Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 24.01.2023
2 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben; Mediation
3 Standortsuche Sportplatz; Vorstellung des Ergebnisses der Mediation und Vorstellung des Ergebnisses der schalltechnischen Voruntersuchung
4 Vorstellung des Projekts "Kiesabbau im Nassabbauverfahren" auf den Fl.Nrn. 1127 u. 1139 der Gemarkung Ramerberg (OT Sendling, Nähe Katzbach)
5 Bauleitplanung; BebPlan Nr. 5 "Eich-West", 2. Änderung für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 272/23 und 272/36 der Gemarkung Ramerberg Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6 Zuschussantrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. / Beratung und Beschlussfassung
7 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Fuchs bei Abstimmung abwesend

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2. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben; Mediation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 18.01.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, die Mediation im Jahr 2022 fortzuführen und hierfür 15.000.- € bereitzustellen.  

Für das Jahr 2021 betragen die Ausgaben für die Mediation 5.466,86 €. Für das laufende Jahr 2022 sind bisher Kosten in Höhe von 18.662,28 € angefallen.


Mittlerweile ist eine weitere Rechnung für die Mediation für den Zeitraum von August – Dezember 2022 in Höhe von 11.860,22 € eingegangen.

Damit entstehen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 20.989,36 €.

Beschluss

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 20.989,36 € werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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3. Standortsuche Sportplatz; Vorstellung des Ergebnisses der Mediation und Vorstellung des Ergebnisses der schalltechnischen Voruntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Mediationsverfahren wurden 3 unterschiedliche Varianten für einen Sportplatz untersucht und mit Hilfe einer Entscheidungsmatrix bewertet. Gemeinderatsmitglied Hölzle stellt die Entscheidungsmatrix sowie das daraus resultierende Ergebnis im Gemeinderat vor. 

Zur weiteren Abklärung der Variante „Ramerberg 1“ wurde zudem eine schalltechnische Voruntersuchung beauftragt. Als Ergebnis dieser Voruntersuchung kann festgestellt werden, dass eine Realisierung der Variante „Ramerberg 1“ wohl ohne größere immissionsschutzrechtliche Probleme möglich wäre. Schallschutztechnische Maßnahmen baulicher Art scheinen nach derzeitigem Stand lediglich im neu entstehenden allgemeinen Wohngebiet aufgrund des Verkehrslärms der Rotter Straße notwendig zu sein. 

Eine tiefergehende Betrachtung kann erst im Zuge eines Bauleitplanverfahrens erfolgen, wenn auch die tatsächliche Erschließung, die Anordnung von Parkplätzen usw. feststehen.
  

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4. Vorstellung des Projekts "Kiesabbau im Nassabbauverfahren" auf den Fl.Nrn. 1127 u. 1139 der Gemarkung Ramerberg (OT Sendling, Nähe Katzbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 24.01.2023 des Gemeinderats Ramerberg wurde sich dahingehend geäußert, dass zunächst die unmittelbaren Anwohner zur geplanten Kiesgrube von der Verwaltung angehört werden sollen.
Somit wurde am 31.01.2023 ein Schreiben an alle unmittelbaren Anwohner versendet.
Inhalt des Schreibens war die Möglichkeit zur schriftlichen Abgabe einer Stellungnahme über mögliche Bedenken bei Errichtung der geplanten Kiesgrube bis zum 10.02.2023.

Insgesamt wurden 7 Stellungnahmen abgegeben.
Zusammenfassend lassen sich folgende Bedenken aufführen:

  • Die bereits bestehende Lärmbelästigung durch die Bundesstraße B15 (trotz vorhandenem Lärmschutzwall)
  • Festsetzung über die Arbeits- und Abbauzeiten in der Kiesgrube, dass eine mögliche Ruhestörung im Vorhinein ausgeschlossen ist (geregeltes Zeitfenster)
  • Erhöhung der Abgas- und Feinstaubbelastung durch den Kiesabbau und Abtransport in der unmittelbaren Nähe des Kiesgruben-Geländes
  • Durch das Ausheben und Abtragen des Kieses wird eine statische Beeinträchtigung der umliegenden Dämme befürchtet; dies stellt ein Sicherheitsrisiko für den baulichen Bestand (umliegende Wohnhäuser) und die Öffentlichkeit dar
  • Durch den Abbau im Nassabbauverfahren könnte auch der Katzbach und/oder der Inn-Damm sowie die Bundesstraße unterspült werden (aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse in diesem Umfeld)
  • Die Bundesstraße B15 soll als Zufahrt zum Kiesgrubengelände verwendet werden; hier werden Bedenken über ein erhöhtes Unfallrisiko abgegeben, wenn hier täglich LKW-Verkehr auf die Bundesstraße ab- oder auffährt
  • Generelle Sorge um das Grund- und Trinkwasser und eine mögliche Beeinträchtigung des Grundwasserspiegels
  • Verlust von wertvollem Ackerboden
  • Die unmittelbare Nähe zum Vogelschutzgebiet der Innauen, sowie zu diversen bestehenden Biotopen und dem Landschaftsschutzgebiet Altwässer und Röhrichte südlich von Sendling
  • Der geplante Verlauf der Gemeindestraße ist umständlich und führt genau unterhalb des Katzbach-Dammes entlang, explizit landwirtschaftlicher Verkehr sowie Schwerlastverkehr von und zur Kiesgrube
Anmerkung: Mit der Verlegung  der Gemeindestraße muss eine vollumfängliche zufahrt aller anliegenden Grundstücke gewährleistet sein, hier vor allem die Flurnummer 1138 der Gemarkung Ramerberg zur aktiven Bewirtschaftung der Ackerfläche
  • Die Errichtung des Lärm- und Schutzwalles, welcher die Anwohner in unmittelbarer Nähe das Panorama stark beeinträchtigt und möglicherweise den Grundstückswert mindern könnte (Höhe soll mit den Anwohnern abgeklärt werden)
  • Die Bepflanzung und Pflege des Schutzwalles soll so geregelt sein, dass eine Verwilderung des Walles ausgeschlossen werden kann und ein gepflegter Zustand des Dammes sichergestellt ist (Bepflanzung soll mit Anwohnern abgeklärt werden)
  • Nach Beendigung der Abbaumaßnahme soll an dieser Stelle kein öffentlicher Badesee entstehen


Der Sachverhalt wird entsprechend zur Kenntnis gegeben.
Alle Stellungnahmen sind diesem TOP als Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg spricht sich grundsätzlich gegen die Errichtung einer Kiesgrube an diesem Standort aus. Falls jedoch dennoch eine Genehmigung für die Errichtung der Kiesgrube erteilt werden sollte, wird der Firma Mayer eine vertragliche Einigung zur Verlegung des Weges in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; BebPlan Nr. 5 "Eich-West", 2. Änderung für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 272/23 und 272/36 der Gemarkung Ramerberg Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Ramerberg hat in der Sitzung vom 13.12.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich West“ in der Fassung vom 13.12.2022 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans wurde im Zeitraum vom 27.12.2022 bis 31.01.2023 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauBG) öffentlich ausgelegt. 

Im gleichen Zeitraum wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. 

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde ein Einspruch eingelegt und eine Stellungnahme abgegeben.

Zu den vorgebrachten Anregungen und Einwendungen bzw. Einspruch ergehen folgende Beschlüsse:

Person 1, Einspruch vom 31.12.2022
Der Einspruch hat folgenden Wortlaut:

„Ich lege Einspruch gegen den Bebauungsplan „2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich-West“ vom 13.12.2022“ ein, weil bis jetzt der Flächenzuwachs von Bauland aus dem Bebauungsplan „1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich-West“ 05.04.2022“ noch nicht ausgeglichen wurde.“

Abwägungsvorschlag:

Der Einspruch bezieht sich auf eine grundstücks- bzw. privatrechtliche Abwicklung die im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplans noch nicht endgültig abgeschlossen ist. 

Ein Zusammenhang mit der 2. Änderung des Bebauungsplans kann nicht festgestellt werden. 

Beschlussvorschlag:
                                   12   gegen    0           Stimmen   
(Gemeinderatsmitglied Tretter bei Abstimmung abwesend)

Der Einspruch wird zur Kenntnis genommen. Dieser bezieht sich nicht auf die 2. Änderung des Bebauungsplans.  




Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung, 24.01.2023
A 2.3
Unterschiedliches Nutzungsmaß ist hier die Geschossigkeit.

Abwägungsvorschlag:
Bei A 2.3 wird das Wort „Nutzung“ durch das Wort „Geschossigkeit“ ersetzt. 

Beschlussvorschlag:
                                  13    gegen      0         Stimmen

Bei A 2.3 wird das Wort „Nutzung“ durch das Wort „Geschossigkeit“ ersetzt. 


A 3.4
Geschossanzahl gehört zum Maß der Nutzung

Abwägungsvorschlag:
Der Text von B 3.4. wird an dieser Stelle gestrichen und bei Maß der baulichen Nutzung als neue Ziffer A 2.4. eingefügt.

Beschlussvorschlag:
                                13      gegen      0         Stimmen

Der Text von B 3.4. wird an dieser Stelle gestrichen und bei Maß der baulichen Nutzung als neue Ziffer A 2.4. eingefügt.


B 2.2. 
Terrassen rechnen zur GR (Grundfläche) des Hauptgebäudes und sind nicht erst Teil der Überschreitungsflächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO!
Eine eigene GR für Anbauteile ist nicht festgesetzt (§ 16 Abs. 5 BauNVO).

Abwägungsvorschlag:
Der Text wurde vom Ur-Bebauungsplan übernommen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rosenheim wurde bei älteren Bebauungsplänen auf die Bestimmung, dass Terrassen bei der überbaubaren Grundfläche mitzurechnen sind, nicht eingegangen. Nunmehr wird auf diese Gegebenheit hingewiesen. 


Beschlussvorschlag:
                               13       gegen       0        Stimmen

Bei A 2.0. Maß der baulichen Nutzung wird für die zulässige überbaubare Grundfläche für Terrassen und Balkone unter Ziffer 2.2 eine Festsetzung mit 30 m² festgelegt. 


B 2.3
Eine allgemeine Zulässigkeit von Baugrenzenüberschreitungen kann durch BPL nicht festgesetzt werden. Über Geringfügigkeit (§ 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO) hinausgehende Überschreitungen können durch den BPL nur als Ausnahme vorgesehen werden, wenn sie nach Art und Umfang bestimmt werden (§ 23 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 BauNVO). Für Terrassen fehlt eine Angabe zum ausnahmsweise zulässigem Umfang. Über Ausnahmen kann nur im Baugenehmigungsverfahren (keine Freistellung) entschieden werden. 


Abwägungsvorschlag:
Der Text wurde vom Ur-Bebauungsplan übernommen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rosenheim wurde bei älteren Bebauungsplänen auf diese Bestimmung nicht eingegangen. Nunmehr wird auf diese Gegebenheit hingewiesen. 

Bei A 3.0. Baugrenzen, Firstrichtung wird eine Baugrenze für Terrassen und Balkone unter Ziffer 3.2. festgelegt. 

Beschlussvorschlag:
                              13        gegen      0         Stimmen

Bei A 3.0. Baugrenzen, Firstrichtung wird eine Baugrenze für Terrassen und Balkone unter Ziffer 3.2. festgelegt. 


Begründung:
Die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgt nach § 13 BauGB nicht nach § 13a BauGB. Ein Änderungsverfahren nach § 13a BauGB, Voraussetzungen?, wurde auch nicht begründet.

Abwägungsvorschlag:
Das Änderungsverfahren wird nach § 13 BauGB durch- bzw. weitergeführt.

Beschlussvorschlag:
                             13         gegen      0         Stimmen

Das Änderungsverfahren wird nach § 13 BauGB durch- bzw. weitergeführt.


Terrassen sind Bestandteil der GR (Grundfläche) des Hauptgebäudes und nicht erst Teil der Überschreitungsflächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO.

Abwägungsvorschlag
Wie vorstehend bereits in der Abwägung berücksichtigt, wird in der Fassung vom 14.02.2023 für Terrassen und Balkone eine eigene maximal überbaubare Grundfläche unter der Ziffer A 2.2. festgesetzt. 

Beschlussvorschlag:
                               13       gegen      0         Stimmen

Für Terrassen und Balkone wird eine eigene maximal überbaubare Grundfläche unter der Ziffer A 2.2. festgesetzt.



Aufgrund der geänderten und ergänzten Festsetzungen ist die Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut auszulegen. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB durch- bzw. weitergeführt. 

Beschluss

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauBG) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 und § 4 Abs. 2 BauBG eingegangenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat wie vorstehend abgewogen.

Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung wird die 2. Änderung des Bebauungsplans entsprechend ergänzt bzw. geändert. Die Ergänzungen und Änderungen sind in der Fassung vom 14.02.2023 eingearbeitet worden. 

Dadurch wird eine erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. 

Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit beiliegendem Schreiben vom 30.11.2022 beantragt der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. einen Zuschuss zum Neubau des Johanniter-Zentrums Oberbayern Süd-Ost. Ein Betrag wird seitens des Antragstellers nicht genannt. Ein etwaiger Zuschuss der Gemeinde Ramerberg stellt eine freiwillige Leistung dar. Freiwillige Leistungen sind haushaltsrechtlich grundsätzlich nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit zulässig. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher auf eine finanzielle Beteiligung am Neubau des Johanniter-Zentrums verzichtet werden.

Beschluss

Ein Zuschuss der Gemeinde Ramerberg zum Neubau des Johanniter-Zentrums in Wasserburg wird nicht gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst, bei denen die Geheimhaltungspflicht zwischenzeitlich entfallen ist:

  • Für ein im Einheimischenmodell veräußertes Grundstück wird seitens der Gemeinde das vertraglich vereinbarte Wiederkaufsrecht gezogen, da die vereinbarte Bauverpflichtung nicht erfüllt wird. 
  • Dem Kaufvertrag zum Grunderwerb einer landwirtschaftlichen Fläche mit einer Größe von rund 2.680m² wurde zugestimmt. 

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.02.2023 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:

    • Die Einweihung der Krippe findet am 06.05.23 statt.
    • Die Bahn schließt derzeit Verträge mit Bürgern zur Anmietung von Lagerflächen ab.
    • Jedem Gemeinderatsmitglied wurde eine Einladung zur Verabschiedung von Herrn Weingärtner auf den Tisch gelegt.

  • Herr Baumann informiert über eine Veranstaltung der Feuerwehr, zu welcher der gesamte Gemeinderat eingeladen war. Nachdem er als einziges Gemeinderatsmitglied bei der Veranstaltung anwesend war, bittet er darum bei derartigen Veranstaltungen künftig auf stärkere Präsenz zu achten.


Anfragen:

  • Gemeinderatsmitglied Hölzle erkundigt sich nach der Abrechnung der Sitzungsgelder. Herr Brockhoff informiert, diese heute mit dabei zu haben.
  • Gemeinderatsmitglied Ullmann erkundigt sich nach dem Fortgang der Putzarbeiten bei der Fluchtwegstüre der Krippe sowie nach dem Beginn der Herstellung der Außenflächen des Gemeindehauses. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass zu beiden Maßnahmen derzeit keine Aussagen bzgl. eines Arbeitsbeginns bzw. einer Fortführung der Arbeiten möglich sind. 
 

Datenstand vom 06.04.2023 17:23 Uhr