Datum: 22.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 18:59 Uhr bis 19:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 27.09.2022
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines EFH und Neubau eines EFH mit Garage und Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 69/3 der Gemarkung Ramerberg (Reichlsiedlung 46)
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Errichtung eines Ersatzhauses auf der Fl.Nr. 896 der Gemarkung Ramerberg (Attlfeldstr. 15)
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons mit Außentreppe an das bestehende Anwesen auf der Fl.Nr. 230/7 der Gemarkung Ramerberg (Am Hain 3)
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Zweifamilienhauses auf der Fl.Nr. 737 und 737/5 der Gemarkung Ramerberg (Am Gries 24a)
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 27.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

-

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Der Bauausschuss Ramerberg genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 27.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines EFH und Neubau eines EFH mit Garage und Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 69/3 der Gemarkung Ramerberg (Reichlsiedlung 46)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Reichlsiedlung“ vom 02.03.2022 und begründet sich somit aufgrund der Satzung nach §34 BauGB (bauplanungsrechtlicher Innenbereich).

Der Bauherr beantragt den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses sowie die Errichtung eines neuen Einfamilienhauses.
Das neue EFH soll eine Länge von 23,00 Metern und eine Breite von ca. 10,88 Meter erhalten.
Die Wandhöhe des beantragten EFH beträgt ca. 6,00 Meter und die Firsthöhe beträgt 8,50 Meter.
Das Gebäude hat ein EG und ein OG, jedoch keinen Keller oder DG.
Im OG soll eine Einliegerwohnung mit einer Größe von ca.  54 m² Wohnfläche entstehen.
Der Aufgang zur Einliegerwohnung erfolgt über eine Treppe aus der darunter liegenden Garage.

Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis für die 4 benötigten Stellplätze liegen dem Antrag bei.

Die Zufahrt erfolgt über eine gemeindliche Verbindungsstraße.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung sowie Kanalisation ist vorhanden.
Das Niederschlagswasser soll auf dem Baugrundstück mittels Regenwasserrigolen versickert werden, ebenso wird eine Regenwasserzisterne errichtet um einen Teil des Regenwassers für z. B. die Pflanzenbewässerung aufzusammeln.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor; diese erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Abdruck des Bescheids, gegen welchen Sie offizielle Rechtsmittel einlegen können.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Errichtung eines Ersatzhauses auf der Fl.Nr. 896 der Gemarkung Ramerberg (Attlfeldstr. 15)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.

Das Vorhaben wurde bereits 2017 im Vorbescheids-Verfahren geprüft, der Antrag wurde hier jedoch zurückgenommen; aktuell läuft ein 2. Verfahren auf Vorbescheid, welches jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
Lt. Antragsteller wurde das Vorhaben mit dem Landratsamt besprochen (Ortstermin mit Kreisbaumeister) und als genehmigungsfähig nach §35 Abs. 4 BauGB im Sinne eines profilgleichen Ersatzbaus beurteilt.

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Breite von 8,00 m und einer Länge von 17,24 m.
Als Querbau in südlicher Richtung wird eine Garage mit einer Größe von 6,00 auf 7,00 Meter errichtet.
Das Gebäude erreicht eine Wandhöhe von 4,30 m und eine Firsthöhe von 6,43 m.
Die Garage hat eine Firsthöhe von 4,65 m.

Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Es liegt ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis für die 3 erforderlichen Stellplätze vor.

Die Zufahrt erfolgt über die gemeindliche Straße „Attlfeldstraße“.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie die Kanalisation ist vorhanden.
Das Niederschlagswasser soll mittels Versickerungsrigolen im Boden versickert werden.

Die Unterschriften aller Nachbarn liegen vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons mit Außentreppe an das bestehende Anwesen auf der Fl.Nr. 230/7 der Gemarkung Ramerberg (Am Hain 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.

Der Bauherr beantragt den Anbau eines Balkons mit Außentreppe in südöstlicher Richtung an das Bestandsgebäude.
Der Balkon hat eine Tiefe von 1,72 m und eine Breite von 3,20 m.
Die Treppe hat eine Länge von 2,43 m und eine Breite von 1,20.
Die Oberkante des Geländers hat eine Höhe von 2,00 m.

Die Erweiterung des bestehenden Balkons löst Abstandsflächen aus.
Diese können nicht alle auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden, es liegt jedoch eine Abstandsflächenübernahme in den Antragsunterlagen bei.
Diese ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer unterschrieben.

Ein Stellplatznachweis wird nicht benötigt, da sich die Wohnraumfläche nicht erhöht.
Ein Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung wird hier nicht benötigt.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor; diese erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Abdruck des Bescheids, gegen welchen Sie offizielle Rechtsmittel einlegen können.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Zweifamilienhauses auf der Fl.Nr. 737 und 737/5 der Gemarkung Ramerberg (Am Gries 24a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und wird somit nach §34 BauGB begründet.

Der Bauherr beantragt eine Aufstockung des süd-östlichen gelegen Querbaus des bestehenden Zweifamilienhauses.
Der aufzustockende Querbau hat eine Breite von 9,55 m und eine Länge von 12,89 m.
In diesen Maßen wird das Gebäude nicht verändert.

Die aktuelle Höhe des bestehenden Gebäudes beträgt in der Wandhöhe ca. 3,50 m und die ursprüngliche Firsthöhe beträgt ca. 6,16 m.
Durch die Aufstockung soll die Wandhöhe auf 5,39 m erhöht werden, so dass die Firsthöhe dann 7,32 m erreicht.
Der bestehende Teil des Gebäudes, welcher unverändert bleibt, hat weiterhin eine Firsthöhe von 6,16 m.

Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Ein zeichnerischer als auch rechnerischer Stellplatznachweis für die 4 erforderlichen Stellplätze liegen dem Antrag bei.

Die Zufahrt erfolgt über die gemeindliche Straße „Am Gries“.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation ist aufgrund des Bestandsgebäudes bereits vorhanden.
Das Niederschlagswasser soll wie bereits vorhanden, auf dem Baugrundstück versickern; die Dachfläche erhöht sich durch die Aufstockung nur minimal.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen alle vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 6
Datenstand vom 02.03.2023 14:04 Uhr