Datum: 27.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 27.06.2022
2 Antrag auf isolierte Befreiung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Eich-West“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 272/26 der Gem. Ramerberg (Seilerstraße 16a)
3 Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau von Monteurzimmern in eine Lagerhalle auf der Fl.Nr. 80/6 der Gemarkung Ramerberg (Anger 1c)
4 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 598/3 der Gemarkung Ramerberg (Am Feld 15, OT Sendling)
5 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 27.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.09.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

-

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Der Bauausschuss Ramerberg genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 27.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1

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2. Antrag auf isolierte Befreiung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Eich-West“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 272/26 der Gem. Ramerberg (Seilerstraße 16a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 6 Eich-West) und ist somit nach §30 BauGB bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beurteilen.

Der Bauherr möchte eine Terrassenüberdachung mit einer Größe von 2,90 x 3,65 m im östlichen Teil der Terrasse sowie mit 3,00 auf 6,85 bzw. 6,45 m errichten.
Die Überdachung hat somit eine Fläche von knapp 30 m²und wäre im Innenbereich nach §34 BauGB verfahrensfrei i. S. d. verfahrensfreien Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g) BayBO.
Nach dieser Vorschrift sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30m²und einer Tiefe von bis zu 3 m verfahrensfrei.
Die beantragte Terrassenüberdachung am Anwesen Seilerstraße 16a erfüllt somit alle Kriterien der Verfahrensfreiheit.

Da sich das Anwesen jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 6 Eich-West“ befindet, ist eine isolierte Befreiung nötig. Die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO ist innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes nicht anwendbar.
Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen zu Terrassenüberdachungen enthalten, weshalb die Errichtung solcher Überdachungen prinzipiell nicht verboten ist, erlaubt ist die Errichtung einer solchen Überdachung jedoch verfahrensfrei auch nicht.

Aus diesem Grund wurde hier der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nr. 6 Eich-West“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung gestellt.


Die Unterschriften der 3 unmittelbar angrenzenden Nachbarn sind vorhanden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 272/26 der Gemarkung Ramerberg (Seilerstraße 16a) wird stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau von Monteurzimmern in eine Lagerhalle auf der Fl.Nr. 80/6 der Gemarkung Ramerberg (Anger 1c)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Wurde aufgrund einer Grundstücksangelegenheit (Abstandsflächenübernahme) auf die GR-Sitzung am 04.10.2022 verlegt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

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4. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 598/3 der Gemarkung Ramerberg (Am Feld 15, OT Sendling)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauausschussmitglied Florian Baumann ist aufgrund von persönlicher Beteiligung nach Art. 48 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 4 Sendling – Mitte, 4. Änderung“ und begründet sich somit nach §30 BauGB bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Geräteschuppens mit den Maßen 4 x 5 m und einer Wandhöhe von 2,60 m.
Somit sind alle Kriterien für ein verfahrensfreies Vorhaben i. S: d. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO (Garagen/Carport bis 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m) erfüllt.

Der Carport soll an der an der westlichen Grundstücksseite zur Gemeindestraße „Sendlinger Straße“ mit einem Abstand von 5 m und zum unmittelbaren Nachbarn in nördlicher Richtung mit einem Abstand von 3,5 m errichtet werden. Die Gartenhütte soll somit außerhalb der für Bebauung festgelegten Flächen errichtet werden und bedarf einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ wird durch die Errichtung der Gartenhütte nicht überschritten.

Ebenfalls wird mit dem Antrag eine Befreiung von der Freihaltung der Ortsrandeingrünung gestellt. Die Gartenhütte selbst soll außerhalb der Ortsrandeingrünung errichtet werden, jedoch würde die Zufahrt die Ortsrandeingrünung queren.
Geplant wäre hier eine Zufahrtsfläche mit ca. 35 – 40 m², welche mit wasserdurchlässigem Material errichtet werden soll.
Eine Zufahrt zum Gartenhaus wäre, aus Sicht der Verwaltung, über 2 Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils z. B. 1 Meter ebenfalls möglich; so könnte mehr Oberfläche entsprechend der Ortsrandeingrünung bestehen bleiben.
Gemäß der im Bebauungsplan festgesetzten Ortsrandeingrünung müssen 2 Bäume gepflanzt werden, welche bis dato noch nicht gepflanzt sind.
Ein Abrücken der Bäume um 1,5 m ist erlaubt, also könnten die Bäume abgerutscht werden und es würde keine Überschneidungen mit der Zufahrt zum Geräteschuppen geben.

Das Bauvorhaben löst keine Abstandsflächen aus.
Mit dem Vorhaben wird keine Wohnfläche geschaffen, weshalb keine Stellplätze notwendig sind.
Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße „Sendlinger Straße“.
Ein Anschluss an die Trinkwasser-bzw. Abwasserversorgung ist für dieses Vorhaben nicht notwendig.
Eine Erklärung zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist bei verfahrensfreien Vorhaben nicht notwendig, vermutlich lässt es der Bauherr versickern oder sammelt es für die Gartenbewässerung.

Die Unterschrift des unmittelbaren Nachbarn liegt nicht vor, vermutlich wurde auch nicht nachgefragt, da in den Antragsunterlagen kein Nachbar aufgeführt wurde.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 598/3 der Gemarkung Ramerberg (Am Feld 15, OT Sendling) wird stattgegeben.
Die Errichtung der Zufahrt in der geplanten Größe wird nicht bewilligt, hier dürfen nur 2 Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils, maximal 1,00 m errichtet werden.
Die Fahrsteifen müssen mit wasserdurchlässigem Material, wie z. B. Rasengittersteine, errichtet werden.
Die beiden, im Bebauungsplan festgesetzten, Bäume sollen zeitnah, in der nächsten Pflanzperiode, eingepflanzt werden und der Gemeinde Ramerberg selbstständig, mit Bildern, mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Anfrage zur Errichtung eines Carports auf der Fl.Nr. 627/9 der Gemarkung Ramerberg (Am Feld 6, OT Sendling); isolierte Befreiung bzw. Baugenehmigung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Diskussionsverlauf

Prinzipiell kann sich der Bauausschuss der Gemeinde Ramerberg die Errichtung eines Carports an dieser Stelle vorstellen.
Es ist nur zu beachten, dass keine Überschreitung der GRZ auf dem Baugrundstück stattfindet, bei einem ähnlichen Fall musste aufgrund der geplanten Überschreitung der GRZ ein Stellplatz zurück gebaut werden, damit ein Gartenhaus errichtet werden durfte.
Hier würde der Bauausschuss Ramerberg um einen Nachweis bitten, in welchem alle überbauten Flächen mit den entsprechenden Maßen aufgeführt sind, um eine Überprüfung der GRZ vornehmen zu können und dann einen Rückschluss geben könnte, in welchem Umfang eine Überschreitung der GRZ notwendig wäre.
Würde man den Carport mit einer Überschreitung der GRZ errichten wollen, müsste dies über einen Antrag auf Baugenehmigung beantragt werden, da hier dann die Planungsgrundzüge des Bebauungsplanes betroffen wären und somit dann das Landratsamt Rosenheim, Untere Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsbehörde ist.

Mit einer isolierten Befreiung dürfte ein Stellplatz ohne Überdachung errichtet werden, sofern der Stellplatz aus einer wasserdurchlässigen Oberfläche besteht.
Das heißt, ein Stellplatz mit Rasengittersteinen könnte über eine isolierte Befreiung ohne den Rückbau anderer Nebenanlagen (Garagen, Terrasse, Gartenhaus) bewilligt werden, da eine solche, wasserdurchlässige Oberfläche nicht zur GRZ zählt.

Datenstand vom 02.03.2023 14:00 Uhr