Datum: 22.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:38 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Wasserversorgung: Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.05.2022 hinsichtlich der prozentualen Aufteillung des Verbesserungsbeitrages
2 Wasserversorgung: Neufestsetzung der prozentualen Aufteilung des Verbesserungsbeitrages
3 Wasserversorgung: Neuerlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Rammerberg (VES/WAS); Beratung und Beschlussfassung
4 Wasserversorgung: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Gemeinde Ramerberg (BGS-WAS); Kalkulation der Gebühren und des Beitrags , Beratung und Beschlussfassung
5 Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Wasserversorgung: Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.05.2022 hinsichtlich der prozentualen Aufteillung des Verbesserungsbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf der Sitzung am 31.05.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde zu 70 % über einmalige Verbesserungsbeiträge zu finanzieren.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Verbesserungsbeiträge mit einem Anteil von 30 % für die Grundstücksfläche und mit einem Anteil von 70 % für die Geschossfläche zu errechnen.

Nach Mitteilung der Firma KUBUS wurde in der Vergangenheit bei der Kalkulation von Herstellungsbeiträgen die Gewichtung der Investitionskosten mit 10 % auf die Grundstücksflächen und mit 90 % auf die Geschossflächen festgesetzt.

Diese früher getroffene Festsetzung darf nicht verändert werden, da dies zu einer Ungleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern führen würde.

Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen den Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2022 bezüglich der Aufteilung des Verbesserungsbeitrages zu 30 % für die Grundstücksfläche und zu 70 % für die Geschossfläche aufzuheben. 

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2022 hinsichtlich der Errechnung der Verbesserungsbeiträge mit einem Anteil von 30 % für die Grundstücksfläche und mit einem Anteil von 70 % für die Geschossfläche aufzuheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Wasserversorgung: Neufestsetzung der prozentualen Aufteilung des Verbesserungsbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Vergangenheit wurde bei der Kalkulation von Herstellungsbeiträgen die Gewichtung der Investitionskosten mit 10 % auf die Grundstücksflächen und mit 90 % auf die Geschossflächen festgesetzt.

Diese früher getroffene Festsetzung darf nicht verändert werden, da dies zu einer Ungleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern führen würde.

Beschluss

Die Verbesserungsbeiträge und Herstellungsbeiträge werden mit einem Anteil von 90 % auf die Geschossflächen und mit einem Anteil von 10 % auf die Grundstücksflächen festgesetzt. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Aufteilung festgesetzt worden sein, so wird diese frühere Aufteilung hiermit aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Wasserversorgung: Neuerlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Rammerberg (VES/WAS); Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Finanzierung der Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ramerberg ist der Erlass einer Verbesserungs- und Erneuerungssatzung (VES/WAS) notwendig.

Der Satzungsentwurf und die Kalkulation sind als Anlage beigefügt.

In § 6 wird der Beitragssatz festgelegt: Die Gesamtkosten der Ertüchtigung betragen ca. 726.879,59 € (netto), wobei der durch Verbesserungsbeiträge abgedeckte Aufwand mit 508.815,71 € geschätzt wird und zu einem Anteil von 10 % nach der Grundstücksfläche und zu einem Anteil von 90 % nach der Geschossfläche errechnet wird.

Nach dem der endgültige Aufwand noch nicht feststeht, wird ein vorläufiger Beitragssatz erhoben.

Dieser beträgt nach der von der Firma KUBUS erstellten Kalkulation pro m2 Grundstücksfläche 0,07 € und pro m2 Geschossfläche 2,08 €.

Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wird, voraussichtlich im 2. Halbjahr 2023, nach Feststellbarkeit des Aufwands abgerechnet.

Entsprechend der Entscheidung des Gemeinderats vom 04.10. 2022 wird eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des errechneten vorläufigen Beitragssatzes pro m2 Grundstücksfläche und pro m2 Geschossfläche festgesetzt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Hölzle weist darauf hin, dass beim Satzungsentwurf in § 2 Nummer 2 eine Umformulierung erfolgen sollte, um auf die angeschlossenen Grundstücke Bezug zu nehmen. Zudem sollte in § 6 Abs. 1 die prozentuale Aufteilung des Verbesserungsbeitrags mit 10 % Grundstücksfläche und 90 % Geschossfläche mit aufgenommen werden. 
Die Änderungen werden in den Satzungsentwurf mit aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und der
Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ramerberg (VES/WAS) in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Wasserversorgung: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Gemeinde Ramerberg (BGS-WAS); Kalkulation der Gebühren und des Beitrags , Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Entsprechend dem Bevorratungsbeschluss vom 08.12.2021 ist in 2022 eine Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung erforderlich. Die Satzung und die diesbezüglichen Kalkulationen sind als Anlage beigefügt. Frau Hannemann vom Büro Kubus stellt die Gebührenkalkulation vor. Demnach errechnet sich für den neuen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,36 € (bisher 1,40 €) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. 

Die Gebühr für Bauwasser beträgt ebenfalls 2,36 € (bisher 1,40 €) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Die Grundgebühren bei Verwendung von Wasserzählern betragen wie bisher:

bis         2,5        m3/h Nenndurchfluss bzw.   4 m3/h Dauerdurchfluss                  48,00 €/Jahr  
bis          6        m3/h Nenndurchfluss bzw. 10 m3/h Dauerdurchfluss                  96,00 €/Jahr  
bis         10         m3/h Nenndurchfluss bzw. 16 m3/h Dauerdurchfluss                144,00 €/Jahr  
über         10        m3/h Nenndurchfluss bzw. über 16m3/h Dauerdurchfluss        192,00 €/Jahr  

Im Rahmen der Gesamtkalkulation hat sich herausgestellt, dass auch eine Neukalkulation des Herstellungsbeitrages notwendig ist. 

Es errechnet sich folgender Beitrag:

Grundstücksfläche/m2:                10 %                0,24 €               (bisher 0,36 €)
Geschossfläche/m2:                90 %                6,54 €               (bisher 8,69 €) 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ramerberg (BGS/WAS) in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteils dieses Beschlusses. Die Satzung tritt, mit
Ausnahme des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, der rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft tritt, am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier weist darauf hin, dass die Chlorung mittlerweile im gesamten Gemeindegebiet eingestellt werden konnte.


Anfragen:

Keine

Datenstand vom 14.12.2022 14:44 Uhr