) auf den Fl.Nrn. 302 u. 302/6 der Gemarkung Ramerberg (Loh 2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich nach §35 BauGB.
Der Bauherr beantragt den Wiederaufbau des alten, landwirtschaftlichen Nebengebäudes und Wiederaufbau als Erweiterung des Gewerbebetriebs (Schreinerei) in Loh 2.
Das alte Anwesen wurde aufgrund eines Sturmereignisses stark beschädigt.
Der größere Teil des l-förmigen Gebäudes hat die Maße 17,00 x 6,50 m und der kleine Teil 7,80 x 6,50 m.
Die Wandhöhe beträgt beim größeren Teil 3,00 m und die Gebäudehöhe beträgt 4,18 m.
Der kleinere Teil, welches als Lager genutzt wird, hat eine Wandhöhe von 4,50 m und eine Gebäudehöhe von 5,68 m.
Innerhalb des Gebäudes sollen Garagen, Lagerflächen für den Schreinereibetrieb, ein Raum für die Imkerei sowie ein Geräteraum entstehen.
Die erforderlichen Abstandsflächen können nicht vollständig auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Es müssen Abstandsflächen von der Fl.Nr. 302 mit 1,15 m bzw. 2,50 m übernommen werden.
Die entsprechende Abstandsflächenübernahme-Erklärung liegt, vom Grundstückseigentümer unterschrieben, in den Antragsunterlagen bei.
Die Zufahrt erfolgt, wie auch schon zum bestehenden Anwesen, über die gemeindliche Straße.
Der Nachweis von Stellplätzen sowie der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung bzw. an die Kanalisation sind für dieses Vorhaben nicht erforderlich.
Das Niederschlagswasser des Gebäudes erfolgt über eine flächenhafte Versickerung auf dem Baugrundstück.
Alle Unterschriften liegen vor.
Das Vorhaben wurde bereits mit Vorbescheid vom 23.03.2022, erlassen vom Landratsamt Rosenheim, als bauplanungsrechtlich zulässig erklärt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
-
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Bauausschuss Ramerberg
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27.06.2022
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ö
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beschließend
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Datenstand vom 11.11.2022 08:57 Uhr